@Fidel
Die Presse übernimmt wieder unkritisch die Brocken, die man ihnen hinwirft.
Pensionsrückstellungen wären im wirksamen Wettbewerb gar nicht durchsetzbar. Das sind also Kosten, die nicht berücksichtigungsfähig sind, weil sie schon keiner energiewirtschaftlich-rationellen Betriebsführung entsprechen.
Übertarifliche Leistungen sind nicht berücksichtigungsfähig (BGH NJW-RR 2005, 1717; OLG Stuttgart NJW-RR 2005, 858).
Möglichst preisgünstige Versorgung bedeutet gerade nicht, dass die Energieverbraucher mit den Kosten freiwilliger Pensionsfonds belastet werden dürfen.
Wenn die Aktionäre den Mitarbeitern etwas Gutes tun wollen, haben die Aktionäre das Geld für einen Pensionsfonds gesondert aufzubringen.
Hat man schon von Bäckermeistern, Klempnermeistern etc. gehört, die Pensionsrückstellungen für ihre Mitarbeiter bilden können oder damit Erfolg haben können, deshalb ihre Preise zu erhöhen?
Wohl kaum.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt