Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Netzbetreiber vor Blamage?  (Gelesen 2811 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich

Offline Radolfzeller

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 12
  • Karma: +0/-0
Netzbetreiber vor Blamage?
« Antwort #1 am: 30. Juni 2006, 15:47:40 »
Autsch, das tut weh  8)

Gruss
Markus

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Netzbetreiber vor Blamage?
« Antwort #2 am: 30. Juni 2006, 16:04:28 »
Tata...

http://www.strom.de/wysstr/stromwys.nsf/WYSInfoDokumentePunkt1Lookup/492B9128EBC80A0FC125719D004B2369?Opendocument&WYSEbene0N=Presse&WYSEbene1N=Positionen&WYSEbene2N=2006&WYSEbene3N=&&WYSEbene4N=&&JScript=0&

Wie kann man ein so kurzes Gedächtnis haben?


Effizienzsteigerungen von 45 Prozent und der Abbau von 40.000 Arbeitsplätzen reichten nicht für Entgeltsenkungen, sondern führten zu Entgelterhöhungen.

Alles zusätzlich eingefahren und nicht an die Kunden weitergegeben:


http://www.strom.de/wysstr/stromwys.nsf/WYSFrameset3?ReadForm&Seite1=/wysstr/stromwys.nsf/Seiten/blanc.html?OpenDocument&Seite2=http://www.strom.de/wysstr/stromwys.nsf/WYSInfoDokumentePunkt2Lookup/651F1E772E64FC00C1256F3F005C1D11?OpenDocument&


Und jetzt will man angeblich nicht in der Lage sein, effizienter zu wirtschaften.

Lachhaft.

Man könnte immer wieder denken, der VDEW sei der Gesetzgeber, weil er dessen Willen so gut kennen will, obschon die §§ 1und 2 EnWG gar nicht so verinnerlicht zu sein scheinen.

Aus § 1 EnWG ergibt sich vorangestellt der klare Wille des Gesetzgebers.

Es müsste eine Verpflichtung geben, die §§ 1 und 2 EnWG an allen Eingangsbereichen zu Energieversorgungsunternehmen in übergroßer Schriftgröße auszuhängen, so dass alle Mitarbeiter und Kunden daran vorbei müssen.

Reicht das noch nicht, müsste jeden Tag neu die Kenntnisnahme des Inhaltes schriftlich quittiert und die Quittung zur Personalakte genommen werden.




Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz