Energiebezug > Vertragliches

Androhung Mahnbescheid

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Ready XL:
Hallo Juli,

.....  wer ist denn Dein "drohender" Gaslieferant. Kannst ja per PN an mich schicken.  Habe auch so einen "drohenden Chaoten".

Gruß
Ready XL

Juli:
Hallo Ready XL,

eigentlich ist es doch egal welcher Flüssiggasanbieter mit mir rumstreitet. Der Markt der Flüssiggasanbieter, insbesondere der mit den Knebelverträgen, sieht doch überall gleich aus. Wichtig ist es doch, dass wir uns als Kunden die Gewinnmaximierung der Firmen nicht gefallen lassen sollten und uns dagegen wehren. Ich bin der Meinung, als Kunde sollte man dennoch fair bleiben, und sich den Schuh der Versorger, die mit allen möglichen Tricks versuchen uns einzuschüchtern, nicht auch noch anziehen. Ich nenne hier öffentlich und auch Dritten gegenüber keine Namen. "FEIND LIEST MIT."  Trotzdem bleibe ich standhaft und werde freiwillig die angeblichen Forderungen des Versorgers nicht bezahlen. Es sei denn, vor Gericht wird etwas anderes entschieden.

Der aktuelle Stand bei mir ist der, dass mein Versorger die ganze Angelegenheit seinem Rechtsbeistand übergeben hat und der ganze Schriftkram ausschließlich nur noch über deren Feder geführt wird.

Selbst hier sind es bisher nur Drohungen gewesen. Mal angenommen, der Versorger hätte Recht, wären da nicht schon längst härtere Bandagen angelegt worden?.

Sucht euch einen guten Rechtsanwalt, der sich in Sachen Flüssiggas und Vertragsgestaltung gut auskennt.

Für mich ist es jedenfalls klar, noch ein bischen sparen, vielleicht auch auf die Urlaubsreise verzichten, und dann so schnell wie möglich kündigen und den Tank abkaufen oder wie auch immer.

Aus meiner anfänglichen Unsicherheit in dieser Sache habe ich durch Hilfe von Außen viel Mut zum durchhalten bekommen.

Gruß Juli

Juli:
Hallo Leute,

nun ist es doch so gekommen, wie es mein Versorger angedroht hat. Per \"Förmliche Zustellung\" ist die Klageschrift meines Versorgers ins Haus geflattert.

Der Streitwert liegt unter 600 € und es wird vom Gericht beabsichtigt, im schriftlichen Verfahren zu entscheiden, soweit keine mündliche Verhandlung beantragt wird.

Inhaltlich sind getätigte Schriftwechsel beider Parteien, diverse Summenauflistungen, Zählerabrechnungen und Zahlungen aufgeführt. Das muss ich erstmal sortieren.

Weiterhin, dass muss wohl so sein, werden unzählige §§§§§ und Urteile erwähnt, die ein OTTO-Normal so gar nicht versteht. Verwirrung ist Taktik.

Als Beklagter habe ich eine Frist vom Amtsgericht vorgeschrieben bekommen, in der ich meine Klageerwiderung zu erklären habe.
Nach Prüfung werde ich die ganze Geschichte meinem Anwalt übergeben. Er hat sich in meinen Fall schon eingelesen und wird in vorgeschriebener Frist eine Klageerwiderung aufsetzen.

Bin gespannt, wie es weiter geht. Endlich ist wieder Bewegung in der ganzen Geschichte drin. Lange genug hat es ja gedauert.

Ich wünsche mir und euch dort draußen den nötigen Biss und Durchhaltevermögen.

Grüße von Juli

Ready XL:
@Juli,

...halte uns bitte am Laufenden!

Gruß und halte durch

Ready XL

Juli:
Hallo Leute,

nach längerem Hin und Her hier ein aktueller Bericht über die Streitigkeiten mit meinem Versorger.

Auf die Klage meines Versorgers ist durch meinem Anwalt Widerklage eingereicht worden. D. h., wir haben dem widersprochen, was der Gasversorger über Gericht versucht einzuklagen und haben im Gegenzug die zu viel gezahlten EURO`S  zurückgefordert.

Eine erste mündliche Verhandlung vor Gericht hat stattgefunden. Jedoch ist die Gegenseite, genau wie ich auch, nicht auf den richterlichen Vorschlag eines Vergleichs eingegangen.

Nun muss ich abwarten, bis der Richter alle Sachverhalte nochmals genauestens geprüft hat und dann zu einem späteren Termin ein Urteil verkündet.

Warten wir es ab.

Grüße von Juli

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