Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Sammelklage Bremen auf gutem Weg  (Gelesen 14879 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Sammelklage Bremen auf gutem Weg
« Antwort #15 am: 10. April 2006, 07:20:18 »
@gas-wucher,

dies ist zwar nicht die Preisgleitklausel, aber dieser passus der BVB (Besondere Vertragsbedingungen) ist genauso undurchsichtig für Kunden und führt nach Ansicht der Richterin in Bremen deshalb zur Unwirksamkeit des Vertrages.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline gas-wucher

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 74
  • Karma: +0/-0
    • http://www.foren.de/system/user_lifestyle_punk.html
Sammelklage Bremen auf gutem Weg
« Antwort #16 am: 10. April 2006, 10:58:08 »
Zitat von: \"Cremer\"
@gas-wucher,

dies ist zwar nicht die Preisgleitklausel, aber dieser passus der BVB (Besondere Vertragsbedingungen) ist genauso undurchsichtig für Kunden und führt nach Ansicht der Richterin in Bremen deshalb zur Unwirksamkeit des Vertrages.


Es sei denn es bestünden \"Preisspiegel\" (analog zu den Mietspiegeln gemäß altem MHG, das durch Vereinbarung der Marktanalysen beider Tarifparteienvertretungen (also z.B. BDE <--->EVU-Verband)  zustande käme ). Diese offiziellen \"Preisspiegel\" hätten dann für die teuersten EVU\'s doch eine gewisse Prangerfunktion, die einfache Preisübersichten nicht besitzen.

Offline RR-E-ft

  • Moderator
  • Forenmitglied
  • *****
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Sammelklage Bremen auf gutem Weg
« Antwort #17 am: 24. April 2006, 18:13:40 »
@Cremer

Eine unwirksame Preisanpassungsklausel führt mitnichten  zur Unwirksamkeit des Vertrages.... Sonst wäre der Versorger nicht mehr vertraglich zur Lieferung verpflichtet....

Eine solche Aussage traf selbstredend auch das LG Bremen nicht.

Ihre Interpretation ist deshalb nicht nur gewagt, sondern unzutreffend.

Vorsicht also bei Aussagen zur Rechtslage.

Die Rechtsprechung des BGH zur Unwirksamkeit von Preisklauseln reicht weit zurück.

Vgl. etwa Textziffer 18 in folgender Entscheidung:

http://lexetius.com/2002/1/520


@gas-wucher

Es gibt u. a. den sog. WIBERA - Gaspreisspiegel:

http://www.wibera.de/main/unsere_leistungen/beratung/energiewirtschaftliche_beratung/energiepreisanalysen/index.html


Kritiker sind davon überzeugt, es handele sich dabei um ein Instrument zu kartellrechtswidrig abgestimmten Verhalten hinsichtlich der Gaspreisgestaltung.

Die Organisation erfolgt über den Lobbyverband:

http://www.bgw.de/pdf/0.1_resource_2006_1_13_2.pdf

Die Gasversorger könnten sich so vollkommen unabhängig von ihren konkreten Beschaffungskosten einen Überblick darüber verschaffen, was noch geht.

Wofür bräuchte man sonst einen solchen Gaspreisspiegel, wo es derzeit keinen Wettbewerb zwischen den Unternehmen gibt?

Für Interessierte:

http://www.nomos.de/nomos/d/recherche/titel_rech/action.lasso?-database=titel.fp3&-layout=internet&-response=/nomos/d/recherche/titel_rech/tit_detail.lasso&ISBN=3-8329-0639-8&-search



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline gas-wucher

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 74
  • Karma: +0/-0
    • http://www.foren.de/system/user_lifestyle_punk.html
Sammelklage Bremen auf gutem Weg
« Antwort #18 am: 24. April 2006, 22:46:50 »
Zitat von: \"RR-E-ft\"



@gas-wucher

Es gibt u. a. den sog. WIBERA - Gaspreisspiegel:

http://www.wibera.de/main/unsere_leistungen/beratung/energiewirtschaftliche_beratung/energiepreisanalysen/index.html


Kritiker sind davon überzeugt, es handele sich dabei um ein Instrument zu kartellrechtswidrig abgestimmten Verhalten hinsichtlich der Gaspreisgestaltung.

Die Organisation erfolgt über den Lobbyverband:

http://www.bgw.de/pdf/0.1_resource_2006_1_13_2.pdf

Die Gasversorger könnten sich so vollkommen unabhängig von ihren konkreten Beschaffungskosten einen Überblick darüber verschaffen, was noch geht.

Wofür bräuchte man sonst einen solchen Gaspreisspiegel, wo es derzeit keinen Wettbewerb zwischen den Unternehmen gibt?

Für Interessierte:

http://www.nomos.de/nomos/d/recherche/titel_rech/action.lasso?-database=titel.fp3&-layout=internet&-response=/nomos/d/recherche/titel_rech/tit_detail.lasso&ISBN=3-8329-0639-8&-search



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt


Das Buch scheint hochinteressant; ich erwäge, es mir zu besorgen, da es Antworten auf viele der neuerdings im Raum stehenden Fragen zu geben scheint. (Die Autorin konnte zum Zeitpunkt der Drucklegung noch gar nicht wissen, daß genau dieses Marktinformationsinstrument zur Aushebelung der Bundesnetzagentur gebraucht (misbraucht) wird).

Offline RR-E-ft

  • Moderator
  • Forenmitglied
  • *****
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Sammelklage Bremen auf gutem Weg
« Antwort #19 am: 24. April 2006, 23:20:10 »
@gas-wucher


Das Werk ist wohl auch in gut sortierten juristischen Bibliotheken zu finden, insbesondere dort, wo Energie- und Kartellrecht auf dem Vorlesungsplan stehen.

Über den Bibliotheksverbund der deutschen Hochschulen lässt sich ggf. schnell ausfindig machen, wo man in der Nähe auf hochwertige Fachliteratur zugreifen kann. Das gilt auch für andere Titel:

http://www.beck-shop.de/iis/produktview.html/catID/1/tocID/360/prodID/8812/SessionKey/013CB1B138CD1577E2DB1C27EF8EE974/

http://www.beck-shop.de/downloads/3406513794_avdlovijihfiwopqs.pdf

http://www.beck-shop.de/iis/produktview.html/catID/1/tocID/360/prodID/8620/SessionKey/8F77BBF8AD7A2300F9B44124F83FE18A/

http://www.beck-shop.de/downloads/3406512070_wufvyiupyjtyrheos.pdf


http://www.bbh-berlin.de/deutsch/Publikationen/pub_start.html


Nicht jeder will sich  gleich eine eigene Fachbibliothek aufbauen.



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz