Als Sprecher unserer Protestgruppe wurde ich gefragt, ob auch gewerbliche Kunden Widerspruch gem.§ 315 einlegen können. Grundsätzlich ist mir schon klar, daß § 315 für alle gilt. Nur wenn ich mir die Stromabrechnungen ansehe
sind diese höchst kompliziert. Da ist von Stromlieferverträgen die Rede und von Verträgen mit dem Dachverband (Gaststätten).Die Kunden behaupten,
sie hätten niemals einen Vertrag abgeschlossen.
Kann ich zu einem Widerspruch gem. § 315 raten, weil der Preis einseitig festgesetzt wurde ?Oder scheidet dies wegen angeblicher Rahmenverträge mit Landes-oder Bundesverbänden,deren Mitglied der Kunde ist, aus ?