Energiepreis-Protest > HanseWerk
EON Gasablesung
Fleischmann:
Moin,
ich habe mal eine Frage im Vorwege. Ich habe in letztem Jahr zwei Widerspruch gegen die Preiserhöung von EON erhoben, die mir auch bestätigt wurden.
Jetzt soll ich wie immer um diese Zeit eine Ablesung vornehmen.
Ich gehe mit 100% Sicherheit davon aus, das EON die aktuellen Preise zum damaligen Zeitpunkt und jetzigen Zeitpunkt benutzen werden und daraus eine Jahresabrechnung zu machen. Diese wäre aber aufgrund der beiden Einsprüche ja nicht in Ordnung.
Darf ich diese Rechnung anzweifeln und mich auf meine Einsprüche beziehen und sagen da EON es bis heute nicht geschafft hat, eine offene Preiskalkulation zu präsentieren ?
Wie gehe da am besten vor ?
Danke für Eure Antworten
Thorsten
RR-E-ft:
Bitte zuerst hier lesen:
http://www.energieverbraucher.de/index.php?pre_cat_open=2&id=600&subid=1707&
Sollte es noch Fragen im Nachgange geben.....
Cremer:
@Fleischmann,
nun ist doch nichts verwerfliches eine Jahresrechnung gestellt zu bekommen.
Wenn Sie Widerspruch eingelegt haben o.k.
Aber:
Haben Sie die Abschläge auch gekürzt,, damit auf alle Fälle eine Nachzahlung rauskommt?
Dann können Sie IOhre eigene Jahresrechnung erstellen und auf diese ihrfe Rechnung die Nachzahlung leisten.
Guthaben werden grundsätzlich in solchen Fällen des Widerspruches nicht erstattet.
Fleischmann:
Hallo,
ja ich habe beim Widerspruch auch entsprechend das Geld gekürzt.
Aber wie soll ich das jetzt verstehen ?
Wenn ich z.B. jeden Monat 42 EUR bezahle (gekürzter Betrag), dann kann ich diese doch nicht einfach mal 12 nehmen und dann sagen das ist meine Jahres rechnung. ????
Oder doch ?
Thorsten
RR-E-ft:
@Fleischmann
Moin, moin,
Ich bin mir nicht sicher, ob Sie die Fragen und Antworten tatsächlich zuallererst und vorneweg gelesen haben:
Selbstredend ergibt sich der zu zahlende Betrag aus dem an der Messeinrichtung angezeigten Verbrauch bei Zugrundelegung der alten Preise aus Grund- und Arbeitspreis, abzüglich der bereits geleisteten Zahlungen.
Sie müssen eine Gegenrechnung aufmachen:
http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/site__1737/
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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