Energiepreis-Protest > Stadtwerke Kreuznach
Stadtwerke Kreuznach
Cremer:
@Fricke,
eine Frage, die auch andere interessieren dürfte.
Wurde bestimmt schon behandelt, aber manchmal sieht man vor lauter Bäume den Wald nicht mehr :oops:
Ist ein Versorger verpflichtet, den Kunden in den für ihn günstigsten Gastarif einzustufen? Ich denke nur an § 1 EnWG
Bei den SW KH gibt es:
- Kleintarif
- Haushalttarif/Grundversorgungstarif
- Sondervertrag A
Der Kunde hat Einzelgasöfen in der Wohnung. Bei einem Verbrauch von 13.000 kwh wurde ihm der Haushaltstarif berechnet.
Ab 9500 kwh wäre der Sondertarif A günstiger.
Einzig könnte die Nutzung des Sondertarifs abhängig sein, das man eine zentrale Gasheizungsanlage haben müßte, konnte abe r einen solchen Passus in den Bestimmungen nicht finden.
hollmoor:
@Cremer
Schau doch mal auf die HP des Versorgers!
Bei uns haben sie den Passus drin.
Siehe hier:
http://www.stadtwerke-munster.de/produkte/erdgas/index.htm
Cremer:
@hollmoor,
ist schon klar,
aber der Sondertarif A ist eben Sondertarif. Sind die SW verpflichtet auch danach mit dem günstigsten Preis abzurechnen?
Die Bestimmungen zum Sondervertrag A verneinen dies nicht ausdrücklich. Er ist sogar zum Mischbetrieb (Heizne, Kochen, Warmwasserbereitung) zulässig.
Also gilt m. E. , dass die SW nach dem günstigsten inkl. dem Sondervertrag abrechnen müssen.
Cremer:
Stadtwerke Kreuznach wollen in 2007 neben dem Verrechnungspreis (qm³) und Zählerjahresgebühr einen Grundpreis beim Wasser einführen. Dies bringt ca. 350.000 bis 400.000 jährliche Mehreinnahmen.
Angeblich sollen die Erträge aus dem Wasserverkauf nicht mehr die Betriebskosten decken. Komisch ist nur, dass in 2005 die SW KH noch 20% Gewinn bei Wasser erwirtschaftet haten.
Ich kann es nicht anders deuten, als dass auch die üppigen Gewinne in der Sparte Gas wegbrechen werden und die mit die Sparte Wasser kompensiert werden sollen. Der Geschäftsführer Canis sucht daher nach neuen "Gewinneinnahmequellen".
Cremer:
Die SW KH erhöhen den Verbrauchspreis für Strom zum 1.1.2007 von 17,43 Cent/kWh (netto 15,02 Cent/kWh) auf 18,94 Cent/kWh (netto 15,92 Cent/kWh).
Der Netto-Grundpreis bleibt gleich, jetzt allerdings zuzgl. 19% Mehrwertsteuer
Dies bedeutet eine Strompreissteigerung um absolute 6% (netto) und inkl. 19% Mehrwertsteuer von 8,7%
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