Energiepreis-Protest > RWE Rhein Ruhr (ehemals)

Gaspreis - wer hat Erfahrung mit RWE Rhein-Ruhr (KC Brühl)?

(1/4) > >>

DeepDiver01:
Hallo,

wie viele andere auch, habe ich mit entsprechenden Musterschreiben gegen meine GAS-Jahresrechung vom April Widerspruch wegen BGB §315 eingelegt und die Jahresrechnung entsprechend meiner eigenen Berechnung mit den Preisen von 03/2005 beglichen. Aufgrund des etwas erhöhten Verbrauchs in 2005 habe ich für die neuen Abschläge eine entsprechende Anhebung einkalkuliert (liege aber natürlich deutlich unter den Berechnungen von RWE).

Auch ich habe in der Zwischenzeit Antwortschreiben vom Servicecenter erhalten, die – wie bei anderen im Forum auch – keineswegs auf meinen Widerspruch bzgl. §315 eingehen. Im  Schreiben vom Anfang dieser Woche wurde auch mir erklärt, dass RWE keine geschäftinternen Kalkulationen preisgibt und ich zur Zahlung der vom RWE kalkulierten Abschläge verpflichtet bin.

Heute – 13.5.2006 – habe ich nun die erste Mahnung zur Jahresrechnung erhalten. Neben der Zahlungsaufforderung wird mir – unter Berufung auf ein Zurückhaltungsrecht - mit Einstellung der Gaslieferung gedroht (ich glaube man nennt dies Sperrandrohung). Zum Glück brauche ich Gas nur für die Heizung und nicht für Brauchwasser.

Außerdem wird mit der Einschaltung eines Inkassounternehmens und der Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens gedroht.

Ich weiß aus den Forenbeiträgen, dass dies durchaus die Masche der Großen ist und ich werde mich entsprechend der gemachten Empfehlungen wehren.

Nun ein paar Fragen:

- Soll ich das Landeskartellamt über Sperrandrohung informieren? (Stand in einem Beitrag als Tipp)

- Gibt es „Leidensgenossen“ die auch zu RWE Rhein-Ruhr Kundencenter Brühl gehören? Ich bin sehr an einem Erfahrungsaustausch - auch persönlich - interessiert.

- Gibt es vielleicht in meiner Nähe (Köln – Brühl – Bergheim) schon eine Interessengemeinschaft?

- Habt Ihr sonst noch einen guten Tipp wie ich weiter vorgehen soll?

Danke und Gruß

Jürgen

Cremer:
@DeepDiver01

Ist dies eine konkrete Sperrandrohung mit Termin? Ich glaube nicht.


Ja, bei uns im Vorort Roxheim. Dort war der Inkassobeauftragte letztes Jahr bereits mehrfach an der Haustür erschienen und ist abgeblitzt.  

Seitdem keiene weitere Belästigungen mehr seitens der RWE Rhein-Ruhr.

Sonst abwarten.

DeepDiver01:
Hallo,

leider bin ich kein Jurist (wünsche mir aber manchmal statt eines techn. Studiums ein paar Semester Jura studiert zu haben ;-) ).

Im Schreiben heißt es:

"... Falls Sie die angeforderte Zahlung nicht leisten, werden wir unsere Lieferung auf Grund unseres Zurückbehaltungsrechts ohne weitere Ankündigung zwei Wochen nach Zugang dieses Schreibens einstellen."

Wat nu?!?

RR-E-ft:
@DeepDiver01

Nu  ganz einfach weiter ab Punkt:

Versorger droht Versorgungseinstellung an.

Das ganze Procedere ist umfangreich beschrieben.

Sollte es einer gerichtlichen Auseinandersetzung dabei bedürfen, Anwalt einschalten.

In der Urteilssammlung die Entscheidungen LG Düsseldorf vom 04.01.2006, des LG Oldenburg vom 15.02.2006 (WuM 2006, 162) usw.  beachten.




Freundliche Grüße
aus Jena





Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Cremer:
@DeepDiver01,

zur Info, die RWE Rhein-Ruhr hat da eine eigene Inkassofirma als eigenständige Abteilung.

Diese tritt als unabhängige Fremdfirma auf.

Alles Säbelrasseln. Lassen Sie diese "Firma" nicht rein.
Sie tritt auch gerne als "beauftragtes Inkassounternehmen mit Ordnungsbehördlich Benehmen auf.

Sie wird Ihnen eine kleine DIN A5 Rechnung mit der geforderten Summe zuzüglich etwa ca. 25 € Anfahrt für den Inkassobeauftragten  in den Briefkasten legen, "da Sie nicht anzutreffen waren".

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

Zur normalen Ansicht wechseln