Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Anforderungen an einen Geschäftsbericht  (Gelesen 10042 mal)

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Offline Koch

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Anforderungen an einen Geschäftsbericht
« am: 10. Mai 2006, 18:54:23 »
Die im Internet veröffentlichte Version eines Geschäftsberichts für 2004 und das vorher veröffentlichte Original.

Seite 13: Zwei Versionen des gleichen Sachverhalts?    

...ich bitte um Einschätzungen.

Danke und viele Grüße
Koch

Offline RR-E-ft

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Anforderungen an einen Geschäftsbericht
« Antwort #1 am: 10. Mai 2006, 21:41:08 »
kommt mir irgendwie bekannt vor

Offline Koch

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Anforderungen an einen Geschäftsbericht
« Antwort #2 am: 10. Mai 2006, 22:03:26 »
...das ist kein Zufall.

Mir bleibt die Frage Darf es bei unveränderter Sachlage verschiedene Versionen eines Geschäftsberichts geben?  
So wie hier - die offizielle Version für die Gesellschafter aus Perspektive A und die nichtoffizielle Version fürs Internet aus Perspektive B.

Viele Grüße
Koch

Offline RR-E-ft

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Anforderungen an einen Geschäftsbericht
« Antwort #3 am: 11. Mai 2006, 01:05:45 »
@Koch

Die Frage, die sich stellt ist die, warum man so vorgehet und ob man damit gegen Publizitätspflichten verstößt.

Ich würde mich bei einem mir nicht ganz geheuer erscheinendem Sachverhalt zunächst an die zuständige Energieaufsichtsbehörde wenden, ob man der ggf. auch verschiedene Versionen der Kosten- und Erlöslage aufgezeigt hat und welche nun die zutreffende ist und deshalb ggf. zur Grundlage von Genehmigungen genommen werden konnte.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline taxman

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Anforderungen an einen Geschäftsbericht
« Antwort #4 am: 11. Mai 2006, 08:29:48 »
Hallo @Koch,

rechtlich doch sehr gute Stellungnahmen sind eventuell in diesen beiden Forum erhaltbar:

http://www.steuern-online.de/foren/steuernetz/

http://www.recht.de/phpbb/viewforum.php?f=40

Es handelt sich hierbei um eine Frage des Handels- und Steuerrechtes. Ich persönlich habe dort schon sehr gute Erfahrungen gemacht. Vielleicht ist es möglich dort genaueres zu erfahren.

Viel Glück damit!

taxman
pin.energiepreise@yahoo.de

Dort treffen sich Kunden der Stadtwerke Walldorf, Heidelberg, Hockenheim, Weinheim, Neckargemünd, MVV und Erdgas Südwest!

Offline uwes

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Anforderungen an einen Geschäftsbericht
« Antwort #5 am: 11. Mai 2006, 18:58:53 »
Zitat von: \"Koch\"
Die im Internet veröffentlichte Version eines Geschäftsberichts für 2004 und das vorher veröffentlichte Original.

Seite 13: Zwei Versionen des gleichen Sachverhalts?    

...ich bitte um Einschätzungen.


Es heißt doch ausdrücklich einmal , "ohne Berücksichtigung der Organschaft mit der MVG mbH"

In der Bilanz, die unter Berücksichtigung dieser Organschaft erstellt wurde findet man auch die Verlustaufwendungen, die wohl infolge steuerlich gewollter Organschaft (Gewinabführungsregelungen zwischen abhängigen Gesellschaften) gesondert aufgeführt werden sollten. Das ändert aber die Bilanz nicht. Es zeigt nur auf, dass es Aufwendungen aus Verlustübernahme gegeben hat.
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
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Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten

Offline Koch

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Anforderungen an einen Geschäftsbericht
« Antwort #6 am: 11. Mai 2006, 22:08:16 »
@Fricke
Bei der Landesbehörde hatte ich mich natürlich schon erkundigt. Man hat dort nur die Details der Gewinn- und Verlustrechung für den Gasvertrieb betrachtet. Für die Verlustübernahmen interessiert man sich dort nicht.

@uwes
Sorry, aber da bleiben viele Fragen.

Wer hat denn die Steuern berechnet - das Finanzamt? Einmal so und einmal so? Wurden dann tatsächlich 5,6 Mio Euro oder nur 0,5 Mio Euro Steuern ans Finanzamt abgeführt?  Und wie hoch ist dann der richtige Bilanzgewinn?

Haben die am Ende des Berichts genannten Wirtschaftsprüfer das so geprüft?

Ein Geschäftsbericht soll eine klare unmissverständliche Darstellung des Geschäftsjahres sein. Man könnte ja dann auch als Überschrift schreiben " ohne Berücksichtigung der Gewinne aus dem Gasgeschäft".

@alle
Die Geschäftsleitung habe ich ohne Erfolg gefragt. Meine Vermutung zur Motivation ist, dass die Kunden nicht den hohen Bilanzgewinn sehen sollen. Aus Angst, dass die Zahl der Einwender. dadurch steigt.  

Meine Nachforschungen haben mich nun zum §328 HGB geführt - ich bin aber kein Jurist.

Fragen Wie kann man nun dagegen vorgehen? Und wie dokumentiere ich das?

Danke und viele Grüße
Koch

 

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