Energiepreis-Protest > ENSO
ENSO Erdgas GmbH
wxdf:
Das gleiche Schreiben habe ich auch bekommen, und als Begründung für die Kündigung wurde folgendes Bla-Bla geschrieben:
"Die Erdgasversorgung in Deutschland hat Änderungen erfahren, die auch den mit Ihnen bestehenden Sondervertrag S-1 betreffen. So ist das Energiewirtschaftsgesetz, das die Energieversorgung in Deutschland regelt, grundlegend neu gefaßt worden. Zudem sorgen die bundesweite Diskussion über Erdgaspreise sowie die Wirksamkeit von seit Jahrzehnten üblichen Vertragsgestaltungen für Unsicherheit. Diese Entwicklungen erfordern eine Anpassung unserer Erdgaslieferverträge .... Durch die Preisänderung des Vorlieferanten erhöhen wir unseren Arbeitspreis für den auslaufenden Sondervertrag S-1 zum 1.10.2006 um 0,11 ct/kWh netto ..."
Nach Erhalt der Jahresrechnung habe ich einen gekürzten Betrag überwiesen, daraufhin eine Mahnung erhalten, und darauf geantwortet, dass das Gericht das Revisionsbegehren der ENSO als unzulässig abgewiesen hat und ich somit bis zur Entscheidung durch den Bundesgerichtshof vom Preisstand 2004 ausgehe. Daraufhin haben sie mir händeringend geantwortet "Ihre Rechte auf evtl. Rückforderungsanspruch bleiben gewahrt, wenn Sie die geforderten Beiträge unter Vorbehalt zahlen".
Mache ich aber nicht, denn wer weiß, ob ich da jemals was wiederkriege.
Und nach den Darlegungen hier im Forum müßten sie mich nun verklagen und vor Gericht ihre Kalkulation offen legen. Laut Medienberichten hat nun wohl auch der sächsische Wirtschaftsminister einige Gasversorger aufgefordert, ihre Kalkulationen offen zu legen ...
RR-E-ft:
--- Zitat ---Hallo an alle Gleichgesinnten, ich habe heute wieder mal ein Schreiben von Enso erhalten. Ich habe mich in meinem letzten Schreiben an Enso weiterhin gegen die Künigung des Sondertarifes S1 verwehrt. Enso teilt mir mit das die Kündigung von ihnen ordentlich ergangen sei. Weiterhin teilen sie mir mit das ich nunmehr seit dem 01.01.2007 Erdgas nach den Preisen und Bedingungen der Grundversorgung beziehe und ich mit meinem Verbrauch mit Enso-Vario günstiger kommen würde.
Wie soll ich mich nunmehr verhalten?? Im Februar muss ich wieder Gas ablesen und bekomme im März die Abrechung. Kann ich diese wieder gemäß §315 kürzen oder ist das nicht möglich? Sollte man nun doch unter Vorbehalt den Tarif Vario eingehen?? Langsam weiss ich nicht mehr was richtig oder falsch ist, gerade auch nach den angekündigten Preissenkungen.
Danke für hilfreiche Informationen!
_________________
crusterer
--- Ende Zitat ---
crusterer:
Hallo Ihr Gleichgesinnten,
hat mal wieder jemand etwas von dem Urteil der Gaspreiserhöhung gehört? Zahle weiter unter Vorbehalt. Die Enso mahnt immer wieder sporadisch die von mir gekürzten Beträge der Jahresabrechnungen an. Lohnt sich der Kampf weiter? Ich habe immer noch nicht den Variotarif abgeschlossen und werde seit 01 mit dem Grundtarif abgerechnet. Kostet richtig Geld. Soll ich den Vario unter Vorbehalt annehmen? Sollte hier nicht bald eine gerichtliche Entscheidung getroffen werden zahle ich mich mit dem Grundtarif dumm und dämlich! evil
Danke für Eure Nachrichten!
RR-E-ft:
@crusterer
Es entspricht der Rechtsprechung des Kartellsenats des BGH, dass eine Vertragsannahme unter Vorbehalt wohl nicht möglich ist, ggf. gegen Denkgesetze verstößt (vgl. BGH, Urt. v. 07.02.2006 - KZR 24/04 Rn. 21).
Möglicherweise war der Versorger nicht berechtigt, die alten Verträge zu kündigen, weil ein Künmdigungsrecht schon nicht wirksam in den AGB vereinbart wurde es auch im BGB undim EnWG keine Bestimmungen über die Kündigung eines Energieliefervertrages gibt.
Mal bei der VZ Sachsen (Leipzig) nachfragen, ob man von dort aus untersuchen lassen kann, ob die Verträge überhaupt gekündigt werden konnten und ob die Kündigungen zudem wirksam waren (vgl. auch BGH, Urt. v. 28.03.2007 - VIII ZR 144/06 Rn. 21).
Womöglich ein ganz spannendes Thema.
Sollten die Kündigungen alle unwirksam sein, müsste man als Kunde so verfahren, wie man verfahren wäre, wenn es die Kündigungen nicht gegeben hätte:
Nur die alten Preise zahlen.
crusterer:
Hallo Herr Fricke,
danke für die Nachricht. Leider kann ich damit noch nicht richtig etwas anfangen. Haben Sie keine aussagekräftige Antwort ob und wie man nun bezahlen soll? Die ganzen Paragraphen sagen mir nichts.
Ich bin ein Mann vom Bau und kein Schreibtischmensch. Würde mich sehr freuen eine klare Aussage von Ihnen zu bekommen. Auch habe ich gehört, das man von der Verbraucherzentrale nur gegen Gebühr und mit Termin Auskunft bekommt. Es muss doch noch mehr Leute geben die das gleiche Problem wie ich haben?! ?
Danke im voraus!
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