Energiepreis-Protest > ENSO
ENSO Erdgas GmbH
Renhuppel:
Hallo zusammen.
Ich bin gezwungenermaßen langjähriger Kunde der ENSO und seit dem Vorjahr Verweigerer der exorbitanten Preiserhöhungen.
Da ich mir nie verkneifen konnte auf jeden Brief zu antworten, richtige Schmöker mit allen möglichen Auszügen aus Gerichtsurteilen
damit die was zu lesen haben, ergab sich so ein reger Schriftverkehr, wobei ich die Sammlung der üblichen Argumente,
inklusive dem Vorschlag ich solle doch bitte erst zahlen und danach "eventuelle Einwände im Rahmen eines
Rückforderungsprozesses geltend machen" :lol:, fast komplett habe.
Deshalb war ich natürlich hocherfreut über das Urteil vom LG Dresden. Denn damit zahle ich derzeit den Preis wie in diesem Urteil
genannt. Doch gestern dachte ich, mich streift ein Bus. Erhielt ich doch eine Mahnung mit Gebühren von der ENSO und als ob das
noch nicht reicht gleich die Drohung einer Gassperre dazu (ohne Datum). Mir fällt dazu nur ein Begriff ein, Dummdreist.
Möchte mal wissen ob es gängige Praxis bei der ENSO ist selbst Gerichtsurteile zu ignorieren, oder ich nur mein Maul zu weit
aufgerissen habe. Meine Antwort ist jedenfalls etwas schärfer, aber gepflegt, ausgefallen.
Auf ein Neues
RR-E-ft:
@Renhuppel
Enso wollte zu dem Urteil des LG Dresden wohl keine Stellungnahme abgeben, bevor denen die Urteilsbegründung vorliegt.
Mittlerweile müsste sie dort angekommen sein, weil wir diese ja auch schon haben und kennen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Mahnungen sind nicht verboten. Den Hinweis auf eine mögliche Versorgungseinstellung sollte man sich allerdings dabei verkneifen.
Für Verbraucher gilt:
Nicht aufregen.
Alles in Ruhe weiterlaufen lassen.
Selbst wenn das Urteil des LG Dresden keinen Bestand haben sollte, wovon ich nicht ausgehe, da es sehr gut begründet ist, besagt das Urteil des OLG Karlsruhe, dass es auch bei Sondervertragskunden ohne nachvollziehbaren und prüffähigen detaillierten Nachweis gerade keine fälligen Zahlungsansprüche des Gasversorgers gibt.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Renhuppel:
n\'Abend,
wie erfahre ich eigentlich wann ein Urteil rechtskräftig geworden ist?
Und welches Az. hat das Karlsruher Urteil?
Enso habe ich jetzt geantwortet das Sie entweder die Preiserhöhung einklagen sollen oder meine gekürzte Zahlung akzeptieren.
Und das ich für einen weiteren Schriftwechsel keine Veranlassung mehr sehe.
Werde mir zur Sicherheit aber trotzdem die Vorlagen runterladen damit ich sie gleich parat habe. Ansonsten bin ich die Ruhe in Person
M.f.G.
RR-E-ft:
@Renhuppel
Wenn man nicht Partei ist, erfährt man allenfalls durch Presseveröffentlichungen oder durch eine Nachfrage bei Gericht, ob die Entscheidung rechtskräftig wurde.
Zum OLG Karlsruhe findet man in dem Thread einen Weg zu der gesamten Entscheidung.
Diese enthält das Aktenzeichen auf der ersten Seite oben.
Im Übrigen ist es in dem Beitrag auch genannt.
Mehr geht nicht mehr:
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=3660
Das Urteil war hier schneller veröffentlicht als sonst wo mit Ausnahme der beteiligten Kollegen.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
wolters:
Einstellung der Versorgung ?!
Hintergrund:
Seit Juni letzten Jahres habe ich die Unbilligkeit der Preiserhöhungen und des Gesamtpreises an sich nach § 315 BGB eingewandt.
Die Jahresendabrechnung im April 2006 berücksichtigte nicht meine Einwände, verlangte eine höhere Nachzahlung, erhöhte die Abschläge und verwies auf das "bequemere Abbuchungsverfahren" (seit 1996 liegt aber Einzugsermächtigung vor, die auch mit meiner Begrenzung seit Monaten genutzt wurde).
In meinem Antwortschreiben wies ich erneut auf die Unbilligkeit sowie die Nichtfälligkeit der Ansprüche bei § 315 BGB hin, beschränkte erneut die Einzugsermächtigung und machte eine Gegenrechnung mit einer geringeren Jahresnachzahlung auf. Ich verwies auf die vorliegende Einzugsermächtigung und deren vertragliche Vereinbarung per Gaslieferungsvertrag.
Mit Schreiben vom 10. Mai wurde meine "Kürzung" als nicht rechtens dargestellt und ich aufgefordert, den Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Auf die Einzugsermächtigung wurde nicht eingegangen.
Danach erhielt ich - außer einer Gaspreisänderung/-senkungnachricht - keine Schreiben mehr von der ENSO.
Abgebucht wurde aber auch nicht mehr.
"Einstellung"-Schreiben:
Am 22.8. kam nun ein Schreiben mit der Überschrift "Einstellung der Versorgung", dass auf eine - angebliche - "Mahnung und mögliche Versorgungseinstellung" verwies (die ich aber nie erhalten habe). Offene Forderungen seien die - erhöhte - Endabrechnung, die Abschläge von Mai bis August sowie die Mahnkosten vom 22. Mai 2006 - insgesamt ca. 600 Euro.
Es heißt weiter: " Sie können die Einstellung der Versorgung abwenden wenn Sie sofort den geforderten Betrag zahlen und die Zahlung nachweisen. Ansonsten ist unser Mitarbeiter angewiesen, den fälligen Betrag zzgl. Inkassokosten ... entgegenzunehmen oder die Versorgung einzustellen.
Sollten Sie zwischenzeitlich überwiesen haben, ... , damit bereits eingeleitete Maßnahmen zurückgestellt werden können.
WIr machen darauf aufmerksam, dass nach Versorgungseinstellung Kosten für die Wiederinbetriebnahme in Höhe von 59,16 Euro zu zahlen sind."
Das Mahnschreiben habe ich jedoch nie erhalten und auch kein mögliches Schreiben mit Fristsetzung für Versorgungseinstellung.
Ich würde jetzt ein Fax an die ENSO und nachrichtlich an das Wirtschaftsministerium schicken, mit folgendem Inhalt:
- Verweis auf meine Unbilligkeitseinwände und damit Nichtfälligkeit der Ansprüche
- Hinweis, dass Sperrandrohungen strafbar sein können,
- schriftliche Rücknahme der Sperrandrohung
- Einzugsermächtigung liegt vor (seit 1996 und bis März/April 2006 genutzt)
- Mahnschreiben nicht erhalten und Aufforderung, mir dieses und mögliche andere umgehend in Kopie zu zusenden
- vorsorglich Hausverbot
- als Entgegenkommen meinerseits einmalig die Überweisung der geminderten Endabrechnung und nicht eingezogenen Abschläge
- weiterhin Einzugsverfahren wie vertraglich vereinbart
Reicht dies oder muss noch an anderes gedacht werden?
Alles Gute!
Wolters
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