Energiepreis-Protest > E.ON edis

E.on will elektrischen Hausanschluß verändern, wer zahlt?

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Gerlach:
Hallo,

folgende Situation: Wir wohnen im Netzbereich von e.on-edis in einem älteren Einfamilienhaus. Edis will nun den bestehenden Hausanschluß (HA) renovieren und hat uns dazu einen Brief mit angehängter Einverständniserklärung geschickt, die wir unterschreiben sollen. In dieser Erklärung verpflichten wir uns jedoch, die Kosten für eine Anpassung der elektr. Anlage im Haus an den neuen HA selbst zu tragen.

1. Frage: E.on-Edis-Mitarbeiter haben behauptet, wir seien gesetzlich dazu verpflichtet, unser Einverständnis zu erteilen und die entsprechenden oben erwähnten Kosten zu tragen. Stimmt das? Was ist, wenn wir das nicht wollen, oder dazu kein Geld haben?

Prinzipiell wären wir ja auch bereit, die Kosten für die Anpassung an den neuen HA zu tragen. Allerdings ist der bisherige HA im Keller des Hauses, ca. 40m von der Straße entfernt. Die Mitarbeiter von E.on-Edis haben nun behauptet, daß sie in diesem Falle nur die Kosten bis zu einem HA max 15m von der Straße entfernt übernehmen. Die Kosten für den gesamten Rest der Strecke müßten auch wir zahlen.

2. Frage: Ist es zulässig, daß E.on einfach so den HA verlegt und wir dann sehen müssen, wie wir den Strom zum Haus bekommen?

Über fachkundige Meinungen (insb. juristische) würde ich mich freuen!

Freundliche Grüße,

Philipp Gerlach

Sukram:
Umstellung von Dachständer auf Erdkabel - Kosten ab Hausanschlusskasten Richtung Zähler wurden meiner Mutter aufgedrückt; Entfernung von Staße aber nur ca. 5m.

Ich war damals nicht involviert- habe aber nachträglich recherchiert und bin zum Ergebnis gekommen, dass wir NICHT hätten zahlen müssen; glaube weil die Umstellung auf deren Veranlassung geschah, insb. um Unterhaltskosten zu sparen- Umstellung klag daher in DEREN Interesse.

Ist aber schon lange her- Einzelheiten weiß ich nicht mehr...

Vieleicht liegt bei Ihnen eine andere Veranlassung vor- z.B. Anschlussleistung zu gering -ich tät\' die einfach mal fragen & gleich um die Rechtsgrundlage bitten.

& ich verschieb\' das mal in "Ich brauche dringend Hilfe"... dort gucken auch Rechtsverdreher \'rein ;-)

Gerlach:
Nein, die Anschlußleistung ist in Ordnung. Jedenfalls haben wir da nichts dran geändert.

Danke schon mal für den Hinweis und das Verschieben.

Beste Grüße,

Philipp Gerlach

Cremer:
@Gerlach,

bitte lesen sie in der AVBeltV nach.

Da steht alles drin: §§ 9 bis 10

Genau § 10.5 Abs. 2:
Das Elektroversorgungsunternehmen ist berechntigt, vom Anschlußnehmer die Erstattung der bei wirtschaftlicher Betriebführung notwendigen Kosten für
1. die Erstellung des Hausanschlusses
2. die Veränderungen des Hausanschlusses, die durch eine Änderung oder Erweiterung seiner Anlage erforderlich oder aus anderen Gründen von ihm veranlaßt werden,
zu verlangen. Die Kosten können pauschal berechnet werden.

Gesetzlich verpflichtet sind Sie nicht. Die AVBeltV ist eine Verordnung und kein Gesetz.

Also so ohne weiteres würde ich da kein Einverständnis abgeben.

Es fehlt seitens des Versorger die Begründung warum eine Veränderung gemacht werden soll.

Die wissen genau wie man es formulieren muss, damit der Kunde die Kosten tragen soll.

Fragen Sie schriftlich nach!!!

RR-E-ft:
@Cremer

Rechtsverordnungen zählen auch zu den Gesetzen im materiellem Sinne.
Formal handelt es sich um Akte der Exekutive, welche hierzu durch die Legislative ermächtigt wurde.

 

Sie betonen wohl falsch:

§ 10 AVBEltV spricht davon, dass weitere Kosten dann erstattet verlangt werden können, wenn der Kunde eine Änderung veranlasst.

Vorliegend scheint jedoch der Versorger der Veranlasser.

Und dabei gilt seit langem eine einfache Regel:

Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen.
So einfach ist das.

Das dürfte einem Unternehmen auch nicht schwerfallen, welches landesweit an allen Trafostationen die Schilder austauscht und diese Stationen teilweise zu Werbeflächen für das Unternehmen umfunktioniert mit unnachahmlichen Slogan.


Übrigends tritt die AVBEltV bald außer Kraft.
Wahrscheinlich hat man es deshalb eilig.

Gemach, gemach.
So schnell schießen die Preußen nicht.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

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