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DREWAG Dresden

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stromdesigner:
bestimmt wieder hereingeholt
Jetzt wird ja nicht soviel verbraucht(Hweizgas). Aber wenn der Verbrauch wieder hochschnellt werden die Preise bestimmt wieder angehoben. Da kann man leicht den geringeren Zuwachs wieder hereinholen.

ElCattivo:
Hier mal eine kleine Tabelle, die die typischen Bezugskonditionen (6-3-3) fast jedes Stadtwerks darstellt. Leider gelingt es mir nicht, die Spalten lesbarer darzustellen.
Kurze Erklärung: Der Ø-liche HEL-Preis über jeweils 6 Monate (6-3-3) bestimmt den Erdgasbezugspreis eines Quartals, das 3 Monate (6-3-3) später beginnt. Dieser Preis gilt dann also für 3 Monate. (6-3-3)
Q203   Q303   28,30   Q104
Q303   Q403   29,07   Q204
Q403   Q104   29,12   Q304
Q104   Q204   30,17   Q404
Q204   Q304   33,70   Q105
Q304   Q404   37,49   Q205
Q404   Q105   38,47   Q305
Q105   Q205   39,81   Q405
Q205   Q305   45,87   Q106
Q305   Q405   49,48   Q206
Q405   Q106   48,96   Q306[/list:u]
In der ersten Spalte steht der Beginn des preisbestimmenden Halbjahrs, in der zweiten das Ende. Die dritte Spalte zeigt den entsprechenden Preis und die vierte Spalte das Quartal, in welchem dieser HEL-Preis den Gaspreis bestimmt.
Wie man sieht, ist tatsächlich erstmals seit Jahren der Ø-liche HEL-Preis zweier aufeinanderfolgender Quartale gefallen, wenn auch nur sehr gering. Eben weil der Rückgang so gering ausfällt, kann auch die entsprechende Gaspreissenkung nicht üppig ausfallen, zumal wenn man sich vor Augen führt, wieviel stärker in all den Halbjahren zuvor die Preise gestiegen waren.
Kann das nicht endlich ein für alle mal zur Kenntnis genommen werden? Das und nichts anderes sind die Fakten, ob es einem nun gefällt oder auch nicht. Populistisches Lamentieren und das ewige Wiederholen irgendwelcher aus der Luft gegriffener Verschwörungstheorien zeugen vielleicht von einer Menge Freizeit und Streitlust, sind aber leider doch nur unfundiertes Gequatsche.

So, und nun darf wieder auf mich eingeschlagen werden.

userD0005:
@cattivo

gerade die Ölpreisbindung stellt das eigentliche Problem dar.
De Fakto ist diese eine Preisabsprache unter den Lieferanten.
Und verhindert eine Preisbildung für Erdgas auf der Basis von freihem Wettbewerb und somit auf der basis von reellen kosten.
(Freiher Wettbewerb sollte Basis unseres Wirtschaftssystems sein)

Ihrem Wunsch zur Kenntnissnahme Ihrer Argumente entspreche natürlich gerne. In fruchtvollen Diskussionen sollte man sich immer die Argumente des anderen anhören.

Der von beschriebene populistische Touch der Diskussion in diesem forum rührt sicherlich auch von einem großen Frust der meisten Verbraucher her,
die sich von Ihrem Versorger immer wieder mit den selben tlw. falschen
Argumenten konfrontiert sehen. Auch sind öfters von einigen GVU\'s in unzulässiger weise Verbraucher unter Druck gesetzt worden.

Ein Sprichwort sagt, wie man in den Wald reinruft so schallt es hinaus!

Das eine große Diskrepanz in der Preisbildung zu finden sein wird lässt sich unschwehr an der Gewinnentwicklung der Gasgrosshändler ablesen.
Das diese dann noch unmittelbar bzw. mittelbar an den Stadtwerken bzw. Endverteilern beteiligt sind, ist dann noch ein weiterer, für diese Unternehmen positiver Aspekt. Dieser Aspekt wird durch nicht kostenorientierter Preisbildung am Endverbrauchermarkt noch interessanter.

mein Statement stellt nur meine persöhnliche Meinung dar. Auf "populismus" habe ich meinem Gefühl nach verzichtet.

Gruß
Pitti

Monaco:
@ElCattivo

Wenn es so einfach ist, wie Sie es darstellen, warum tun sich dann die Versorger so schwer, über ein höheres Maß an Transparenz dies auch ihren Kunden zu vermitteln?

Bei der "Zurückhaltung" der Versorger muss doch auch der Unbedarfteste den Eindruck gewinnen, dass da auf seine Kosten irgend etwas verehimlicht wird, bzw. sich jemand auf seine Kosten unangemessen bereichert. Bestätigt wird er dann noch von der Gewinnveröffentlichung seines Versorgers und seines Vorlieferanten.

Alles das ging lange - vielleicht zu lange - gut. In Zeiten, in denen das Geld knapp wird schaut man sich seinen Euro eben eher zwei Mal an und hinterfragt das Eine oder Andere eben kritisch.

Bestätigt werden diese Verbraucher darüber hinaus durch die jüngsten Gerichtsurteile. Damit ist ihnen ihre Haltung insgesamt gar nicht zu verdenken. Und schließlich trifft der Preisbojkott ja auch keinen Armen.

Wenn von Seiten der Versorgungswirtschaft etwas mehr Verständnis gefordert wird, dann wird sich dagegen wohl kaum ein Verbraucher sperren. Aber zuvor gehören die Karten auf den Tisch. Mit Heimlichtuerei erwirbt man sich kein Vertrauen. Und gerade darum geht es hier ...


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

RR-E-ft:
@ElCattivo

Die sachlichen Argumente sind folgende:

1.

§§ 1, 2 Abs. 1 EnWG lassen nichts anderes zu als eine kostenbasierte Preisbildung.

Die HEL- Preisbindung, die absatzseitig vom beliefernden GVU selbt festgelegt wird, entspricht dem nicht.

2.

Die Bezugsverträge sind kartellrechtswidrig und nichtig.

Die darin vertraglich fixierte Preisbildung ist in zweierlei Richtungen der vorherigen, durch § 103 GWB begründeten Monopolsituation geschuldet, welche faktisch durch Langfristverträge weiter fortwirkt:

a)

Höhe der Bezugspreise durch Alternativlosigkeit hinsichtlich des Vorlieferanten und fehlenden Gas-zu-Gas- Wettbewerbs

b)

Preisbildungsmechanismus mit HEL- Preisbindung (im einzelnen vgl. Däuper, Gaspreisbildung und europäisches Kartellrecht).



Richtig ist deshalb, dass diese Fakten in der aktuellen Diskussion aus Verbrauchersicht nicht akzeptiert werden. Es ist auch nicht ersichtlich, warum man sich damit "ein für allemal" abfinden sollte.


Unterschiedliche Auffassungen lassen sich in einer sachlichen Diskussion, an welcher Sie ersichtlich interessiert sind, nicht als "Gequatsche" abtun.

Grundsätzlich ist kein Versorger gezwungen, die längst unwirksamen Verträge noch weiter fortzusetzen.


Entsprechend dem Urteil des LG Kiel besteht für jeden Versorger ein Anspruch auf diskrimnierungsfreien Netzzugang. Es kann also jeder seinen Gasbezug neu ordnen, die Chancen des Wettbewerbs nutzen.

Das sind die entsprechenden Fakten:

http://www.erdgas-fakten.de/wettbewerb/wettbewerb_im_erdgasmarkt

Kaum ein Unternehmen hat jedoch die seit 1998 bestehenden Chancen genutzt.

Sie werden wohl einwenden, dass niemand die damit verbundenen Risiken eingehen wollte.

Indes hätte dies das weitere Fortbestehen des status quo vor der Marktliberalisierung zur Folge. Darum kann es nicht gehen.

Die vom BGW angeführten 700 Gasversorgungsunternehmen stehen heute wohl genauso stark im Wettbewerb wie vor 1998.

Eigentlich gar nicht.
 
Das sind doch auch anerkennenswerte Argumente, oder?

Man redet einfach aneinander vorbei, wenn die eine Seite immer auf die  HEL- Preisbindung 6-3-3 (oder eine andere) verweist und gerade diese von der Gegenseite nicht akzeptiert wird.

Es muss weitere Argumente geben außer der vertraglichen HEL- Preisbindung in überkommenen Gasbezugsverträgen, deren Wirksamkeit mehr als in Frage steht.

Wegen §§ 1, 2 EnWG kann es zudem nicht auf Bezugspreise ankommen, die über den Marktpreisen für die Erdgasbeschaffung auf dem Markt für Weiterverteiler liegen.

Ein Marktpreis kann auch kein Geschäftsgeheimnis sein.

Wenn man einen Pkw- Unfall hatte und Schadensersatzansprüchen ausgesetzt ist, weil der Unfallgegner den Wagen in der Reperatur hatte, wird man auch eine nachvollziehbare und prüffähige Aufstellung der Reperaturkosten für alle Komponenten verlangen.

Die Werkstatt kann dabei nicht damit gehört werden, die Kosten für die einzelnen Teile seien ein Betriebsgeheimnis zwischen ihr und deren Lieferanten.

Käme jemand mit einer solchen Argumentation, würde man ihn im besten Falle nur nicht ernst nehmen. Was würden Sie der Werkstatt in einem solchen Fall entgegnen oder würden Sie den geforderten Schadensersatz ohne Prüfungsmöglichkeit leisten ( ggf. um Ruhe zu haben) ?

In der Diskussion wird hier auf niemanden "eingeprügelt".

Wie haben sich denn nun die Beachaffungskosten der DREWAG exakt in jedem Quartal seit 2002 entwickelt?



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

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