Energiepreis-Protest > GVW - Gasversorgung Westerwald

Gasversorgung Westerwald

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Cremer:
@wulfus,

Notieren Sie sich den Zählerstand und die Zählernummer, bzw. bestätigen Sie dem Handswerker diese Angaben.

Normalerweise werden solche Arbeiten auch schon von Fremdkräften durchgeführt.

Ach ja,
und achten Sie darauf, dass er Ihnen einen neuen Zähler montiert und nicht das Gas abstellt. :mrgreen:  :mrgreen:  :mrgreen:  :mrgreen:

Tanktourist:
Hallo,
obwohl ich der Preiserhöhung vom Dezember 2004 und allen weiteren nach §315 mit dem Musterschreiben widersprochen hatte, wurde mir in der letzten Jahresabrechnung wieder der erhöhte Preis in Rechnung gestellt und noch eine kräftige Nachforderung für die Vorjahre draufgesetzt.
Jetzt kam ein weiteres Schreiben mit der Behauptung, der BGH hätte am 13.06.07 entschieden, daß eine gerichtliche Überprüfung des Anfangspreises ausscheidet und dieser als vereinbart gilt. Das Konkurrenzverhältnis zu anderen Energieträgern käme den Kunden zugute.
Wenn das EVU nur die gestiegenen Bezugskosten weitergibt entspricht es den Anforderungen des §315. Als Beweis liegt eine Kopie einer Bescheinigung einer angeblich \"unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesllschaft\" bei. Es ist mir vollkommen klar, daß ein \"unabhängiger\" Wirtschaftsprüfer seinem zahlenden Auftraggeber ein Wunschgutachten ausstellt und evtl. auch nicht alle relevanten Unterlagen vorgelegt wurden.
Meine Frage ist allerdings, wie ich angemessen reagiere, ohne mich ins Unrecht zu setzen und evtl. spätere Nachteile in Kauf zu nehmen. Ich hoffe, die Experten im Forum können mir weiterhelfen.
Gruß  Tanktourist

consultant_1:
Hallo Tanktourist,

hier ist ein Musterschreiben:

http://www.energieverbraucher.de/index.php?st_id=1700&itid=1700

und der Thread zur \"Bedeutung von Gutachten unabhängiger Wirtschaftsprüfer\"


Welche Bedeutung hat eine Wirtschaftsprüfer- Bescheinigung (\"Testat\")?

Ich habe letzte Woche auf Basis des o.a. Musterschreibens widersprochen. Die Antwort steht noch aus.

Viele Grüße

Bär1968:
Hallo Miteinander,

ich habe auch ein Schreiben meines Energieversorgers mit dem Hinweis zum
BGH-Urteil vom 13.06.2007 erhalten.
Dort wird der Verweis eines \"unabhängigen Wirtschaftsprüfungsges.\" auf die Billigkeit hingewiesen, dass bei den Gaspreiserhöhungen nur die gestiegenen Einkaufspreise weitergegeben wurden. Diese Plausibilitätsprüfung wurde als Anhang beigelegt.
Meiner Meinung nach kann nicht durch ein einzelndes \"unabhängigen Wirtschaftsprüfungsges.\" die Billigkeit nachgewiesen werden, da die Grundlagen nicht für dritte offengelegt werden.
Ich würde auch gerne mit dem angegebenen Musterschreiben antworten, bin mir aber noch nicht schlüssig, ob dieses Musterschreiben nicht auch zum Bummerang werden könnte.

Jedenfalls ist doch klar, wenn jetzt klein bei gegeben wird, war alles umsonst.

Vielleicht hat ja noch jemand im Forum mehr Ahnung, ob genau dieses Schreiben für diese Belange richtig ist.

Viele Grüße

Rainer67:
Hallo,

habe das Schreiben natürlich auch erhalten und zwischenzeitlich per Mail geantwortet. Zwar nicht ganz so umfangreich wie in dem Musterschreiben aber zusätzlich noch mit dem Hinweis auf die ständigen Rekordgewinne der Energieversorger.

Zunächst wollte ich gar nicht darauf antworten, denke muss man auch nicht - habe mir aber dann doch die paar Minuten Zeit genommen....

PS: Finde es klasse, dass auf dieser Seite weiterhin die neuesten Infos zu finden sind und natürlich auch dass die Zahl der \"Verweigerer\" zunimmt !

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