Hallo,
Ein Vergleich mit Verträgen anderer EVU\'s wäre sicher interessant!
Kann jemand die beanstandeten Passagen des Bremer Vertrages ins Forum stellen?
Gruß
Willy Sellin
http://www.st-sn.de/gaskunden
Ich habe auf der swb-Page nur etwas zu den Strompreisen gefunden:
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VII. Strompreise und -preisänderungen
Die Bruttopreise verstehen sich inklusive sämtlicher
Steuern und Abgaben in der z. Zt. des Vertragsabschlusses
jeweils gültigen Höhe. Die Verbrauchspreise
enthalten des Weiteren die Netznutzungs-
bzw. Durchleitungskosten sowie die Mehrkosten
aus der Umsetzung des Erneuerbare-Energien-
Gesetzes und des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes.
Änderungen der gesetzlichen Abgaben und
der o.g. Mehrkosten können an den Kunden
weitergegeben werden. swb Vertrieb Bremen ist
des Weiteren bei
Änderung der Marktverhältnissezu einer Preisanpassung berechtigt, worüber der
Kunde vorher rechtzeitig informiert wird. Der
Kunde hat das Recht, bei einer marktbedingten
Preiserhöhung den Stromliefervertrag innerhalb
von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Erhöhung
zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung
zu kündigen.
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Die gleiche Klausel bei STROM habe ich bei vielen EVU\'s gelesen.... Ob dies aber die Klausel ist, auf die sich dieser Thread bezieht, weiß ich nicht....
Bei GAS allerdings schweigen die EVU\'s, was Tarifbedingungen angeht. Hier sind die Tarifbedingungen auf deren sites vielmehr nicht auffindbar.