Die Medl gehört zu den 12 Gasversorgern gegen die von der Kartellbörde NRW Vorermittlungen eingeleitet wurden http//www.energate.de/news/82656
Die Medl ist von der Landeskartellbehörde NRW aufgefordert worden, ihre Preisstruktur zu ändern. Ursache sind die hohen Preise für Privatkunden im Vergleich mit den Preisen für große gewerbliche Kunden. (Quelle Pressestelle des Landeswirtschaftsministerium NRW)
Unbillige Preise muss niemand bezahlen. Da kartellrechtswidrige Preise wohl auch unbillig sind, ist man kurz vor der Jahresabrechnung sehr bemüht, diese Fakten zu vertuschen. Die lokale Presse leistet dabei den gewohnten Beitrag.
Die Kunden der Medl haben jetzt ein weiteres gutes Argument, um nach §315 BGB zu widersprechen. Freiwillig wird die Medl nichts erstatten
Kartellrecht schützt nicht bei ÜberzahlungenWeiter Informationen zu den Gaspreisen in Mülheim gibt es hier http//wiki.energienetz.de/index.php/M%C3%BClheim_an_der_Ruhr