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Autor Thema: BGW zählt Urteile zu § 315 BGB  (Gelesen 2404 mal)

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Offline RR-E-ft

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BGW zählt Urteile zu § 315 BGB
« am: 28. Juni 2006, 17:36:07 »
Der Artikel in der TAM:

http://www.bgw.de/pdf/0.1_resource_2006_6_28.pdf


Man würde ja gern mitzählen, jedoch werden nur die versorgergünstigen Amtsgerichtsentscheidungen breit publiziert.

Von analoger Anwendung des § 315 BGB spricht man immer weniger, mehr von der direkten. Und für diese ist ein Wettbewerb vollkommen unerheblich.

Ebenso wenig schützt der Wettbewerb die Versorger vor § 307 BGB und dieser wird wohl oft als noch unangehmer empfunden.

Wenn man das Ausmaß des Widerstandes gegen Gaspreiserhöhungen bedenkt, sind sechs Amtsgerichts- Urteile zugunsten der Gaswirtschaft wohl nichts.

Es mag die unterschiedlichsten Gründe haben, warum man solche Urteile (welche sind es eigentlich?) rechtskräftig werden ließ.




Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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