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EW Eichsfeldgas

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motw:
Hallo,

nach dem ich bei der EW Eichsfeldgas GmbH den Unbilligkeitseinwand nach BGB § 315, entsprechend des Musterschreibens, eingelegt habe, wurde mir ein Antwortschreiben zugesandt.  

In dem Antwortschreiben geht die EW Eichsfeldgas GmbH darauf ein, dass die Preise für Energie in den letzten zwei Jahren nicht nur in Europa, sondern weltweit drastisch angestie-gen sind.

Es sind die gleichen Ausführungen wie auf ihrer  Internetseite.


--- Zitat ---Entscheidend für die steigenden Energiepreise ist in erster Linie der wachsende Energiehunger von Ländern wie China und Indien. Allein China muss aktuell rund 3,3 Millionen Barrel Öl pro Tag einführen. Das ist mehr als Norwegen - immerhin drittgrößter Ölexporteur der Welt - fördert!
--- Ende Zitat ---


Warum immer der Verweis auf das ÖL?

Es geht hier doch um Gas.

Es wird weiter Bezug auf eine Bescheinigung der WIKOM AG genommen, die als Anlage beiliegt.

Ich habe hier im Forum eine exakte Kopie dieser Plausibilitätsprüfung gefunden. Der Versorger und die Zeiträume sind natürlich geändert.

Die EW Eichsfeldgas GmbH geht dann noch darauf ein, dass sie in Thüringen seit vielen Jahren zu den günstigsten Anbietern gehören.

Die Beurteilung über die Höhe der Erdgaspreise wird wie folgt dargelegt.


--- Zitat ---Bei der Beurteilung der Höhe von Erdgaspreisen widerspricht eine öffentliche Diskussion von Kalkulationsgrundlagen den marktwirtschaftlichen Rahmenbedingungen, denen sich auch die EW Eichsfeldgas GmbH stellen muss. Vielmehr unterliegt die Preisentwicklung auf dem Erdgasmarkt seit Jahren der Aufsicht durch das Thüringer Wirtschaftsministerium, um einen Missbrauch zu verhindern. Unsere Erdgaspreise wurden zu keinem Zeitpunkt beanstandet. Des Weiteren steht Erdgas im Wettbewerb zu anderen Energieträgern, nichtmarktgerechte Preise würden hier einem weiteren Kundenzuwachs entgegenstehen.
--- Ende Zitat ---



So viel zu dem Schreiben, welches ich erhalten habe.

Hier meine Fragen:

1. Sollte ich auf das Schreiben antworten? Wenn ja, hat schon jemand (Musterschreiben) auf eine Plausibilitätsprüfung durch eine WP dem EV geantwortet?    

2. Oder sollte ich mich mit diesem Antwortschreiben an meine Verbrauchzentrale wenden?

Gruß
motw

RR-E-ft:
@motw

Man sollte den Versorger auffordern, die weltweit gestiegenen Erdgaspreise nachzuweisen. Das sind oft nichts weiter als Behauptungen ins Blaue hinein:

Bekanntlich.... Wie man weiß....

Bekanntlich weiß man oft gar nichts konkretes.

Man sollte fragen, wo außerhalb Europas die Erdgaspreise noch so dramatisch gestiegen sind, um dann die Antwort des international aufgestellten Versorgers, der auf allen Weltmärkten zu Hause zu sein scheint, abzuwarten.

Oft besteht der ganze Markt aus einem einzigen längstens unwirksamen Bezugsvertrag mit einer selbst gekorenen Preisformel. er ganze Weltmarkt in einer kleinen Verschlagsecke bei Geschäftsführer hinterlegt.

Interessant wären etwa die Preise und Preissteigerungen der letzten Jahre in Kalkutta oder in den chinesischen Provinzen, umgerechnet in Cent/ kWh und steuer- und abgabenbereinigt vergleichbar gemacht.




Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

stromdesigner:

Das werde Ich nächstens bei der SVO(Avacon) mal machen. Auf die Antwort bin Ich aber mal gespannt.

motw:
@RR-E-ft
@stromdesigner

Leider beantwortet dies nicht meine Fragen  :(

Vielleicht könnte mir jemand eine eindeutige Antwort geben!


--- Zitat ---
1. Sollte ich auf das Schreiben antworten? Wenn ja, hat schon jemand (Musterschreiben) auf eine Plausibilitätsprüfung durch eine WP dem EV geantwortet?

2. Oder sollte ich mich mit diesem Antwortschreiben an meine Verbrauchzentrale wenden?
--- Ende Zitat ---


Danke!


Gruß
motw

Christian Guhl:
@motw
Niemand erwartet eine Antwort ! Ich glaube, die EVUs lesen die Antworten auf ihre massenweise verschickten Standardbriefe noch nicht einmal.
Die Kalkulation ist durch dies Schreiben nicht offengelegt.Sie bleiben bei Ihrem Widerspruch - das wars.Auch die Verbraucherzentrale wird Ihnen nichts anderes sagen.

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