Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Angemessener Gaspreis  (Gelesen 4786 mal)

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Offline David gg Goliath

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Angemessener Gaspreis
« am: 06. Mai 2006, 13:22:34 »
Hallo zusammen,

in den neuen Musterschreiben wird als Alternative empfohlen, einen auf einem Beiblatt ermittelten "angemessenen Preis" nach derzeitigem Kenntnisstand zu zahlen. Nur mutigen Verbrauchern, zu denen ich mich nicht zähle, wird wegen des Rest-Prozessrisikos anheimgestellt, Preise aus 2003/2004 weiter zu zahlen.

Da ich mich mein Prozessrisiko in Grenzen halten will, meine Frage:

Welchen Preis kann man denn als angemessenen Preis nun ansehen bzw. welcher Preis ist im Vergleich mit anderen Industrieländern halbwegs gerechtfertigt?

Danke vorab!
DgG

Offline Cremer

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Angemessener Gaspreis
« Antwort #1 am: 06. Mai 2006, 22:04:05 »
@David gg Goliath ,

wenn Sie so wollen, kann der angemessene Preis nur durch ein Gericht bestimmt werden.

In den Augen der Widersprüchler nimmt man als angemessenen Preis denjenigen vom Sept. 2004 an.
MFG
Gerd Cremer
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Offline David gg Goliath

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Angemessener Gaspreis
« Antwort #2 am: 07. Mai 2006, 11:20:17 »
@ Cremer

Auch ein Gerichtsurteil wäre bei den jetzigen rechtlichen Rahmenbedingungen nur eine Einzelfallentscheidung, allenfalls mit einer gewissen Signalwirkung, aber ohne rechtliche Bindung für die Kunden anderer Versorger.

Bei allem nachvollziehbaren Unmut über die Abzocke der deutschen Konzerne insbesondere in der Vergangenheit, muss doch auch dem letzten Gaspreisverweigerer klar sein, dass Energie wegen der hohen Nachfrage weltweit teurer geworden ist und die Preise weiter steigen werden.

Die Bürgerinitiativen gegen die ohne Zweifel überhöhten Gaspreise in Deutschland machen es sich aber m. E. zu einfach, wenn sie stur auf den Preisen von 9/04 beharren. Dann werden etliche Gerichtsverfahren mit Vergleichen, nicht aber mit einem Urteil zugunsten der Verbraucher enden.  Es muss also nicht zum Nachteil der Konzerne sein, wenn sie weiter auf Zeit spielen ...

Mir ist es daher unerklärlich, warum hier im Forum keine Zahlen veröffentlicht werden, was in anderen westeuropäischen Nachbarländern z. B. in 2005 ein Jahresverbrauch von 20.000 oder 30.000 kWh in EUR gekostet hat. Diese Zahlen müssten den "Experten" hier doch vorliegen. Der Vorwurf der unbilligen Überhöhung ließe sich wesentlich leichter mit niedrigeren europäischen Vergleichspreisen untermauern.

Stattdessen - so jedenfalls mein Eindruck - hoffen viele Verweigerer weiterhin auf günstige Gerichtsurteile und verharren regungslos in ihrer 315er-Schmollecke und sagen, die Konzerne sind am Zug mit der Offenlegung ihrer Kostenkalkulation. Ich bin mir nicht sicher, ob jedes Gericht sich die Arbeit macht, die Preisgestaltung in der Versorgerkette bis zur Landesgrenze rückwärts zu prüfen .....

Mein Fazit: Eine EIGENE, auf Vergleichsdaten gestützte, Meinungsbildung über einen angemessenen Gaspreis würde den Bürgerinitiativen, die sich ja um einen FAIREN Gaspreis bemühen wollen, gut zu Gesicht stehen und den Verbrauchern enorm helfen.

DgG

Offline Maverick1411

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Angemessener Gaspreis
« Antwort #3 am: 07. Mai 2006, 11:25:13 »
Moin,

ein Vergleich über Preise anderer westeuropäischer Länder halte ich für riskant. Man kennt nicht die Lohnkosten, Steuersätze etc. der einzelnen Länder. Jedes Land verhandelt anders. Deshalb kann man mal nicht eben so eine Vergleichszahlung von Belgien, Frankreich mit Deutschland vergleichen.

Das die Energiepreise weiterhin steigen werden ist, denke ich, jeden selbst bewußt. Nur sollten dann die Steigerungen auch nachvollziehbar sein. Dann wird auch jeder bereit sein bei Nachvollziebarkeit und Rechtfertigung diese zu zahlen, auch wenn\'s schmerzt.
Freundliche Grüße aus Hannover
Maverick

Offline Cremer

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Angemessener Gaspreis
« Antwort #4 am: 07. Mai 2006, 12:36:53 »
@David gg Goliath,

Richtig, ein Urteil wäre eine Einzelfallentscheidung.

Richtig ist auch, dass die Energiepreise weiter steigen werden. Nur die jetzt von den Verosrgern geforderten Preie sind schon überhöht und steigen überproportional.

Es ist richtig auf die Preise vom sdep. 2004 zu pochen und sich daran "festzubeißen". Es obliegt dem Versorger, hier den Nachweis der Billigkeit zu bringen.

Schließlich sind die Versorger für die Daseinsvorsorge der Bürger zuständig und verantwortlich.

Man kann dies nicht vergleichen, wenn man nun den Preis einer Tankstelle zu hoch empfindet, dass man dann zu nächsten geht.

Daseinsvorsorge ist im Wesentlichen ganz was anderes und elementares.

Deswegen spielen die Bürgerinitiativen auf Zeit. Ich habe auch gegen die zu hohen Wasserpreise der SW KH Widerspruch eingelegt und die Jahresrechnung um 10% gekürzt. Nach dem Haushaltsplan der Stadt Bad Kreuznach kann man nachlesen, dass die SW KH in 2005 einen Gewinn in der Sparte Wasser von 19,5% machen sollen. Und Wasser ist Lebensmittel.
siehe:
http://www.stadt-bad-kreuznach.de/
unter Haushalt, Band 3
Halten Sie dies noch für angemessen?

Eigene Meinungsbildung für den angemessenen Preis ist nicht gefragt. Das BGB gibt gerade in § 315 die Möglichkeit der feststellung des angemessenen Preises wieder
MFG
Gerd Cremer
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Offline FM

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Angemessener Gaspreis
« Antwort #5 am: 07. Mai 2006, 13:22:51 »
@ DgG

wie Sie  richtig festgestellen ......... die Energiepreise sind schlicht und einfach zu hoch.

Das von den Versorgern auf Zeit ....vor allen Dingen auf "Ermüdungserscheinungen" gehofft wird, auch klar.

Die regungslose Schmollecken kann ich allerdings nicht ganz nachvollziehen. Schmoller sind nämlich nicht in der Lage,  Unzufriedenheit durch verbale Äußerungen zu versachlichen. Sie bleiben einfach "sprachlos".
Denke, wir haben es hier eher mit engagierten "mündigen" Verbrauchern zu tun, die eben nicht - wie leider so viele -  in der Ecke sitzen und sprachlos schmollen.

Preisvergleich mit anderen Industrieländern???? ...
Energiepreisevergleiche zwischen Ländern sind unter methodischen Gesichtspunkten im Detail immer problematisch, da hier viele Faktoren eine Rolle spielen wie auch  Konditionen oder  Lieferverträge.

Bleiben wir in D...
Lt. einer Energiestudie von 1997 gab es bei Stromkosten regionale Unterschiede in einer Größenordnung bis zu 33% - bei Gas sogar bis zu 70%.
Wurde hier vielleicht nur eine Anpassung betrieben, um unangenehmen Vergleichen aus dem Wege zu gehen und schnell die sich nächts bietende Gelegenheit (Weltmarktsituation) dankbar angenommen ,  zum
besseren  verschleiern  monopolistischer Preispolitiken und Ineffizienz der Energieversorgungsunternehmen?

Und jetzt ziehe ich mich zurück in meine GartenEcke, genieße die "kostenlosen" Wärmestrahlen und bleibe an dem Thema dran. :wink:

Digitalen Gruß
FM

Offline RR-E-ft

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Angemessener Gaspreis
« Antwort #6 am: 08. Mai 2006, 12:48:39 »
@David gg Goliath



Es gibt bereits zahlreiche Beiträge von mir, in denen ich darauf hingeweisen habe, dass man wegen der unterschiedlichen Steuer- und Abgabenbelastung nur die steuer- und abgabenbereinigten Gaspreise in der EU miteinander vergleichen kann.

Entsprechende Vergleiche mit Durchschnittswerten sind in den Benchmarkberichts der EU- Kommission enthalten, so etwa im Vierten Benchmarkbericht vom 05.01.2005.

Auch habe ich die Links zu den Materialien immer wieder zur Verfügung gestellt.

Benutzen Sie deshalb bitte die Suchen- Funktion.

Die Gaspreisvergleiche der EU- Kommission sind vollkommen eindeutig.
Man muss dafür kein Experte sein.

Es ist nicht Sache des Verbrauchers, den billigen Gaspreis zu bestimmen.
Mangels Kenntnis über unternehmensindividuelle Kosten ist ihm dies schon nicht möglich.

Übrigends:

Wenn der Versorger nicht die Billigkeit nachweisen kann, wird eine Zahlungsklage abgewiesen undzwar vollständig, es sei denn der Versorger beantragt hilfsweise die Bestimmung eines billigen Preises durch das Gericht.

Wenn das Gericht dazu nicht in der Lage ist, weil es selbst die Kosten nicht kennt, wird die Klage ebenfalls abgewiesen.

Das ist die Quintessenz aus dem BGH- Urteil vom 02.10.1991.

Deshalb ist es fraglich, ob ein Verbraucher daran Interesse haben sollte, einen billigen Gaspreis zu bestimmen oder einen solchen nachzuweisen, so dass ein Gericht diesen einer Entscheidung zu Grunde legen könnte.

Ich würde denken, dass der Verbraucher, der die Preise kürzt kein Interesse an der Bestimmung des billigen Gaspreises hat.

Es wäre aufgrund der prozessualen Situation sogar grotesk, wenn der Verbraucher die Ermittlung des billigen Preises aufzeigen würde.

Offensichtlich besteht immer noch großes Unverständnis in der Anwendung des § 315 BGB in der gerichtlichen Praxis.

Eine Hilfestellung kann Ihnen ggf. das Sonderheft der Energiedepesche April 2006 liefern.

Womöglich bedarf es dann bestimmter Diskussionen nicht mehr.

Die Erdgasnachfrage in Deutschland ist stabil, ebenso wie die deutsche Erdgasförderung:

http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=14555

Möglicherweise hilft der Ansatz weiter, dass - wenn alles Erdgas aus dem Ausland importiert würde (nicht nur 80 Prozent) bei Weitergabe eins zu eins in der gesamten Lieferkette sich jedenfalls die Differenz zwischen den vom BAFA veröffentlichten durchschnittlichen Erdgasimportpreisen ud den geforderten Erdgaspreisen in Cent/ kWh (netto) nicht vergrößern kann und darf.

Tatsächlich öffnet sich die Preisschere immer weiter, das Delta nimmt zu.  

Um dies auszuschließen, müsste man einen einmal ermittelten billigen Gaspreis an die Entwicklung der Erdgasimportpreise koppeln, so wie es teilweise beim Erdgas- Release- Programm der E.ON Ruhrgas schon der Fall ist.

Das wäre auch nur ein Näherungswert, wenn sich die inländische Erdgasproduktion auf der Kostenseite nicht verteuert hat.

Unter dieser Prämisse hätte man die Veränderung des Erdgasimportpreises schlicht mit dem Faktor 0,8 zu gewichten.

Weil Ihnen zumindest letztere Informationen (BAFA- Veröffentlichungen) zur Verfügung stehen, würde es Ihnen ggf. gut zu Gesicht stehen, sich an die Arbeit zu machen und dies nicht allein von anderen zu fordern.

Berichten Sie gern über die gewonnen Erkenntnisse.


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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