Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Widerspruch von gewerblichen Stromkunden  (Gelesen 3313 mal)

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Offline Christian Guhl

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Widerspruch von gewerblichen Stromkunden
« am: 07. Mai 2006, 20:16:53 »
Als Sprecher unserer Protestgruppe wurde ich gefragt, ob auch gewerbliche Kunden Widerspruch gem.§ 315 einlegen können. Grundsätzlich ist mir schon klar, daß § 315 für alle gilt. Nur wenn ich mir die Stromabrechnungen ansehe
sind diese höchst kompliziert. Da ist von Stromlieferverträgen die Rede und von Verträgen mit dem Dachverband (Gaststätten).Die Kunden behaupten,
sie hätten niemals einen Vertrag abgeschlossen.
Kann ich zu einem Widerspruch gem. § 315 raten, weil der Preis einseitig festgesetzt wurde ?Oder scheidet dies wegen angeblicher Rahmenverträge mit Landes-oder Bundesverbänden,deren Mitglied der Kunde ist, aus ?

Offline Cremer

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Widerspruch von gewerblichen Stromkunden
« Antwort #1 am: 07. Mai 2006, 23:08:45 »
@Christian Guhl,

grundsätzlich ja.

Ein Mitglied unserer BIFEP hat dies mit seinen Gewerben nicht nur gegen Gas, sondern gegen Strom und Wasser getan.

Bei Strom stehen zur Zeit 8000 € durch Kürzung aus.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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gerd@cremer-kreuznach.de

Offline FM

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Widerspruch von gewerblichen Stromkunden
« Antwort #2 am: 07. Mai 2006, 23:21:47 »
Hallo Christian,

als Dachverband "Gaststätten" fungiert meist der Hotel und Gaststättenverband und in einigen Bundesländern hat dieser einen Rahmenvertrag für seine Mitglieder.

Voraussetzung ist allerdings, dass der Gaststättenbetreiber im Hotel und Gaststättenverband Mitglied ist. Diese Verbandsmitgliedschaft müsste er ja abgeschlossen haben und auch einen Mitgliedsbeitrag entrichten.

Aber unabhängig davon schließe ich mich den Ausführungen von Cremer an.

digitalen Gruß
FM

Offline Cremer

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Widerspruch von gewerblichen Stromkunden
« Antwort #3 am: 07. Mai 2006, 23:29:33 »
@FM,

es gibt ja noch andere Firmen, die nicht irgendwo einem Verband anhängig sind, z.B. Fitnesscenter
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline FM

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Widerspruch von gewerblichen Stromkunden
« Antwort #4 am: 08. Mai 2006, 08:40:53 »
Moin Gerd,

 :roll: Abhängigkeit?

Die Mitgliedschaft in Verbänden ist immer freiwillig und natürlich die Annahme  von günstigen Rahmenverträgen, die Verbände allgemein bieten,  auch.

Übrigens ....auch die Fitnessbranche hat  Verbände
Die DFAV sitzt sogar in Bonn :-)

Persönlich finde ich die freiwillige Mitgliedschaft in Verbänden (sofern sie sich ihre Neutralität erhalten haben) OK....schließlich werden hier alle Brancheninteressen gebündelt.

Falls Du jetzt etwas  :roll: ....weil diese Worte aus den Pfötchen einer "Verbandsvorsitzenden" kommen ...mein Verband wird dieses Jahr 40 und ist eine "Non Profit Organisation".  :wink:

Wir haben uns auch mal aus der Not gegründet mit einer Hand voll "gleichgesinnter, ehrenamtlichen Mitstreiter". Heute sind wir ein Bundesverband (bald auch ein europäischer) der immer und überall die Interessen seiner Mitglieder vertritt und ihnen viele Vorteile bietet.

Aber ....egal, mit wem wir was vereinbaren (zu Gunsten der Mitglieder) ...ob die div. Angebote angenommen werden, entscheiden die Mitglieder natürlich selbst.

Es gibt natürlich Verbände - und dazu zähle ich die HOGA (Hotel und Gaststättenverband) - die durch Klüngelei (u.a. mit Brauereien) ihre Neutralität etwas eingebüßt haben.

sonnigen Tag
Monika

 

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