Auch mir wurde der umfangreiche Packen Papier zu einem "neuen Erdgasliefervertrag" in´s Haus geschickt.
Schon das Anschreiben, übrigens eine Kopie, nicht original unterschrieben, läßt schon Argwohn aufkommen
mit dieser irreführenden Aussage:
"Wir sind gesetzlich verpflichtet, unsere Verträge an die neue Verordnung anzupassen.
Wir bieten Ihnen deshalb zeitgleich mit unserer Preissenkung am 01. Mai 2007 an,
einen neuen Erdgasliefervertag (Sonderprodukt Erdgas) mit uns abzuschließen."
Ist das zutreffend? ... gesetzlich verpflichtet?
Und wieso nennt mein Gasversorger jetzt sein bisheriges Hauptprodukt "Sonderprodukt Erdgas"?
Weil man nun offensichtlich zwischen "Allgemeine Preise" (für eine Grundversorgung) und "Sonderpreise"
(für Sonderverträge mit 12 Monaten Vertragslaufzeiten) unterscheidet und
damit letztlich gutgläubige Kunden längerfristig binden, sowie lästige Gaspreiswidersprüchler
einfangen bzw. aushebeln will.
Na gut, man macht uns ja nur ein Angebot; muß ich ja nicht annehmen, oder?
In dem neuen "Erdgasliefervertrag" stehen dann solche Sätze wie:
"Es wird darauf hingewiesen, daß die GVW in entsprechender Anwendung des §5 Abs.2 GasGVV
zu Preisänderungen sowie zu Änderungen der ergänzenden Bedingungen berechtigt ist..."
und
"Dem Kunden steht im Fall einer Preisänderung das Recht zu,
den Vertrag ... außerordentlich auf das Datum des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen."
Das sind ja großartige, besonders den Vertragspartner beruhigende "Rechte"?
Wir sollten Cremer´s Rat befolgen;
und ... lest den von Rainer67 zitierten Link (Seite 2021) gut durch!