Der Artikel in der TAM:
http://www.bgw.de/pdf/0.1_resource_2006_6_28.pdfMan würde ja gern mitzählen, jedoch werden nur die versorgergünstigen Amtsgerichtsentscheidungen breit publiziert.
Von
analoger Anwendung des § 315 BGB spricht man immer weniger, mehr von der direkten. Und für diese ist ein Wettbewerb vollkommen unerheblich.
Ebenso wenig schützt der Wettbewerb die Versorger vor § 307 BGB und dieser wird wohl oft als noch unangehmer empfunden.
Wenn man das Ausmaß des Widerstandes gegen Gaspreiserhöhungen bedenkt, sind sechs Amtsgerichts- Urteile zugunsten der Gaswirtschaft wohl nichts.
Es mag die unterschiedlichsten Gründe haben, warum man solche Urteile (welche sind es eigentlich?) rechtskräftig werden ließ.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt