Energiepreis-Protest > Stadtwerke Kreuznach
Stadtwerke Kreuznach
Cremer:
Am Donnerstágabend fand das monartliche Büregergespräch des Oberbürgermeisters statt.
Thema: Wozu brauchen wir Stadtwerke?
Natürlich waren alle Spitzen anwesend. Der OB war was die Prsentation betrifft sachlecht vorbereitet.
Aber auf die Frage eines Mitglieds unsere BIFEP an H.Canis zur damaligen Aussage, "wenn 600 € überschritten sind, klagen wir" und H. Cremer hätte wohl 600 € übersritten, antwortet er. "Die SW KH wartet die nächste Jahresrechnung ab und dann wolle man überlegen, ob man klagt, ferner wird man spätestens klagen, wenn die Verjährungsfristen ablaufen"
Also so vollmundig, wie damals in der Live-Fernsehdiskusion hat der liebe Geschäftsführer es heute nicht mehr. Ist das der Rückzug??
Cremer:
@Fricke,
natürlich wurden die alten Verträge wirksam gekündigt. Das Abrechnungsjahr endet zum 31.12.
In den Bestimmungen zum Erdgas-Sondervertrag A sind unter § 12 Vertragsdauer geregelt:
§ 12.1 Das Vertragsverhältnis läuft solange ununterbrochen weiter, bis es von einer der beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Abrechnungsjahres schriftlich gekündigt wird.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, hierzu genügt ein EDV geschriebener Brief
§12.2 Solange nach Erlöschen des Vertrages bei Weiterbezug von Gas keine neuen Vereinbarungen zustandekommen, erfolgt die Abrechnung der Lieferung nach den Allgemeinen Tarifen.
RR-E-ft:
@Cremer
Das sagt sich so leicht und ist es oft nicht.
"Natürlich" verwenden Juristen eher nicht, bei denen kommt es immer eher darauf an. Fraglich nur, worauf.
Wie sieht es mit der Form der Kündigung aus, wenn § 127 BGB bezgl. der vertraglich vereinbarten Schriftform gilt?
EDV- geschriben ist heute fast alles. Selten klimpert eine Sekretärin noch auf einer Schreibmaschine oder verfasst ein Geschäftsführer die Korrespondenz sogar noch handschriftlich.
Wie ist es dann aber mit der Unterschrift ?
Manch einem mag vielleicht noch gar keine Kündigung fristgerecht zugegangen sein. Manch einer mag gar keine bekommen....
Cremer:
Guten Morgen Herr Fricke,
darin haben die Stadtwerke bereits letztes Jahr von mir gelernt.
Ich hatte dies nämlich im Januar 2005 bereits gerügt. Alle folgenden Schreiebn sind handschriftlich unterzeichnet.
Alle ausgesprochenen Kündigungen mit schreiben vom 16.8.06 und Schreiben mit Vorlage der neuen Verträge sind von 2 Personen im Original unterschrieben, so zumindest bei uns Mitgliedern der BIFEP.
Ob diese Unterschriften auch berechtigt sind, läßt sich nicht feststellen.
Wir hatten hier bereits das Thema mit "ppa" und "i.A." gehabt.
Pelikan:
moin moin,
eine Nachfrage zur Schriftform, aus dem "Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr, Vom 13. Juli 2001"
§ 126b
Ist durch Gesetz Textform vorgeschrieben, so
muss die Erklärung in einer Urkunde oder auf andere
zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete
Weise abgegeben, die Person des Erklärenden
genannt und der Abschluss der Erklärung durch
Nachbildung der Namensunterschrift oder anders
erkennbar gemacht werden.“
Ist zur Nachbildung der Namensunterschrift nun auch ein Namensstempel zugelassen?
Mit Gruß vom
Pelikan
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