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Androhung Mahnbescheid

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geradeausabbieger:
Hallo zusammen,

bei mir gibt es mal wieder was Neues und ich möchte Euch auf dem Laufenden halten:
Nachdem ich zwischenzeitlich (immer zum Jahresende, wenn die Abrechnung kam) diverse Androhung zur Versorgungseinstellung bekam, mich zwei Mal mit Inkassounternehmen auseinandersetzen musste und danach auch jedesmal ein gerichtliches Mahnverfahren an den Hals bekam (welches ich immer widersprochen habe), versucht mein Gasversorger nun eine andere Strategie. Mir flatterte ein freundlich formuliertes Schreiben ins Haus mit dem Inhalt:

- Sie müssten ja nicht ihre Preiskalkulation offenlegen, weil geheim und Verschlechterung der Wettbewerbssituation
-Lt. BGH-Urteil vom 13.06.2007 - VIII ZR 36/06 müssen sie ja nur noch die Billigkeit der Preiserhöhung nachweisen. Hierzu haben sie mich auf die Internetseite des Statistischen Bundesamtes verwiesen, wo auf https://www-ec.destatis.de/csp/shop/sfg/bpm.html.cms.cBroker.cls?cmspath=struktur,vollanzeige.csp&ID=1021134 ein pdf runterzuladen ist. Dort befindet sich dem Punkt GP 23 eine Auflistung wie sich der Flüssiggaspresi in den letzten Jahren entwickelt hat.
- die freundliche Bemerkung, dass ja alles nachvollziehbar ist, und ich solle meinen Widerspruch zurück nehmen. Man ist sicher, dass jedes Gericht dieser Preiserhöhung folgen wird,

Meine Fragen sind nun:
- reicht das zum Nachweis der Billigkeit?
- trifft das Urteil auch auf mich zu ? (Ich bin Tarifkunde)

Ich stelle mir selber die Frage:
- warum plötzlich diese Freundlichkeit?
- ist man sich seiner Sache aufgrund des Urteiles jetzt sicher?

Liebe Grüße
gradeausabbieger

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