@Cremer
Ohne das EEG - ein wirklich fortschrittliches Gesetz - gäbe es die notwendigen Investitionen im bisherigen Umfang für eine notwendige Energiewende weg von den fossilen Energieträgern nicht.
Die werden irgendwann - bei einer Verknappung - tatsächlich unbezahlbahr werden und dann müssen Alternativen vorhanden sein, die man dann nicht erst schaffen kann.
Selbst für die notwendigen Investitionen wäre dann womöglich kein Geld mehr da, weil für Öl- und Gasbeschaffung aufgezehrt.
Schließlich zwingt Sie niemend, den EEG- Strom zu EEG- Vergütungssätzn zu kaufen. Verpflichtet sind die Netzbetreiber bzw. Stromhändler.
Bei Ihnen landet dafür eine sog. Umlage, weil die Mehrbelastungen - und nur diese - weiterwälzen darf. Sollte sich wegen einer Verknappung der fossilen Energieträger oder aus sonstigen Gründen die "normlale" Stromerzeugung verteuern- so werden im Vergleich dazu die EEG- Strommengen sogar billiger mit der möglichen Folge, dass es gar keine Mehrbelastungen gibt, die noch umzulegen sind.
Darüber entscheiden Sie jedoch nicht.
Meines Erachtens an dieser Stelle auch wohl ganz gut so.
So hatte das BVerfG bereits entschieden, dass der Steuerzahler seine Steuern nicht um Beträge kürzen darf, weil er sich nicht an der (atomaren) Rüstung beteiligen wollte.
Eine vollkommen andere Frage ist es, ob man die Industrie zu Lasten der Haushaltskunden entlasten darf und soll.
Immer nur gegen etwas sein ist auch nicht eben überzeugend.
Es bedarf schon einer Auseinandersetzung über das warum und einer Folgenabschätzung.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt