Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Gasversorgung Westerwald  (Gelesen 21728 mal)

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Offline wulfus

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Gasversorgung Westerwald
« am: 30. April 2006, 10:51:20 »
Die GVW teilt Ihren Kunden ("ihren Nachbarn"!) am letzten Werktag des April zum 1. Mai neue, abermals erhöhte Arbeitspreise mit!
Begründungen: "Leider sei die auch von ihr erhoffte Entspannung auf den Energiemärkten bis heute nicht eingetreten.
Die Gründe hierfür werden Sie sicherlich selbst täglich den Medien entnehmen.
Die zum 1. April gestiegenen Erdgaseinkaufspreise könne sie trotz vorgenommener Einsparmaßnahmen nicht vollständig kompensieren."

Lässiger, bequemer, ja verächtlicher geht´s wohl nicht mehr; Tenor etwa: Lieber (dummer) Kunde suche Dir die Gründe doch selbst in den Medien;
warum sollen wir uns noch anstrengen, Dir die vielen Preiserhöhungen zu erläutern.

Allen einen schönen 1. Mai!

Offline FM

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Gasversorgung Westerwald
« Antwort #1 am: 30. April 2006, 12:28:24 »
Hallo wulfus ....

lässig...bequem ...hätte ja noch etwas mit Niveau zu tun....

Stufe es persönlich unter "Kundenverachtende Lobby-Abzocke"
ein.

Es liegt jetzt an den Energie-Kunden zu beweisen, das nun Schluß mit
Volksverdummung ist.

Irgendwann würde ja ein Pups zwischen Euphrat, Tigris, Niger-Delta  , bzw.  Algerien, Katar  oder Russland  ausreichen, um hier die Preise zu erhöhen mit der Begründung:

Durch Pups kam es zu Lieferengpässen = Preiserhöhung ....da wir sehr "kundenfreundlich" :twisted:  sind, haben wir gleichzeitig mit einem  hohen Kostenaufwand den Stinkegeruch  für sie neutralisiert.
.


Also ....mir stinkt es auch ohne Pups gewaltig .... :lol:

Sonntagsgruß
FM

Offline RR-E-ft

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Gasversorgung Westerwald
« Antwort #2 am: 02. Mai 2006, 14:21:18 »
@Wulfus

Wir haben keine Erklärung mehr, sucht Euch selber eine....

Da hatte man von den Stadtwerken Uelzen, Lingen, Munster u.a.  etwas anderes erfahren. Deren Beschaffungskosten sollen bereits  gesunken sein.


@FM

Biogas- Einspeisungen sind auch in der Diskussion.
Fraglich, ob und wieweit man mit Biogas  Importe zukünftig ersetzen kann.

http://www.bgw.de/de/energiepolitik/biogas



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline RR-E-ft

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Gasversorgung Westerwald
« Antwort #3 am: 02. August 2006, 21:18:35 »

Offline DieAdmin

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Gasversorgung Westerwald
« Antwort #4 am: 02. Februar 2007, 19:09:02 »

Offline wulfus

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Gasversorgung Westerwald
« Antwort #5 am: 16. März 2007, 21:02:26 »
... senkt erneut Preise zum 1. Mai!
Siehe unter www.erdgas-ww.de/ --> Aktuelles --> "Ab 01. Mai einfachere Tarife - niedrigere Preise"
Na bitte, geht doch - trotz steigender Ölpreise!? - trotz gestiegener Beschaffungskosten!? - trotz sonstiger  "märchenhafter" Begründungen!
Mal sehen, wie/ob es im Herbst so weitergeht.

Offline Rainer67

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Gasversorgung Westerwald
« Antwort #6 am: 03. Mai 2007, 20:35:12 »
Verfasst am: 03.05.2007 09:04    Titel: aktuelle Vertragsänderung GV Westerwald zum 01.05.2007  

--------------------------------------------------------------------------------
 
Hallo,
Habe gestern wie sicher viele andere auch Post von der GVW bzgl. der Vertragsänderung erhalten.
Hat sich jemand die Paragraphen und das Kleingedruckte näher angeschaut ?
Was, wenn man den Vertrag eigentlich nicht unterzeichnet und zurück sendet ?

Werde mir das Schreiben noch mal näher anschauen und wenn überhaupt, dann nur mit einem Verweis zu meinem Einspruch bzgl. der Unbilligkeit einreichen.
Die Frage ist nur wie man den Verweis am besten platziert.

Hierzu ein interessanter Link ins Forum: http://www.energieverbraucher.de/index.php?itid=2021&content_news_detail=5726&back_cont_id=4043

Offline Cremer

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Gasversorgung Westerwald
« Antwort #7 am: 03. Mai 2007, 21:17:45 »
@Rainer67,

siehe hier

laut H. Fricke:

Nach dem Urteil des BGH vom 28.03.2007 - VIII ZR 144/06 sollte man tunlichst nichts an den Versorger zurück schicken, sondern alles wie bisher laufen lassen
MFG
Gerd Cremer
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Offline Bär1968

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Gasversorgung Westerwald
« Antwort #8 am: 05. Mai 2007, 14:57:10 »
Hallo,

bin auch Kunde der Gasversorgung Westerwald und habe wohl den gleichen Brief bekommen.
Die Verlockung durch günstigere Grundpreise ist schon verlockend, doch was passiert mit einer Zustimmung. Werden dann alle Einsprüche und Preiskürzungen hinfällig?
Was ist mit BGB §315?
Habe folgenden Text im Vertrag entdeckt:
" Dem Kunden steht im Falle einer Preisänderung das Recht zu, den
  Vertrag entsprechend der Frist des §20 Abs.1 GasGVV außerordendlich
  auf das Datum des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen."
Nach meinem Empfinden, entwerden Preis akzeptieren oder anderen Versorger finden. Nichts mehr mit Einspruck gem. BGB§315, oder?

javascript:emoticon(\':shock:\')
Shocked
Also ich werde nichts Unterschreiben und erstmal abwarten und Infos sammeln.
Über weitere Infos würde ich mich freuen.

Gruß
Bär1968

Offline wulfus

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Gasversorgung Westerwald
« Antwort #9 am: 05. Mai 2007, 20:28:56 »
Auch mir wurde der umfangreiche Packen Papier zu einem "neuen Erdgasliefervertrag" in´s Haus geschickt.
Schon das Anschreiben, übrigens eine Kopie, nicht original unterschrieben, läßt schon Argwohn aufkommen
mit dieser irreführenden Aussage:

 
"Wir sind gesetzlich verpflichtet, unsere Verträge an die neue Verordnung anzupassen.
Wir bieten Ihnen deshalb zeitgleich mit unserer Preissenkung am 01. Mai 2007 an,
einen neuen Erdgasliefervertag (Sonderprodukt Erdgas) mit uns abzuschließen."

Ist das zutreffend? ... gesetzlich verpflichtet?
Und wieso nennt mein Gasversorger jetzt sein bisheriges Hauptprodukt "Sonderprodukt Erdgas"?


Weil man nun offensichtlich zwischen "Allgemeine Preise" (für eine Grundversorgung) und "Sonderpreise"
(für Sonderverträge mit 12 Monaten Vertragslaufzeiten) unterscheidet und
damit letztlich gutgläubige Kunden längerfristig binden, sowie lästige Gaspreiswidersprüchler
einfangen bzw. aushebeln will.
Na gut, man macht uns ja nur ein Angebot; muß ich ja nicht annehmen, oder?
In dem neuen "Erdgasliefervertrag" stehen dann solche Sätze wie:


"Es wird darauf hingewiesen, daß die GVW in entsprechender Anwendung des §5 Abs.2 GasGVV
zu Preisänderungen sowie zu Änderungen der ergänzenden Bedingungen berechtigt ist..."

und

"Dem Kunden steht im Fall einer Preisänderung das Recht zu,
den Vertrag ... außerordentlich auf das Datum des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen."

Das sind ja großartige, besonders den Vertragspartner beruhigende "Rechte"?

Wir sollten Cremer´s Rat befolgen;
und ... lest den von Rainer67 zitierten Link (Seite 2021) gut durch!

Offline Cremer

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Gasversorgung Westerwald
« Antwort #10 am: 05. Mai 2007, 20:34:53 »
@wulfus,
@Bär1968,

da immernoch ein Monopol besteht, Sie können ja garnicht zu einem anderen Gasanbieter wechseln, gilt, dass § 315 möglich ist.

Auch wenn Ihnen gekündigt wird, eine Einstellung der Versorgung wird im Falle des Widerspruchs nach § 315 nicht erfolgen.

Dann besteht einn mehr oder weniger vertragloser Zustand und Kosten/Abschläge sind zunächst überhaupt nicht fällig.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Bär1968

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Gasversorgung Westerwald
« Antwort #11 am: 06. Mai 2007, 10:23:37 »
Hallo,

ich gehe davon aus, dass mein jetziger bestehender Vertrag weiterhin die Versorgung sichert, bis dieser vom Versorger gekündigt wird. Eine Gesetzesänderung tritt doch auch bei bestehenden Verträgen zu, oder?
Somit brauche ich den neuen Autrag für "Sonderprodukt Erdgas" von meinem Gasversorger (witzig => Sonderprodukt Erdgas als Produkt eines Gasversorgers) nicht zu unterschreiben.
Jedoch was ist zu tun, wenn bei einer Kündigung des Gasversorgers der Fall "vertragsloser Zustand" eintritt. Der Gasversorger ist doch zur Lieferung (bei Monopolstellung) verpflichtet !?

Auch bei neuen Verträgen müsste §315 berechtigt sein, da die Preise nur von dem Versorger, also einseitig vorgegeben werden, oder?
Weiterhin müsste der Versorger bei einer Preiserhöhung seine kompl.
Kalkulationsgrundlagen in verständlicher Form beilegen, oder?

Ich habe nochmal recherchiert und bin auf folgende Seiten gestoßen.

http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/BGH_Urteile/site__1704/
http://www.raepower.de/DOC2006/20061108%20%7BUR%7D%20AVB%20Synopse%203.pdf
(GasGVV=>S.109-130)

Bis dahin, die nächste Jahresabrechnung wird kommen!!!

Gruß
Bär1968

Offline Rainer67

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Gasversorgung Westerwald
« Antwort #12 am: 06. Mai 2007, 12:46:33 »
... hatte letzten Freitag mal bei der Gasversorgung Westerwald nach den "Konsequenzen" gefragt, sollte man keine unterschriebene Vertragsänderung einreichen.
Antwort "dann wird der Vertrag zu dem ungünstigen Tarif weitergeführt."
D.h. 5,81 anstelle der neuen 5,56 und Arbeitspreisänderung bzw. ich habe versäumt noch mal genau nach zu fragen aber für mich bedeutet dass:
Die neuen, etwas günstigeren Preise gelten nur in Verbindung mit der Vertragsänderung !?  :roll:
[auf der Homepage ist ein Preisbeispiel aufgeführt, demnach wirkt sich die Preisänderung auf ca. 100 €/pro Jahr aus]

Da §315 in den neuen AGB\'s ausdrücklich unberührt bleibt, wäre die Änderung an sich nicht nachteilig (auch für den Fall, dass die Gasversorger bei der Einspruchsangelegenheit irgendwann Recht bekommen sollten). Daher stellt sich für mich nach wie vor die Frage:
Wie platziere ich meinen weiterhin geltenden Einspruch auf dem neuen "Vertrag" ?
Dachte schon mal daran eine entsprechende Anlage zum Einspruch beizufügen und diese unter "Anlagen:" auch im Vertrag hinein zu schreiben ?

Offline RR-E-ft

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Gasversorgung Westerwald
« Antwort #13 am: 07. Mai 2007, 20:26:52 »
Der BGH hat in seinem Urteil vom 28.03.2007 - VIII ZR 144/06 (Rdn. 21) entschieden, dass es dem Energiversorgungsunternehmen nicht ohne weiteres gestattet ist, den Vertrag einfach in einem ungünstigeren Tarif fortzuführen.

Leitsung und Gegenleistung müssen von entsprechenden Einigungen bei einem Vertragsabschluss getragen werden.

Offline wulfus

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Gasversorgung Westerwald
« Antwort #14 am: 07. Mai 2007, 23:12:52 »
Nachdem er mir gerade ab 1. Mai einen neuer Liefervertrag für sein "Sonderprodukt Gas" angeboten hat
will mein Versorger bei mir noch den Gaszähler wechseln ("aufgrund eichrechtlicher Vorschriften").
Auf was -außer die Zähleranzeigen notieren- muß ich dabei noch achten?

 

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