@Bubi
Du könntest Recht haben, dass es sich gar nicht um eine Kündigung gehandelt hat, sondern um eine Umsiedlung in einen anderen Vertrag.
Das ist aber noch besser.
So wie es aussieht ist weder ein Kündigungsrecht noch eine Preisanpassungklausel Vertragsbestandteil geworden.
Man kann Dir also weder ordentlich kündigen, noch kann man die Preise anheben.
Du bist meines Erachtens ungekündigt in einem Sondervertrag.
Der Versorger kann Dich nicht in einen anderen Vertrag umsiedeln, also eine einseitige Vertragsänderung vornehmen. Vielmehr ist er an den zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Vertrag, meines Erachtens rückwirkend zum Jan. 2001, gebunden. Möchte er aus dem Vertrag raus, oder möchte er ihn ändern, müßte er Dir kündigen, was ohne weiteres gar nicht möglich ist, oder Dich dazu bewegen einen neuen Vertrag abzuschließen bzw. den Änderungen zuzustimmen. Ein Schweigen bei Privatpersonen gilt dabei schon nicht als Zustimmung.
Ich würde mich an Deiner Stelle freuen und würde ab sofort nur noch den Anfangspreis des Sondervertrages zum Jan. 2001 zahlen. Ab sofort heißt, innerhalb der aktuellen Abrechnungsperiode. Also gegebenenfalls die Abschläge weiter kürzen, damit es zur nächsten Jahresabrechnung nicht zu einer Überzahlung kommt.
Ich würde das
Musterschreiben des Bundes der Energieverbraucher verwenden und dort dann die Höhe meiner zukünftigen Abschlagszahlungen benennen.
Inwieweit Du die vergangenen Jahresabrechnungen nachkalkulieren kannst und das zuviel gezahlte mit den aktuellen Abschlägen verrechnen kannst, weiß ich nicht genau.
Vermutlich greift hier die dreijährige regelmäßige Verjährungsfrist. Unter Berücksichtigung des Verjährungsbeginns (hier immer zum Jahreswechsel) könntest Du dann bis zum 31.12.2007 noch maximal die Jahresrechnung aus dem Jahr 2004 und neuere korrigieren.
Ich bin mir nicht ganz darüber im Klaren, ob nicht vielleicht ein Aufrechnungsverbot besteht. Andererseits weiß ich, dass einige der Mitstreiter eine derartige Verrechnung, auch für mehrere Jahre nachträglich, durchgeführt haben. Das heißt natürlich nicht, dass es rechtmäßig war, sie haben es nur eben getan.
Hier kann ich also keinen Rat geben.
Auf Rückzahlungsforderungen, Mahnungen ... reagiere ich persönlich überhaupt nicht. Ich mache nur einmal im Jahr meine eigene Jahresabrechnung. Falls nötig teile ich dem Versorger außerdem Änderungen in der Abschlagshöhe mit. Sonst mache ich nichts.
(Ich bin auch Sondervertragskunde.)
Dir auch eine angenehme Nachtruhe.
Gruss eislud