Energiebezug > Vertragliches
Androhung Mahnbescheid
Juli:
Hallo,
ich bin neu in diesem Forum, beobachte aber alle Beiträge mit großer Sorgfallt.
:?: Mein Anliegen für die erfahrenen Flüssiggasnutzer ist folgende.
Ich hänge seit ca. 3 Jahren in einem Zweijahresvertrag, welcher sich um jeweils ein Jahr verlängert und mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden kann, abgerechnet wird über Gaszähler. Der 2,1 t Tank ist in der Erde eingegraben.
Nun habe ich nach Empfehlungen Widerspruch gegen die Gaspreiserhöhungen eingelegt und streite mich seit September 2004 mit meinem Gaslieferanten (§315 BGB, Preisanpassungsklausel) . Die Gaspreiserhöhungen habe ich nicht bezahlt, aber die monatlichen Abschläge laut Vertrag werden von mir pünktlich überwiesen. Mein Gaslieferant hat erst im Mai 2006 das erste mal, den seiner Meinung nach offen Betrag angemahnt und mittlerweile droht er schon mit einem gerichtlichen Mahnbescheid und Liefereinstellung. Ich glaube in diesem Falle habe ich Sonderkündigungsrecht. Oder?
Im Vertrag steht im Kleingedruckten, dass der Gaslieferant es sich vorbehält, "auf ihr Eigentum am Behälter und der Rohrleitung durch das endgültige Belassen auf dem Grundstück zu verzichten."
Heißt dass für mich, das ich das Recht eingeräumt bekomme, den Tank abzukaufen? Oder kann der Gaslieferant auf Rückgabe bestehen.
Mein Problem ist auch, das der Tank bereits in die Gartenlandschaft integriert ist und es für mich ein sehr großer Aufwand, auch finanziell, wäre, den nun auszubuddeln und alles wieder neu anzulegen.
Wie kann ich hier am besten taktisch vorgehen, um den Vertrag vielleicht auch vorzeitig zu kündigen und den Tank zu einem annehmbaren Preis abzukaufen.
Wie soll ich auf die Drohungen reagieren. Es sind bisher nur Drohungen, keine Terminbekanntgaben.
Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.
Grüße von Juli
Watzl:
Wie so oft wird auf der Lieferantenseite gedroht und hingehalten. Keine konkreten Termine nennen, sondern nur offensichtlich heise Luft. Sehr oft wird damit der langjährige Vertragspartner (schon eine sonderbare Art von Partnerschaft?) wieder in die Schranken gewiesen. Ein paar Cent am Gaspreis noch nachgegeben und schon wieder ist alles gut.
Hier hilft wirlich nur harte Bandagen anziehen und anwaltliche Hilfe holen.
Es braucht auch einen mit FLüssiggas erfahrenen Anwalt. Verkehrsrechtler werden hier auch oft nicht den gewünschten Erfolg haben.
Der Bund der Energieverbraucher leistet dabei auch Hilfe.
Bitte nicht kleinkriegen lassen auch wenn der Berg, der zu überwinden ist im Augenblick sehr hoch zu sein scheint.
H. Watzl
Juli:
Nach Hilfesuchen bei einem, der sich in Sachen Flüssiggas auskennt, und dem Schreiben an den Gaslieferanten ist trotz der Sperrandrohung mein Flüssiggastank voll getankt worden. Der Gaslieferant hat, wie auch in der Vergangenheit, selbständig, ohne Meldung des Flüssiggasstandes, getankt.
Ist eine Drohung vom Lieferanten nun ernst zu nehmen? Wer hat ähnliche Erfahrungen?
Wollen wir mal abwarten, was sich aus der Androhung des gerichtlichen Mahnbescheids ergibt.
Juli
geradeausabbieger:
Hallo,
hast du in der Zwischenzeit ein gerichtliches Mahnverfahren von Tyczka bekommen? Ich habe schon eins. Mich interessiert, wie weit gehen die?
Gruß
geradeausabbieger
Juli:
Hallo geradeausabbieger,
Nein, von meinem Versorger, welcher aber nicht T.... ist, habe ich bisher "nur" Drohungen erhalten. Eigentlich noch nichts ernstes, worüber ich mir wirklich Sorgen machen müsste. Die hoffen wohl darauf, dass ich aufgebe und die strittige Summe bezahle.
Ich habe Zeit und viel Geduld. So wurde ich auch beraten. Ein gerichtlicher Mahnbescheid kann mit den richtigen Argumenten und glaubhaften Dokumentationen abgewandt werden. Meine Rechtsberatung hat mir in dieser Sache viel Mut zum Durchhalten gegeben.
Sollte diese Angelegenheit irgendwann mal erledigt sein, werde ich alle Hebel setzen, aus meinem bisherigen Vertrag auszusteigen und einen eigenen Tank zu erwerben.
Ich informiere euch, sobald es hier etwas neues gibt.
Gruß Juli
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