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Autor Thema: E.ON Avacon muss Gewinnrückgang hinnehmen  (Gelesen 3651 mal)

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Offline Fidel

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E.ON Avacon muss Gewinnrückgang hinnehmen
« am: 07. Juni 2006, 20:53:57 »
Moin:

Das treibt einem dann doch die tränen des mitleids in die augen:

http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=14991

Offline RR-E-ft

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E.ON Avacon muss Gewinnrückgang hinnehmen
« Antwort #1 am: 07. Juni 2006, 20:57:38 »
Vollkommen normal, wenn die Gewinne vorher schon weit zu hoch waren.

Auch hier wird man sich nicht ohne Not beim Bundeskartellamt gemeldet haben, um dort Versprechen abzugeben:

http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/aktuelles/presse/2006_02_14.shtml

Offline RR-E-ft

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E.ON Avacon muss Gewinnrückgang hinnehmen
« Antwort #2 am: 08. Juni 2006, 11:53:53 »
@Fidel

Die Presse übernimmt wieder unkritisch die Brocken, die man ihnen hinwirft.

Pensionsrückstellungen wären im wirksamen Wettbewerb gar nicht durchsetzbar. Das sind also Kosten, die nicht berücksichtigungsfähig sind, weil sie schon keiner energiewirtschaftlich-rationellen Betriebsführung entsprechen.

Übertarifliche Leistungen sind nicht berücksichtigungsfähig (BGH NJW-RR 2005, 1717; OLG Stuttgart NJW-RR 2005, 858).

Möglichst preisgünstige Versorgung bedeutet gerade nicht, dass die Energieverbraucher mit den Kosten freiwilliger Pensionsfonds belastet werden dürfen.

Wenn die Aktionäre den Mitarbeitern etwas Gutes tun wollen, haben die Aktionäre das Geld für einen Pensionsfonds gesondert aufzubringen.

Hat man schon von Bäckermeistern, Klempnermeistern etc. gehört, die Pensionsrückstellungen für ihre Mitarbeiter bilden können oder damit Erfolg haben können, deshalb ihre Preise zu erhöhen?

Wohl kaum.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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