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@gas-wucher,dies ist zwar nicht die Preisgleitklausel, aber dieser passus der BVB (Besondere Vertragsbedingungen) ist genauso undurchsichtig für Kunden und führt nach Ansicht der Richterin in Bremen deshalb zur Unwirksamkeit des Vertrages.
@gas-wucherEs gibt u. a. den sog. WIBERA - Gaspreisspiegel:http://www.wibera.de/main/unsere_leistungen/beratung/energiewirtschaftliche_beratung/energiepreisanalysen/index.htmlKritiker sind davon überzeugt, es handele sich dabei um ein Instrument zu kartellrechtswidrig abgestimmten Verhalten hinsichtlich der Gaspreisgestaltung. Die Organisation erfolgt über den Lobbyverband:http://www.bgw.de/pdf/0.1_resource_2006_1_13_2.pdfDie Gasversorger könnten sich so vollkommen unabhängig von ihren konkreten Beschaffungskosten einen Überblick darüber verschaffen, was noch geht. Wofür bräuchte man sonst einen solchen Gaspreisspiegel, wo es derzeit keinen Wettbewerb zwischen den Unternehmen gibt?Für Interessierte:http://www.nomos.de/nomos/d/recherche/titel_rech/action.lasso?-database=titel.fp3&-layout=internet&-response=/nomos/d/recherche/titel_rech/tit_detail.lasso&ISBN=3-8329-0639-8&-searchFreundliche Grüßeaus JenaThomas FrickeRechtsanwalt
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