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Autor Thema: Ab wann ist es denn gut ????  (Gelesen 3661 mal)

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Offline taxman

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Ab wann ist es denn gut ????
« am: 19. Juni 2006, 15:20:29 »
Es sind nun schon sehr viele Gerichtsurteile zwischenzeitlich ergangen, wo die Vorgehens- und Handlusweisen der EVU´s als schlicht falsch entschieden wurde. (vereinfacht ausgedrückt)

Die einzigsten Chancen der EVU´s sind noch blauäugige Verbraucher die man mit winkeladvokatischen Zügen überrumpeln kann, wie schon mehrfach hier gelesen.

Wie lange muss denn das ganze Prozedere denn noch weitergeführt werden um die Rechte der Verbraucher geachtet zu wissen?

Wer nimmt den die Prozessflut in Kauf die unweigerlich sich sprunghaft erhöhen wird je mehr es klar wird, dass das bisherige schlicht falsch gelaufen ist?

Eines sollte jedem auch bewusst sein, die Kosten des EVU´s, sich rechtlich zur Wehr zu setzen, tragen ebenfalls wieder die Verbraucher. Wodurch die Sparmöglichkeiten sich dann ebenfalls verringern werden. Als beratender Rechtsanwalt eines EVU´s würde ich immer dazu raten Gerichte zum schlichten eines Streites anzurufen. Das Bedürfnis des geldverdienenswollen des beratenden Rechtsanwaltes wird dann sicherlich zur Genüge befriedigt. Im Endeffekt bedeutet dies, dass der Endverbraucher auch dafür bezahlt von seinem EVU, rechtlich oft unzulässig (d. B. Sperrandrohungen, usw.), drangsaliert zu werden. Tja und wer zahlt das Gehalt des Richters?

Jetzt fehlt einfach jemand der sagt, bis hierher und nicht mehr weiter.

Wer weiß Rat?
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Dort treffen sich Kunden der Stadtwerke Walldorf, Heidelberg, Hockenheim, Weinheim, Neckargemünd, MVV und Erdgas Südwest!

Offline RR-E-ft

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Ab wann ist es denn gut ????
« Antwort #1 am: 19. Juni 2006, 16:02:28 »
@taxman

Der Anwalt eines EVU, der heute dem EVU rät, ein Gericht anzurufen, wird wohl nicht ernst genommen werden.

Jeder weiß, wie gefährlich eine Niederlage für das EVU ist, weil eine solche eine Breitenwirkung verursacht.

Fraglich, ob man wieder anfangen soll, an  den Weihnachtsmann zu glauben:

Die Preisanpassungsklauseln in Sonderverträgen sind zumeist wegen § 307 BGB unwirksam, so dass keine Preiserhöhungen darauf gestützt werden können.

Es steht indes nicht zu erwarten, dass alle Versorger nun zu der Einsicht gelangen, dass alle Preiserhöhungen deshalb unwirksam waren und sind und alle darauf gestützten Mehreinnahmen wieder ausgekehrt werden.

Bei der swb soll es um 50 Mio EUR gehen, bei der Gasag wohl nicht minder:

http://www.rbb-online.de/_/nachrichten/wirtschaft/beitrag_jsp/key=news3782405.html

(Die Preise wurden danach nochmals erhöht.)

Dagegen nimmt sich das  Honorar der Anwälte vernachlässigbar aus.

Wenn Sie Sorge vor der Umlage von Anwaltskosten auf die Verbraucherpreise haben, ist diese Sorge vollkommen unbegründet, weil diese Kosten zum einen vernachlässigbar sind und zum anderen schon keiner energiewirtschaftlich-rationellen und effizienten Betriebsführung entsprechen.

Die Honorare entsprechender Kollegen liegen so bei 450 EUR/ Stunde netto zzgl. aller Spesen.

Nicht alle Kosten können über Preise umgelegt werden.

Man sollte es nicht glauben, aber es gibt oft auch eine Nachschusspflicht der Gesellschafter, um eine positive Fortsetzungsprognose zu geben und eine Insolvenz abzuwenden.

Erwarten Sie nun eine freiwillige Rückzahlung der aufgrund unberechtigter Preiserhöhungen geleisteten Zahlungen?

Dann wäre der Frieden wieder hergestellt.

Dann wäre es gut.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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