Energiepreis-Protest > HanseWerk
EON Gasablesung
Fleischmann:
Moin,
nein ich habe noch nicht alle 13 Seite durchgearbeitet und habe auch deswegen leider noch nicht alles gelesen.
Habe mir das Excelprogramm auch runtergeladen und werde dieses mal probieren wenn ich dann die Jahresabrechnung erhalten habe.
Danke Thorsten
RR-E-ft:
@Fleischmann
Nichts für ungut:
Bitte: Erst lesen, dann schreiben
Fleischmann:
Moin
verstanden :wink:
Thorsten
Fleischmann:
Moin,
auch auf die Gefahr hin, das ich hier gemartert werde, muss ich leider noch ein paar Fragen stellen, weil es für mich unklar ist.
1. die 13 Seiten habe ich durchgelesen, aber keine rechte Erklärung gefunden :(
2. Die Exceldatei habe ich auch runtergeladen für die Jahresabrechnung, aber irgendwie ist die Datei schwierig auszufüllen. Woher bekommt man den dier alten KW Preise ???
3. So wie ich ja schon sagte ist die Jahresabrechnung falsch und EON möchte mich auch wieder hochstufen.
Aus dem Bauch heraus wollte ich einen Einspruch so verfassen, das ich darauf hinweisen wollte, das EON trotz meiner bestätigten drei Einsprüche, es bis heute nicht geschafft hat die Preiserhöhung plausibel darzulegen.
Es wurde nach meiner Meinung mit falschen KW-Preisen gerechnet und deswegen sehe ich die komplette Jahresabrechnung als falsch an, und fordere eine neue richtige Jahresabrechnung an. Die monatlichen Abschläge bleiben aus diesem Grunde bei mtl X Euro und nicht wie in der Jahresabrechnung geforderten neuen mtl. Abschlägen.
Kann und darf ich das so schreiben ? In meinen Augen ja, weil ja die Tatsache der Billigkeit vorliegt.
Danke für die Antwort
Thorsten
hollmoor:
@Fleischmann
Die Versorger betrachten ihre Rechnung mit den neuen erhöhten Preisen als richtig.Daran können sie nicht rütteln.Sie werden keine von Ihnen geforderte neue Abrechnung zu den alten Preisen bekommen.
Sie können nur die ihnen vorliegende Rechnung auf Basis alter Preise
korrigieren bzw.neu erstellen,dem Versorger schicken mit entsprechendem Anschreiben und,falls noch einen Nachzahlung nach ihrer Berechnung rauskommt,Diese überweisen.Sollte sich rausstellen,das nach ihrer Berechnung ein Guthaben ist,wird ihnen der Versorger Dieses in der Regel nicht erstatten u.von Verrechnung wird abgeraten.
Die Preise lt.ihres Widerspruches können sie doch aus der Rechnung entnehmen,wenn Diese in dem Abrechnungszeitraum lagen.Oder aus vorherigen Rechnungen.
Die weiteren Abschläge zahlen sie nach dem Ergebnis ihrer Berechnung.
Wenn sie mit Exel nicht klar kommen,machen sie es normal:
Verbrauch der m3 x dem Faktor auf Kwh umrechnen x Preis (lt.ihrem Widerspruch) + Grundgebühr + Mwst.
Dann abwarten,wie der Versorger reagiert.Er wird sich melden.
Will er Geld,das sie gekürzt haben,muß er sie verklagen.Im Moment unwahrscheinlich.
Nur ein Gericht kann die Billigkeit der Preiserhöhung feststellen bzw.entscheiden.
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