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EW Eichsfeldgas

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motw:
@Christian Guhl

Vielen Dank für die schnelle Antwort  :D

Dann warte ich mal ab, was noch so alles kommt.

Gruß
motw

motw:
Hallo,

Vor einigen Tagen habe ich mal wieder Post von meinem GVU bekommen. Diesmal handelt es sich um eine Mahnung der Gaspreisforderungen.

Hier mal das Schreiben:

--- Zitat ---Sehr geehrter Herr ……,

die offenen Forderungen aus Erdgaslieferungen für o.g. Verbraucherstelle sind weiter angewachsen und haben einen Forderungsbetrag von …. € erreicht.

--- Ende Zitat ---


Der Forderungsbetrag ist der Differenzbetrag zwischen den Forderungen des GVU und meiner Kürzungen.
Ich verstehe nicht, wie dieser Forderungsbetrag angewachsen ist.


--- Zitat ---Dabei sind wir Ihrer Bitte um Teilbetragsänderung bereits nachgekommen und haben Ihren Abschlag auf  ….€ neu festgesetzt. Wir möchten jedoch vorsorglich darauf hinweisen, dass sich möglicherweise bei der Jahresabrechnung 2007 ein höherer Nachzahlbetrag ergibt.
--- Ende Zitat ---


Hmm, der Teilbetrag ist mein Abschlagsbetrag von 2005. Der GVU hatte mir nach dem Musterschreiben (§ 315) keinen anderen Betrag genannt. Verstehe ich hier was nicht?

 
--- Zitat ---In unserem Schreiben vom  …. haben wir Ihnen die Ursachen für die Anpassungen unserer Erdgaspreise geschildert und auch den Nachweis der Billigkeit unserer Preise durch die Bescheinigung der Wikom AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Berlin erbracht.
--- Ende Zitat ---


Die Billigkeit ist mit der Bescheinigung von der Wikom AG nicht erbracht. Oder?


--- Zitat ---Wir müssen jedoch feststellen, dass Sie trotzdem bis zum heutigen Tag nur Teilzahlungen geleistet haben.

Da Sie das Kontaktangebot mit uns nicht wahrgenommen haben, ist für uns nicht erkennbar, was der Grund für die unvollständige Bezahlung unserer Rechnung ist.

Sollten Sie momentan wirtschaftlich nicht zur Bezahlung in der Lage sein, sind wir gern bereit einen Zahlungsplan mit Ihnen zu vereinbaren. Sprechen andere Gründe gegen eine Bezahlung, teilen Sie uns diese bitte mit.

Da wir unsere Leistung – eine zuverlässige und qualitätsgerechte Erdgaslieferung – erbracht haben, können wir eine Kürzung unserer Rechnung nicht akzeptieren und müssen auf einer vollständigen Begleichung unserer Forderungen bestehen.

Wir möchten Sie daher bitten, die offen stehenden Beträge umgehend bei uns einzuzahlen. Sollten wir keinen Zahlungseingang feststellen. Müssen Sie mit zusätzlichen Kosten rechnen.

--- Ende Zitat ---



Sollte ich auf das Schreiben antworten oder lieber die Füße stillhalten und die Adventszeit genießen?
Ist es jetzt schon angebracht, einen Rechtsanwalt zuzuschalten? Wenn ja, der Gerichtsstand ist Jena. Kann jemand einen Rechtsanwalt empfehlen?

Mit freundlichen Grüßen

motw

Cremer:
@motw,

das sind doch die üblichen Floskeln, einen Betrag beitreiben zu wollen, wenn Sie einen Widerspruc heingelegt haben.

Standardschreiben der Rechnungsabteilung.

Also zunächst mal stillhalten, enn Sie gemäß Musterbrief Widerspruch nach § 315 BGB eingelegt und die Abnschläge gekürzt hatten.

Schwalmtaler:
Moin motw!

Ich würde der höflichkeithalber einen kurzen 2-Zeiler an den Versorger faxen, das nach Widerspruch gem § 315 BGB nur ein Gericht die Billigkeit eines Preises bestimmen kann und sie bis dato eigentlich zu gar keiner Zahlung verpflichtet sind. Die Zahlung des "Teilbeträge" (berechnet mit Preis vom ....) erfolgt freiwillig und unter Vorbehalt.

Solange nur Mahnungen kommen, einfach aussitzen. Sollte ein Mahnbescheid vom Gericht kommen, sofort Widerspruch einlegen!

Für den Gerichtsstand Jena haben sie ja wohl einen der Bestinformiertesten und in diesem Thema versiertesten Anwalt vor Ort, nämlich RA Fricke, der ja auch hier im Forum hevorragende Informationsarbeit leistet.
An dieser Stelle nochmals - auch wenn ich mich wiederhole - besten Dank an Herrn Fricke und seine RA Kollegen, die uns Laien hier im Forum zur Seite stehen.

Gruß
Schwalmtaler

RR-E-ft:
Quelle: http://www.tlz.de


--- Zitat ---EW Eichsfeldgas senkt Gaspreis

 
 
Eichsfeld. (tlz/ebe) Eine gute Nachricht: Nach der Nettopreissenkung zum Jahreswechsel senkt die EW Eichsfeldgas GmbH zum 1. Mai 2007 erneut die Erdgaspreise. Die Arbeitspreise werden in allen Produkten um 0,18 Cent pro Kilowattstunde (netto) bzw. 0,21 Cent (brutto) gesenkt.
...

! Weitere Infos unter Tel. 036074/3840 und im Inter (www.ew-eichsfeldgas.de).
 

09.03.2007    
--- Ende Zitat ---


Die Preissenkung erscheint zu gering zu sein:

http://www.rheinenergie.com/lang/de/presse/pressemeldungen_detail.php?ID=242&PM=J

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