Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Welcher Preis f. Ermittlung d. Abschlag / Verjährungsfrist
Cremer:
@Jazze,
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okieh:
--- Zitat von: \"uwes\" ---
--- Zitat von: \"karl\" ---Ich habe jetzt mit diesem Musterschreiben geantwortet und meine Überzahlung mit der nächsten Abschlagszahlung verrechnet.
War das falsch?
--- Ende Zitat ---
Ja
--- Ende Zitat ---
ich bin gerade so am rumstöbern und stolpere über dieses Posting. Meine Frage: Hat sich diesbezüglich etwas geändert (das Posting ist ja auch schon etwas älter)?
Hier wird geschrieben, dass diese Verrechnung falsch wäre, im Musterbrief hingegen wird formuliert:
--- Zitat ---
Bitte eine der beiden folgenden Möglichkeiten wählen:
a) Sie haben zuwenig bezahlt, deshalb Zahlschuld gegenüber dem Versorger, dann:
Diesen Betrag werde ich als Ausgleich zu Ihrer o.g. Rechnung in den nächsten Tagen überweisen.
b) Sie haben zuviel bezahlt, deshalb Zahlschuld des Versorgers Ihnen gegenüber, dann:
Ich bitte Sie um Überweisung dieses von mir zuviel bezahlten Betrags auf mein Konto
Konto Nr. BLZ Bank innerhalb der kommenden 14 Tage.
Sollte Sie rechtswidrig mir diesen Betrag nicht zurückerstatten, so werde ich die kommende Abschlagszahlung um diesen Betrag kürzen.
--- Ende Zitat ---
Kann/soll/darf ich denn nun verrechnen oder nicht?
Danke und Gruß
Free Energy:
Hallo okieh,
Guthaben, welches entstanden ist, weil Sie die Gaspreise gekürzt haben, kann leider nicht mit zukünftigen Abschlägen verrechnet werden.
Dies steht so ganz ausdrücklich in § 17 der neuen Gasgrundversorgungsverordnung, die seit dem 08.11.2006 gültig ist.
Verrechnet werden darf jedoch Guthaben, was nicht durch Kürzungen entstanden ist. Dieses sogenannte unbestrittene Guthaben ist auf Wunsch vom Versorger auszuzahlen, oder mit den nächsten Abschlägen zu verrechnen.
Der Musterbrief ist insofern unglücklich verfasst und verwirrt den Leser sehr.
Gruß
Free Energy
okieh:
Hallo FE
danke für die Ausführungen
also bliebe mir, wenn ich das recht verstehe, nur eine Klage gegen den Versorger? Oder habe ich andere Optionen?
Danke!
Free Energy:
Hallo okieh,
genau so siehts aus !
Einen Rückforderungsprozerss zu gewinnen, dürfte jedoch äußerst schwierig sein.
Besser vorher kürzen !
Gruß
Free Energy
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