@Betienas,
Sie müssen die Abschläge so reduzieren, dass am Ende des Abrechnungszeitraumes eine Nachzahlung übrig bleibt.
Die Gesamtsumme der Abschlagshöhen soll unter dem voraussichtlichen Verbrauch, den Sie mit Ihren Preisen errechnen, liegen. Nur diese Differenz leisten Sie dann.
Die Bestimmung des voraussichtlichen Verbrauches können Sie mittels des Verbrauches aus der lewtzten Jahresrechnung in etwa bestimmen. Achtung, dieser Winter war sehr kalt.
Es ist empfehlenswert, kurz vor der Ablesung für die Jahresrechnung, also die beiden letzten Monate, nochmals eine eigene ablesung tätigen und die Summe hochrechnen.