Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Gasversorgung Westerwald  (Gelesen 21729 mal)

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Offline Cremer

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Gasversorgung Westerwald
« Antwort #15 am: 08. Mai 2007, 07:25:06 »
@wulfus,

Notieren Sie sich den Zählerstand und die Zählernummer, bzw. bestätigen Sie dem Handswerker diese Angaben.

Normalerweise werden solche Arbeiten auch schon von Fremdkräften durchgeführt.

Ach ja,
und achten Sie darauf, dass er Ihnen einen neuen Zähler montiert und nicht das Gas abstellt. :mrgreen:  :mrgreen:  :mrgreen:  :mrgreen:
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline Tanktourist

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Gasversorgung Westerwald
« Antwort #16 am: 15. November 2007, 00:04:47 »
Hallo,
obwohl ich der Preiserhöhung vom Dezember 2004 und allen weiteren nach §315 mit dem Musterschreiben widersprochen hatte, wurde mir in der letzten Jahresabrechnung wieder der erhöhte Preis in Rechnung gestellt und noch eine kräftige Nachforderung für die Vorjahre draufgesetzt.
Jetzt kam ein weiteres Schreiben mit der Behauptung, der BGH hätte am 13.06.07 entschieden, daß eine gerichtliche Überprüfung des Anfangspreises ausscheidet und dieser als vereinbart gilt. Das Konkurrenzverhältnis zu anderen Energieträgern käme den Kunden zugute.
Wenn das EVU nur die gestiegenen Bezugskosten weitergibt entspricht es den Anforderungen des §315. Als Beweis liegt eine Kopie einer Bescheinigung einer angeblich \"unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesllschaft\" bei. Es ist mir vollkommen klar, daß ein \"unabhängiger\" Wirtschaftsprüfer seinem zahlenden Auftraggeber ein Wunschgutachten ausstellt und evtl. auch nicht alle relevanten Unterlagen vorgelegt wurden.
Meine Frage ist allerdings, wie ich angemessen reagiere, ohne mich ins Unrecht zu setzen und evtl. spätere Nachteile in Kauf zu nehmen. Ich hoffe, die Experten im Forum können mir weiterhelfen.
Gruß  Tanktourist

Offline consultant_1

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Gasversorgung Westerwald
« Antwort #17 am: 15. November 2007, 08:48:56 »
Hallo Tanktourist,

hier ist ein Musterschreiben:

http://www.energieverbraucher.de/index.php?st_id=1700&itid=1700

und der Thread zur \"Bedeutung von Gutachten unabhängiger Wirtschaftsprüfer\"


Welche Bedeutung hat eine Wirtschaftsprüfer- Bescheinigung (\"Testat\")?

Ich habe letzte Woche auf Basis des o.a. Musterschreibens widersprochen. Die Antwort steht noch aus.

Viele Grüße

Offline Bär1968

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Gasversorgung Westerwald
« Antwort #18 am: 16. November 2007, 20:40:03 »
Hallo Miteinander,

ich habe auch ein Schreiben meines Energieversorgers mit dem Hinweis zum
BGH-Urteil vom 13.06.2007 erhalten.
Dort wird der Verweis eines \"unabhängigen Wirtschaftsprüfungsges.\" auf die Billigkeit hingewiesen, dass bei den Gaspreiserhöhungen nur die gestiegenen Einkaufspreise weitergegeben wurden. Diese Plausibilitätsprüfung wurde als Anhang beigelegt.
Meiner Meinung nach kann nicht durch ein einzelndes \"unabhängigen Wirtschaftsprüfungsges.\" die Billigkeit nachgewiesen werden, da die Grundlagen nicht für dritte offengelegt werden.
Ich würde auch gerne mit dem angegebenen Musterschreiben antworten, bin mir aber noch nicht schlüssig, ob dieses Musterschreiben nicht auch zum Bummerang werden könnte.

Jedenfalls ist doch klar, wenn jetzt klein bei gegeben wird, war alles umsonst.

Vielleicht hat ja noch jemand im Forum mehr Ahnung, ob genau dieses Schreiben für diese Belange richtig ist.

Viele Grüße

Offline Rainer67

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Gasversorgung Westerwald
« Antwort #19 am: 18. November 2007, 18:22:05 »
Hallo,

habe das Schreiben natürlich auch erhalten und zwischenzeitlich per Mail geantwortet. Zwar nicht ganz so umfangreich wie in dem Musterschreiben aber zusätzlich noch mit dem Hinweis auf die ständigen Rekordgewinne der Energieversorger.

Zunächst wollte ich gar nicht darauf antworten, denke muss man auch nicht - habe mir aber dann doch die paar Minuten Zeit genommen....

PS: Finde es klasse, dass auf dieser Seite weiterhin die neuesten Infos zu finden sind und natürlich auch dass die Zahl der \"Verweigerer\" zunimmt !

Offline wulfus

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Gasversorgung Westerwald
« Antwort #20 am: 28. November 2007, 11:21:45 »
Die Antwort der GVW auf meinen Widerspruch (gem. BdEV-Musterbrief) zur Nachzahlungsaufforderung
gem. BGH-Urteil steht seit drei Wochen aus. Höchstwahrscheinlich brütet darüber jetzt ebenfalls ein Anwalt.
Ich vermute, wir alle werden einen ähnlichen Brief erhalten, wie unser Preisrebell in Willich;
siehe hier:
Versorger erhöht den Druck und hat einen Anwalt eingeschaltet

Übrigens, schon gesehen? Die GVW beginnt, Gaspreisproteste im Kundenjournal (4/2007) zu thematisieren,
bzw. solche im Keime zu ersticken! Siehe hier:

Zitat
\"Erdgas-Preise rechtens
Preiserhöhungen sind dann gerechtfertigt, so der Bundesgerichtshof in einem kürzlich veröffentlichten Urteil,
wenn das Gasversorgungsunternehmen nachweisen kann, dass es nur seine gestiegenen Bezugskosten weitergegeben hat.
Außerdem bemerkten die Richter, dass eine gerichtliche Prüfung des sogenannten Anfangspreises,
also des Preise bei Anfang des Gasbezugs, aussscheidet. Dieser gilt als vereinbarter Preis und ist damit nicht anfechtbar.
Die Gasversorgung Westerwald hat ihre Preise kundenfreundlich weniger erhöht, als die Steigerungsrate beim Gaseinkauf
betrug - das wird durch ein unabhängiges Gutachten bestätigt. Damit sind alle vergangenen Preiserhöhungen rechtmäßig,
eine Klage nach Paragraph 315 Bundesgesetzbuch (Billigkeit) dagegen hat also wenig Aussicht auf Erfolg.\"
Ich finde die Aussage im vorletzten Satz bei mir nicht bestätigt! ...trotz des \"unabhängigen Gutachtens\"!!

Offline consultant_1

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Gasversorgung Westerwald
« Antwort #21 am: 28. November 2007, 14:16:35 »
Hallo liebe Mitstreitenden,

auch ich warte seit 14 Tagen noch auf die Antwort der GVW.

Was ich  interessant finde: Seit meinem ersten Widerspruch (zum 01.12.2004) bekomme ich in regelmäßig unregelmäßigen Abständen neue Tarifangebote durch die GVW. Geht es anderen auch so? In den ganzen Jahren vorher hat man nichts von denen gehört...  :rolleyes:

Viele Grüße

Offline wulfus

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Gasversorgung Westerwald
« Antwort #22 am: 29. November 2007, 10:19:34 »
Zitat
bekomme ich in regelmäßig unregelmäßigen Abständen neue Tarifangebote durch die GVW. Geht es anderen auch so?
Natürlich, consultant_1; werden immer mit Widerspruch beantwortet.

Offline Zottel

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Gasversorgung Westerwald
« Antwort #23 am: 29. November 2007, 11:21:58 »
@wulfus

Wieso sollte man denn einem Tarifangebot widersprechen.

Das kann man doch ganz elegant ohne weitere Arbeit in der Papiermülltonne ablegen, wie übrigens die ganze Werbebriefchen diverser Unternehmen die täglich in meinem Briefkasten einlaufen.  ;)

Offline Bär1968

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Gasversorgung Westerwald
« Antwort #24 am: 09. Dezember 2007, 15:06:42 »
Hallo Miteinander,

nun soll einem erst einmal mit einem unabhängigen Gutachten die überhöhten Gaspreise plausible gemacht werden, dann kommt einige Tage später auch noch die nächste Gaspreiserhöhung in Haus geflattert.
Drin wird mittgeteilt, das die gestiegenen Einkaufspreise nicht länger aufgefangen werden können und somit eine Preisanpassung von 8% erhoben wird.
Weiterhin wird im mitgesanden Preisplatt noch klamm heimlich der Grundpreis um 1,00 Euro Netto erhoben.

Ich finde das eine Frechheit, wie sich die Energiekonzerne an den einzelnen Bürgern bereichern, nur weil wir von der Energieversorgung abhängig sind.
Da können die mir neue Tarifangebot oder -verträge zustellen, die direkt in die Mülltonne fliegen. Das Porto sollten die sich lieber sparen und für eine vernünftige Preispolitik verwenden.

Kann man eigendlich auch gegen die Grundpreise gem. §315 BGB Einspruch erheben?
Für eine Antwort wäre ich dankbar.

Viele Grüße
Bär 1968

Offline Zottel

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Gasversorgung Westerwald
« Antwort #25 am: 09. Dezember 2007, 16:11:30 »
@Bär1968

Der Widerspruch sollte sich, wie bereits mehrfach in diesem Forum erwähnt, immer gegen den Gesamtpreis richten.

Wie sich dieser zusammensetzt ist dann völlig egal.

Grundpreis?
Arbeitspreis?
Verrechnungspreis?
Zählermiete?

Alles völlig egal............................

Offline Tanktourist

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Gasversorgung Westerwald
« Antwort #26 am: 15. Dezember 2007, 23:25:42 »
Hallo liebe Mitkämpfer,
ich bin auf dem gleichen Stand wie alle Vorposter. Na, warten wir mal ab, welche Keule als nächstes geschwungen wird.
Da man behauptet, in der Vergangenheit nur gestiegene Gestehungskosten - und diese nicht mal in voller Höhe - an die Kunden weitergegeben zu haben, wird sich unser Lieferant mit dem \"günstigen\" Festpreisangebot wohl völlig in die roten Zahlen manövrieren, falls wir das annehmen würden.
Vielleicht stehen dann demnächst Außendienstler des Unternehmens mit der Sammelbüchse neben den \"Wachturm\"-Verkäufern auf unseren Straßen und bitten um eine milde Gabe für die notleidende Firma!?  :D (Ironie aus).
Über die Meldung in der Werbepostille \"Kundenjournal\" habe ich auch den Kopf geschüttelt, aber dort wurde ja auch vor einiger Zeit der 189. Platz beim Preisvergleich der Gasanbieter bejubelt, anstatt sich zu schämen.
Gruß an alle  Tanktourist

 

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