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Autor Thema: Verspätet abgerechneter Nachtstrom  (Gelesen 8700 mal)

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Offline Fraki

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Verspätet abgerechneter Nachtstrom
« am: 25. April 2006, 22:58:21 »
Servus zusammen,
der Streit mit unserem Stromversorger war zwar vorhersehbar, aber trotzdem bin ich mir nicht mehr sicher wie wir vorgehen sollen.
Am 1. März 2000 wechselten wir zum jetzigen Stromanbieter YelloStrom. Wegen einer Nachtspeicherheizung haben wir einen Zähler für Tagstrom und einen für Nachtstrom. Beide Zählerstände wurden von uns bis auf zwei Ausnahmen (2004 und 2005) jedes Jahr angegeben, obwohl auf dem Meldezettel kein Platz für den NT vorgesehen war.
Am 28. März 2006 erhielten wir nach telefonischer Ankündigung von YelloStrom eine Rechnung über 2.258,72 €. Bei dieser ist der gesamte bisherige NT-Verbrauch und der HT-Verbrauch vom letzten Jahr enthalten.
Wegen der so späten Rechnungskorrektur wurde uns 350 € Nachlass und eine Kosten- und Zinsfreie Ratenzahlung angeboten.
Bei einem darauffolgenden Telefonat widersprach ich dieser Forderung und bezog mich auf die AGB’s, im Besonderen auf Nr. 12 (Wann verjähren Schadenersatzansprüche?). Dieser kann nach meiner Meinung nicht nur einseitig gelten, denn durch die nicht gestellte Abrechnung ist YelloStrom ein Schaden entstanden.
Nach Rücksprache mit der Rechtsabteilung teilte mir YelloStrom mit, dass ihnen kein Schaden entstanden ist, sondern nur eine verspätete Rechnung gestellt wurde. Somit kommen die AGB’s in diesem Fall nicht zur Anwendung. Für YelloStrom kommt höchsten eine dreijährige Verjährungsfrist in Frage. Darauf entgegnete ich, dass aber in der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden“ für genau diesen Fall im „§ 21 AVBEltV  Berechnungsfehler“ eine Frist von einem Jahr längstens zwei Jahre vorsieht.
Nach einer weiteren Rücksprache mit der Rechtsabteilung teilte mir YelloStrom mit, dass diese Verordnung nur auf Stromanbieter mit eigenem Versorgungsnetz anzuwenden ist und beharren weiter auf die dreijährige Frist. Diese wird auch bei der neuen Rechnung angewendet. Ich erwarte die Rechnung in den nächsten Tagen.
Doch dieses kann doch nicht rechtens sein!
Wenn jemand zum Beispiel untervermietet, könnte er diese Mehrkosten nur von der letzten Abrechnung weitergeben und müsste alles weitere selbst tragen.
Die oben genannte Verordnung ist von 1979. Damals gab es nur Stromanbieter mit eigenem Versorgungsnetz und müsste dem Sinn nach auch für YelloStrom gelten. Gibt es dazu schon Gerichtsurteile?
Was kann auf uns zukommen, wenn wir nur den unbestrittenen Betrag vom letzten Abrechnungsjahr bezahlen, den Rest YelloStrom einklagen soll.
Oder wie sollen wir nach Euerer Meinung weiter vorgehen.

Offline Cremer

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Verspätet abgerechneter Nachtstrom
« Antwort #1 am: 25. April 2006, 23:04:16 »
@Fraki,

Sie haben Strom bezogen, da können Sie nicht sagen, es verjährt sich.

Es ist doch klar, dass irgendwann eine Abrechnung kommen muss.

Sie hätten den Versorger mit Frist auffordern müssen, eine Rechnung zu stellen.

Auch 2004 ist noch nicht verjährt. Verjährungsbeginn ist immer ab dem abgelaufenen Jahr, also für 2004 der 1.1.05
MFG
Gerd Cremer
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Offline RR-E-ft

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Verspätet abgerechneter Nachtstrom
« Antwort #2 am: 26. April 2006, 02:43:39 »
@Cremer

Sie überraschen, weil nicht erkennbar und nachvollziehbar ist,  woraus die unzutreffende Rechtsauffassung geschöpft wird:

Eine Strompreisforderung kann nur bestehen, wenn eine Leistung in Anspruch genommen wurde.

Voraussetzung für die Verjährung eines Anspruches ist, dass eine solcher zunächst entstanden und fällig war, dnn jedoch die Verjährungsfrist verstrichen ist und man sich auf die Verjährung beruft.

Mithin kommt Verjährung immer nur in Betracht, wenn eine Leistung in Anspruch genommen wurde, in diesem Falle Strombezug.

Möglicherweise ist ein Teil der Rechnung verjährt/ verwirkt. Sollte dies so sein, ist eine Berufung darauf auch nicht rechtsmissbräuchlich.

Rechtsmissbräuchlich ist es, verwirkte Ansprüche geltend zu machen.



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
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Offline awild

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Verspätet abgerechneter Nachtstrom
« Antwort #3 am: 05. Mai 2006, 14:53:22 »
Hallo,
ich habe das selbe Problem wie Fraki vom 26.4.2006. Die Frage ist, ob für YelloStrom die AVBeltV nicht gilt. Kann mir das jemand sagen? Danke

Offline Cremer

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Verspätet abgerechneter Nachtstrom
« Antwort #4 am: 06. Mai 2006, 22:13:41 »
@awild,

die AVBeltV gilt für alle.
MFG
Gerd Cremer
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Offline RR-E-ft

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Verspätet abgerechneter Nachtstrom
« Antwort #5 am: 08. Mai 2006, 13:59:54 »
@awild

Die AVBEltV gilt ihrem Wortlaut nach nur für Tarifkunden des Allgemeinversorgers, neu: Grundversorger, den eine gestzliche Versorgungspflicht trifft.

Yello zählt nicht zu diesen.


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline awild

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Verspätet abgerechneter Nachtstrom
« Antwort #6 am: 08. Mai 2006, 23:32:41 »
Hallo,
danke nach Jena,  awild

 

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