Energiepreis-Protest > RWE Rhein Ruhr (ehemals)

Gaspreis - wer hat Erfahrung mit RWE Rhein-Ruhr (KC Brühl)?

<< < (2/4) > >>

DeepDiver01:
Danke für die Antworten und Tipps.

Ich habe jetzt erst einmal, wie empfohlen, gegen die Mahnung und Sperrandrohung einen Brief geschrieben (Musterbrief). Außerdem habe ich meinen Widerspruch erweitert, da ich nun auch gegen die Preiserhöhungen ab Oktober 2004 Unbilligkeit nach §315 geltend mache.

Ich werde berichten wie es weitergeht und ob wir Besuch von RWE bekommen.

Ich bin froh das es dieses Forum gibt und das genügend Menschen bereit sind, sich gegen die Monopolstellung der Gasversorger zu wehren.

Danke und Gruß

Jürgen

joebi:
DeepDiver01
Ich empfehle umgehend die Energieaufsicht-NRW Herr Straßburger,0211-8374250 zu informieren.Ich gehe davon aus,dass Du bereits Mitglied im Bund der Energieverbraucher (BdE) bist.Die Beteiligung am Prozesskosten empfehle ich ebenfalls.Als Mitglied im BdE hast Du viele Möglichkeiten Dich zu informieren.Z.B. Musterbrief § 315 BGB,Fragen und Antworten,Liste von Anwälten geordnet nach dem Postleitzahlsystem.Bürgerinitiativen,Urteile etc.Auf die Sperrandrohung würde ich  wie folgt verfahrenWiderspruch einlegen,Hausverbot erteilen,Schutzschrift beim zuständigen Amtsgericht hinterlegen.Entsprechende Vordrucke / Schriftsätze befinden sich  auf der Seite Service des BdE.
Freundliche Grüsse
joebi

DeepDiver01:
Hallo,

nachdem ich nach Fristsetzung keine Rücknahme der Sperrandrohung von RWE erhalten habe, habe ich gestern das Landeskartellamt angerufen. Herr Straßburger hat mir zugesagt mit dem Justiziar von RWE zu sprechen.
Und was bekam ich heute von RWE: eine Email mit Worddokument in dem mir mitgeteilt wird, dass nach Prüfung der Sachlage keine Versorgungssperre vorgenommen wird.

Mal sehen wie es weitergeht.

DeepDiver01:
Hallo,

das Jahr 1 nach Wiederspruch ist nun bald vorbei und ich erwarte in den nächsten Wochen die neue Jahresrechnung und habe dazu folgende Frage:

- Wie gehe ich damit um, wenn das RWE meine Kürzung wegen "Unbilligkeit" auf der Jahresrechnung nicht akzeptiert und den "RWE-Preis" in Rechnung stellt?

- durch den milden Winter und eine Zeitsteuerung der Umwälzpumpe werden wir mehr als 2000 kWh WENIGER Gas verbraucht haben. Ich weiss noch nicht, wie RWE damit umgehen wird?

- darf ich zuvielgezahlte Beträge (die von RWE warscheinlich nicht erstatten werden, da als solche nicht anerkannt) auf zukünftige Abschlagzahlungen verrechnen, d.h. z.B. die ersten beiden Monate nichts für Gas überweisen? (Meine eigene "schnelle" Hochrechnung ergibt etwas mehr als 100€ "Gutschrift")

Schwalmtaler:
Da alle Fragen hier bereits ausführlich beantwortet sind nur kurz:

Die neue Rechnung wird den aktuellen Preis der RWE beinhalten. Gegenrechnung mit entsprechend geringeren Preis zusenden.

RWE wird den niedrigeren Verbrauch mit aktuellem Preis in Rechnung stellen. Hat RWE noch eine Einzugsermächtigung? Haben Sie keine Kürzung der Abschläge vorgenommen und den Verbrauch kontrolliert/hochgerechnet?

Wenn RWE noch Beiträge einzieht, kkann man 1-2 Abbuchen zurückbuchen lassen.

Bitte nutzen Sie hierzu die Suchfunktion, um genaueres zu erfahren.

Zur Verrechnung gibt es geteilte Meinungen. Mein Tip ist die Rückbuchung zu veranlassen!

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln