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Autor Thema: Stromversorgung schon gekappt / Strom schon gesperrt  (Gelesen 5856 mal)

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Offline Oliver57299

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Stromversorgung schon gekappt / Strom schon gesperrt
« am: 06. September 2006, 04:02:54 »
Hallo!

Könnte wirklich Hilfe gebrauchen. Dringend.

Vorab einige Infos:

Wohne mit meiner Lebensgefährtin und ihren vier Kindern gemeinsam in einem Haus. Die Kinder sind 5,7,13 und 22 Jahre.

Ich bin vor fast 2 Jahren bei meiner Familie ausgezogen und habe selber 4 Kinder.

Bedingt durch Scheidung ist das Geld nun noch knapper wie vorher.

Ich habe gepennt, das ganze versucht auszusitzen und so weiter, aber die Realität hat mich eingeholt.

Wir sind im Oktober in das "neue" gemeinsame Haus gezogen. Es war viel zu tun und es hat viel Geld gekostet. Die Miete ist auch nicht gerade wenig.

Also wurde da gespart, da geschoben und auch vergessen.

Im März wurde meine Freundin dann Arbeitslos und seit dem weiß ich eigtl. nicht wie es weiter geht bzw. weiter gehen soll.

Ich habe irgendwann aufgegeben, den Strom nicht mehr bezahlt und dann kam was kommen musste...der Sperrkassierer kam. Zahlen konnte ich die 800 Euro nicht, aber ich habe ihn nicht rein gelassen.
"Ich komme wieder und dann kappe ich die Leitung!" sagte er.

Ein paar Minuten später kam der GV wegen einer anderen Sache, ein netter Kerl und absolut okay. Der sagte: "Das kann der nicht so einfach"
und ging dann auch wieder.

Kanpp eine Woche war er wieder da...der Sperrkassierer. Ich ließ ihn wieder nicht rein und da zückt der Kerl ein Handy und 5 Minuten später rollt ein Steiger (so ein LKW mit Bühnenausleger) an, postiert sich (nicht am Grundstück), fährt aus, fährt hoch und Zack, gingen die Lichter aus.

Natürlich wollte er (der Sperrkassierer) nicht mehr mit sich reden lassen.

Das war am Mittwoch, 30.08.06. Am Freitag, 01.09.06 endlich Gehalt am Konto, das, was nach Miete und Unterhalt noch übrig war genommen und 310 Euro an das RWE Westfalen-Weser-Ems gezahlt.

Beleg gefaxt, schön BITTE BITTE gemacht, keine Reaktion.
Samstag kam der Brief mit dem ungefähren Wortlaut: "erst wollten sie nicht, jetzt wollen wir nicht mehr!. Zahlen sie den Gesamtenbetrag bis 11.09.06 oder wir leiten das gerichtliche Mahnverfahren ein."

Montag nochmal schön BITTE BITTE gemacht, auf die Kinder verwiesen, 3 weitere Raten zum 20.09 (Kindergeld), zum 01.10 (Gehalt) und 20.10 (Kindergeld) mit jeweils 310 Euro angeboten, keine Reaktion bzw. Dienstag wieder ein Brief, mit gleichem Inhalt.

Im Haus sind es nur noch 16° C und natürlich können wir nicht kochen.
Jeden Tag Kartoffelsalat und Bockwürstchen oder ähnliches ist nicht der Bringer. Aber die selbstgemachten Hamburger am Samstag vom Grill waren lecker.
Leider kostet eine solche Lebenshaltung ja auch entsprechend.

Was kann ich tun?
Mein anwalt, den ich wegen der noch laufenden Scheidung habe, meint eine Einstweillige Verfügung macht keinen Sinn, dann müsste ich halt noch warten.

Der GV war übrigens heute nochmal da und war total schockiert, aber machen kann er ja auch nichts.

Kann mir irgendwer helfen, Tipps geben oder sonst irgendwie ein wenig Mut machen?

Bitte helft...

Ich weiß, dass ich selber Schuld bin, aber so eine Patchwork-Beziehung ist nicht einfach, wir kennen uns erst knappe 16 Monate und irgendwie hatte ich Angst es ihr zu sagen und sie zu verlieren. Aber sie steht zu mir!

Offline hollmoor

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Stromversorgung schon gekappt / Strom schon gesperrt
« Antwort #1 am: 06. September 2006, 08:14:03 »
Oliver57299

Als erstes möchte ich mal bemerken,das die Thematik in diesem Forum die überhöhten Energiepreise sind und sich hier Leute austauschen,die diese überhöhten Preise nicht zahlen bzw.nicht mehr zahlen wollen und in dem Bezug Hilfestellung brauchen.

Ich glaube kaum,dass Ihnen hier zu ihrem Fall geholfen werden kann.
Sie hätten schon viel früher tätig werden müssen.Vielleicht wäre ihr Versorger dann mit Ratenzahlungen einverstanden gewesen.
Den Sperrkassierer abwimmeln war nicht die beste Lösung.Das ihr Versorger nun auf "stur"stellt,muß man akzeptieren.

Fakt ist:Sie haben Energie bekommen u.müssen auch den Preis dafür zahlen.

Es wird Ihnen nichts anderes übrigbleiben,als zu zahlen oder ohne Strom auszukommen.
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline RR-E-ft

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Stromversorgung schon gekappt / Strom schon gesperrt
« Antwort #2 am: 06. September 2006, 12:48:08 »
Wenn man nicht zahlt und auch keine berechtgten Einwände hat, kann die Stromversorgung selbstredend nach Sperrandrohung eingestellt werden. Im Supermarkt gibt es ja auch nichts ohne Bezahlung.

Einen Anspruch auf ratenzahlung gibt es nicht.

Bei einem Mahnbescheid könnte man daran denken, ggf. § 315 BGB einzuwenden, wenn die Strompreise einseitig bestimmt gewesen sein sollten und unbillig überhöht erscheinen.

Wenn ein Stromlieferant die Stromlieferungen berechtigterweise einstellt, bedeutet dies jedoch nicht unbedingt, dass man der Stromnutzung für alle Zeit entsagen müsste, bis man an diesen vollständig gezahlt hat.

Möglich ist, einen anderen Stromliefernaten zu wählen und mit diesem einen Stromlieferungsvertrag abzuschließen. An diesen muss man dann selbstverständlich die vertraglich vereinbarten Strompreise und Vorauszahlungen pünktlich leisten, damit dieser den Strom liefert.

Um die Netznutzung, also den Stromtransport ins Haus kümmert sich der neue Stromlieferant.

Möglicherweise ist dieser sogar preiswerter:

http://www.verivox.de/power/Calculator.asp

Stromsperre ist das berechtigte Ausüben eines Zurückbehaltungsrechtes, jedoch kein zulässiges Druckmittel zum Zwecke der Beitreibung von Forderungen.

EVU müssen ihre berechtigten Forderungen - wie jedes andere Unternehmen auch - auf dem Gerichtswege beitreiben.

Bei einer Zwangsvollstreckung bestehen Pfändungsfreigrenzen, so dass man das notwendige Einkommen (Selbstbehalt) nicht  auf die Zahlungen an Gläubiger/ deren Befriedigung  einsetzen muss, wenn man dann nicht mehr über die Runden käme.

Möglicherweise sollte man knappe Ressourcen besser für die Bezahlung eines neuen Stromlieferanten verwenden, um mit diesem erfolgreich in die Zukunft zu sehen.

Das gilt jedenfalls dann, wenn der alte Lieferant für eine Weiterversorgung zunächst auf vollständiger Zahlung beharrt.

 

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