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Rekommunalisierung der Energieversorgung

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PLUS:
. und zur deutschen Rekommunalsierungwelle eine noch deutlichere Feststellung im aktuellen Sondergutachten wie schon u.a. vom EU-Energie-Kommissar bekannt:


--- Zitat ---Die Monopolkommission erkennt keine wohlfahrtsökonomischen Vorzüge einer Rekommunalisierung und äußert sich insofern lediglich verhalten gegenüber der teilweise vorherrschenden Rekommunalisierungs-Euphorie.
--- Ende Zitat ---
Pressemitteilung Monopolkommission

Wer möchte kann sich das Sondergutachten herunterladen und die 273 Seiten lesen.

Der Bundesverband Neuer Energieanbieter e.V. (bne) hat das offensichtlich schon getan:


--- Zitat ---Die Ausnahmeregelungen für integrierte Energieversorger sollten stark begrenzt werden und die Regelung des §29 GWB darf auf keinen Fall verlängert werden. Mit diesen Hauptforderungen des „Sondergutachtens Strom und Gas 2011“ ist die Monopolkommission heute an die Öffentlichkeit getreten. Der Bundesverband Neuer Energieanbieter e.V. (bne) begrüßt die klaren Worte der Monopolkommission: Nach Meinung des bne werden damit die wesentlichen und  ärgsten Hindernisse eines funktionierenden Energiemarktes beim Namen genannt.
--- Ende Zitat ---
Pressemitteilung

PS und ... Bundeskartellamt beurteilt Rekommunalisierung nicht immer positiv

PLUS:
Eilantrag scheitert auch in zweiter Instanz

Das Bürgerbegehren «Energie- und Wasserversorgung Stuttgart» mit dem Ziel, die Landeshauptstadt Stuttgart zu verpflichten, die Konzessionen und Netzbetrieb für Strom und Gas spätestens ab Januar 2014 zu übernehmen, verstößt gegen die gesetzliche Pflicht, ein diskriminierungsfreies und transparentes Auswahlverfahren zur Vergabe der Konzessionen für Stromnetz und Gasnetz durchzuführen. Das hat in zweiter Instanz der Verwaltungsgerichtshof Mannheim entschieden und den Eilantrag des Antragstellers des Bürgerbegehrens abgewiesen (Beschluss vom 22.08.2013, Az.: 1 S 1047/13).

VGH Mannheim, Beschluss vom 22.08.2013 - 1 S 1047/13

PLUS:
BEZUG:

http://forum.energienetz.de/index.php?topic=18884.msg108117#msg108117


--- Zitat ---Die Stadt kämpft um Selbstbestimmung
--- Ende Zitat ---

Glauben die Kommunalpolitiker Diskriminierung sei Bestandteil der Selbstbestimmung und diese sei grenzenlos? Insbesondere wenn Dritte beteiligt ode betroffen sind? Man wird auch den Kommunen die Grenzen aufzeigen (müssen).

tangocharly:
@ PLUS

Wahrscheinlich auch gestern abend Fernsehn geguckt.

Da schwimmt Muttern, mit zwei Plagen und Ehemann, im Erlebnisbad (Karibik +) für zusammen rd. 15,00 €. Ja Freude und eitel Sonnenschein.

Der GF der Stadtwerke dazu befragt, wie sowas von sowas kommen kann, meinte dann, natürlich entsteht Abmangel. Aber - und jetzt kommt's - man mache ja gute Gewinne bei Gas, Wasser, Strom. Und ne neue Buslinie fährt jetzt auch, bis an Oma's Haustüre.

Wie kommt man jetzt bloß wieder an das in den '90-ern abgestoßene Tafelsilber, frägt sich da dann doch schon der ein oder andere Kämmerer, machen doch die Gewinne die Anderen und nicht man selber.

Und nach langem Grummeln, man war ja auch schon beim Kartellsenat des BGH, besinnt sich die geläuterte Kommunalwelt auf das Grundgesetz, Art. 28 GG.

Tach, sagen da EON, RWE et alt. und wie hätten's denn dann gern - noch ein Sahnehäubchen oben drauf ?   8)

PLUS:
@tangocharly, wenn es nur das öffentliche Schwimmbad und der öffentliche Nahverkehr wäre. Neben den Luxus-Tropical-Galaxy-Wellness-Erlebnis-Spaßbädern wird immer öfter der von den verantwortlichen Kommunalpolitikern präferierte Sport mit so mancher Profisportarena quersubventioniert.   

Was da in den Geheim- und Nebenhaushalten der Stadtkonzerne so alles finanziert wird, wissen Bürger und Verbraucher nur zum Teil. Was bekannt ist reicht schon. Gas, Strom, Wasser sind auch für die Kommunen lukrative Einnahmequellen. Die zusätzlich geschaffenen Pfründe mit sogenannten Abgaben kommen noch dazu. Sie werden mit enormem Aufwand in konzertierten Aktionen  verteidigt und weiter empfohlen. Daher will nicht nur der Großstadtoberbürgermeister die Rekommunalisierung, es will jeder Dorfbürgermeister sein eigenes Strom- und Gasnetz und den Vertrieb im eigenen Stadtwerk mit PV auf dem Feuerwehr- und Schulhausdach dazu. Das EEG-Geld regiert die Welt.

Geduldig lässt sich das der Bürger und Energieverbraucher als herausragende Errungenschaft verkaufen, mit der man nebenbei angeblich wirtschaftlich und verbrauchergünstig das Klima, die Umwelt rettet und den Atomaussieg gleich mit meistert. Was da alles schon an CO2 eingespart wurde ist so fantastisch, dass damit in der Summe alleine schon die Welt gerettet wäre. ;)

Das Sprichwort sagt "Papier ist geduldig". Inbesondere wenn darauf Energiegesetze geschrieben sind z.B.:

Zweck des Gesetzes ist eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit.....
Energieversorgungsunternehmen sind im Rahmen der Vorschriften dieses Gesetzes zu einer Versorgung in diesem Sinne (sogar) verpflichtet(!)

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