Energiepreis-Protest > GVW - Gasversorgung Westerwald
Gasversorgung Westerwald
wulfus:
Die Antwort der GVW auf meinen Widerspruch (gem. BdEV-Musterbrief) zur Nachzahlungsaufforderung
gem. BGH-Urteil steht seit drei Wochen aus. Höchstwahrscheinlich brütet darüber jetzt ebenfalls ein Anwalt.
Ich vermute, wir alle werden einen ähnlichen Brief erhalten, wie unser Preisrebell in Willich;
siehe hier:
Versorger erhöht den Druck und hat einen Anwalt eingeschaltet
Übrigens, schon gesehen? Die GVW beginnt, Gaspreisproteste im Kundenjournal (4/2007) zu thematisieren,
bzw. solche im Keime zu ersticken! Siehe hier:
--- Zitat ---\"Erdgas-Preise rechtens
Preiserhöhungen sind dann gerechtfertigt, so der Bundesgerichtshof in einem kürzlich veröffentlichten Urteil,
wenn das Gasversorgungsunternehmen nachweisen kann, dass es nur seine gestiegenen Bezugskosten weitergegeben hat.
Außerdem bemerkten die Richter, dass eine gerichtliche Prüfung des sogenannten Anfangspreises,
also des Preise bei Anfang des Gasbezugs, aussscheidet. Dieser gilt als vereinbarter Preis und ist damit nicht anfechtbar.
Die Gasversorgung Westerwald hat ihre Preise kundenfreundlich weniger erhöht, als die Steigerungsrate beim Gaseinkauf
betrug - das wird durch ein unabhängiges Gutachten bestätigt. Damit sind alle vergangenen Preiserhöhungen rechtmäßig,
eine Klage nach Paragraph 315 Bundesgesetzbuch (Billigkeit) dagegen hat also wenig Aussicht auf Erfolg.\"
--- Ende Zitat ---
Ich finde die Aussage im vorletzten Satz bei mir nicht bestätigt! ...trotz des \"unabhängigen Gutachtens\"!!
consultant_1:
Hallo liebe Mitstreitenden,
auch ich warte seit 14 Tagen noch auf die Antwort der GVW.
Was ich interessant finde: Seit meinem ersten Widerspruch (zum 01.12.2004) bekomme ich in regelmäßig unregelmäßigen Abständen neue Tarifangebote durch die GVW. Geht es anderen auch so? In den ganzen Jahren vorher hat man nichts von denen gehört... :rolleyes:
Viele Grüße
wulfus:
--- Zitat ---bekomme ich in regelmäßig unregelmäßigen Abständen neue Tarifangebote durch die GVW. Geht es anderen auch so?
--- Ende Zitat ---
Natürlich, consultant_1; werden immer mit Widerspruch beantwortet.
Zottel:
@wulfus
Wieso sollte man denn einem Tarifangebot widersprechen.
Das kann man doch ganz elegant ohne weitere Arbeit in der Papiermülltonne ablegen, wie übrigens die ganze Werbebriefchen diverser Unternehmen die täglich in meinem Briefkasten einlaufen. ;)
Bär1968:
Hallo Miteinander,
nun soll einem erst einmal mit einem unabhängigen Gutachten die überhöhten Gaspreise plausible gemacht werden, dann kommt einige Tage später auch noch die nächste Gaspreiserhöhung in Haus geflattert.
Drin wird mittgeteilt, das die gestiegenen Einkaufspreise nicht länger aufgefangen werden können und somit eine Preisanpassung von 8% erhoben wird.
Weiterhin wird im mitgesanden Preisplatt noch klamm heimlich der Grundpreis um 1,00 Euro Netto erhoben.
Ich finde das eine Frechheit, wie sich die Energiekonzerne an den einzelnen Bürgern bereichern, nur weil wir von der Energieversorgung abhängig sind.
Da können die mir neue Tarifangebot oder -verträge zustellen, die direkt in die Mülltonne fliegen. Das Porto sollten die sich lieber sparen und für eine vernünftige Preispolitik verwenden.
Kann man eigendlich auch gegen die Grundpreise gem. §315 BGB Einspruch erheben?
Für eine Antwort wäre ich dankbar.
Viele Grüße
Bär 1968
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