Energiepreis-Protest > ENSO

ENSO Erdgas GmbH

(1/13) > >>

gerpie:
Auch die ENSO Erdgas GmbH, ehemals Gasversorgung Sachsen Ost (GASO) erhöht ab 1.4.2006 ihren Heizgaspreis (Sondervertrag S1) um 0,35ct/kWh brutto, um ja nicht aus der Gruppe der drei teuersten Erdgasversorger herauszufallen. Die kWh kostet dann 6,15 ct.
MfG Gerhard

wolters:
@gerpie

Die ENSO Erdgas / GASO hat nun ihre Jahresendabrechnung verschickt.

Sie wurde mit allen Preiserhöhungen (von 3,78 auf 4,38, 4,49 bis 5,00 ct/kWh netto - ohne die letzte zum 1. April) berechnet. Die Abschläge waren aber auf die ürsprüngliche Höhe nach § 315 BGB-Einwand nach einigem Hin und Her begrenzt und eingezogen worden.

Ich werde jetzt nochmals Musterschreiben § 315 gegen Gesamtpreis und Preiserhöhungen sowie die Gegenrechnung zur Jahresabrechnung an die ENSO schicken (Preisbasis April 2005; die 5 %-Erhöhung im Oktober 2004 hatte ich bisher nicht bemängelt, jedoch den bisherigen Gesamtpreis nur unter Vorbehalt anerkannt).

Auf die Inanspruchnahme der Einzugsermächtigung wurde meinerseits bestanden, da sie Vertragsbestandteil ist, auch wenn - wie jetzt wieder - ich die Rechnung überweisen soll.

Alles Gute!

Wolters

gerpie:
@wolters
Meine Jahresabrechnung kommt Ende Oktober. Gegen die neue Preiserhöhung habe ich natürlich wieder Widerspruch eingelegt.
Gruß Gerhard

wolters:
@gerpie

Unser ganzes Wohngebiet bekam die Endabrechnung jetzt im April.

Wahrscheinlich räumlich zu verschiedenen Zeiten.

Alles Gute!

Wolters

wolters:
ENSO Erdgas hat noch nicht auf den Einwand bei der Jahresabrechnung reagiert.

Heute kam ein Schreiben vom 27.4. an, dass sich auf den (erneuten) Widerspruch gegen die Preiserhöhung von Anfang April bezieht:

Argumente:
1) Mitteilung des Vorlieferanten über Gaspreiserhöhung einsehbar, prüfbar und damit nachvollziehbar.
2) § 315 BGB nicht anwendbar, da keine lt. Rechtsprechung geforderte Monopolstellung, da Erdgas auf dem Wärmemarkt im Substitutionswettbewerb, mithin also ein Marktpreis ist.

Alles Gute!
Wolters

P.S.: Das Argument, dass die Kartellbehörde die Gaspreiserhöhung nicht beanstandet hat, wurde bereits im Dezember \'05 gebracht, bei anderen aus der Umgebung erst vor kurzem - zusammen mit Verweis auf die (unwirksame) Preisgleitklausel ("Gaspreisänderung, falls Vorlieferant erhöht") auch bei Reaktion auf deren Einwand zur Jahresabrechnung.

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

Zur normalen Ansicht wechseln