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E.ON Avacon

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AKW NEE:
Hallo und guten Tag,
in solch umfangreichen Foren, ist es nichts neues, daß Argumente und Aussagen verloren gehen und mehrmals eingestellt werden müssen. Für den einen oder anderen mag es lästig sein, es läßt sich aber nicht vermeiden. Persönliche Sticheleien sollten in einer Solidargemeinschaft aber unterbleiben. Hinweise, wie an anderer Stelle der Suchende möge doch etwas länger und genauer in den verschiedenen Foren suchen, finde ich wenig solidarisch. Wir sollten froh sein, wenn Leute hier in die Foren finden: Nicht jeder ist im Umgang mit PC, Internet und Foren sicher, daß ihn solche Hinweise weiterhelfen.
Gruß

ESG-Rebell:

--- Zitat ---in solch umfangreichen Foren, ist es nichts neues, daß Argumente und Aussagen verloren gehen und mehrmals eingestellt werden müssen. Für den einen oder anderen mag es lästig sein, es läßt sich aber nicht vermeiden. Persönliche Sticheleien sollten in einer Solidargemeinschaft aber unterbleiben. Hinweise, wie an anderer Stelle der Suchende möge doch etwas länger und genauer in den verschiedenen Foren suchen, finde ich wenig solidarisch. Wir sollten froh sein, wenn Leute hier in die Foren finden: Nicht jeder ist im Umgang mit PC, Internet und Foren sicher, daß ihn solche Hinweise weiterhelfen.

--- Ende Zitat ---


Gerade Herr Fricke sticht aber dadurch hervor, dass er regelmäßig Zusammenfassungen zum Billigkeitseinwand postet und sich genötigt sieht, Argumente und Begründungen immer wieder gebetsmühlenartig wiederholen zu müssen (Herzlichen Dank nochmals an dieser Stelle :!:). Insbesondere ist auch Herr Cremer ein Kämpfer der ersten Stunde, der "es besser wissen" müsste.

In diesem Zusammenhang möchte ich auf die wirklich komfortable und kinderleicht zu bedienende Suchfunktion dieses Forums hinweisen :idea:

Cremer:
@Monaco,

Ihrer Argumentation würde ich so auch beipflichten.

Warum haben denn gerade die SW KH mir im Januar/Februar 2 mal korrigierte Rechnungen zugeschickt, nachdem ich den Einwand auf § 30 gemacht habe. Es wurde da auch der erste Abschlag mit Forderungen aus der Jahresrechnung 2005 zunächst aufgerechnet.

@Fricke,
ich weiß nicht, ob das Bundeskartellamt mit einer Flut von Schreiben überfordert wird, wenn jeder seinen Versorger meldet, der Mahnkosten nach Unbilligkeitseinwand stellt.

Sind das letztenendes nicht Peanuts?

Schlußendlich denke ich, dass wir vom ursprünglichen Thema hier in diesem Thread abkommen. sollten unter Grundsatzfragen weiterdiskutieren.

RR-E-ft:
@Freunde der Solidargemeinschaft



Niemand hat Anspruch darauf, dass der Versorger die "falsche" Rechnung korrigiert. Schließlich meint der Versorger, ihm stehe der Anspruch zu. Die Rechnung ist nicht nur aus seiner Sicht Voraussetzung für die Fälligkeit der Forderung, § 27 Abs. 1 AVBV:

http://www.gesetze-im-internet.de/avbgasv/__27.html

Man kann sich darüber streiten, was nach dem Unbilligkeitseinwand fällig ist. Die Versorger vertreten eine andere Rechtsauffassung, was ihnen nicht verwehrt ist, schließlich gibt es ja die Meinungsfreiheit.

Würden die Versorger nun aber nur die gekürzten Rechnungsbeträge zur Abrechnung stellen, könnte in jedem Falle - auch ohne Unbilligkeitseinrede - nicht mehr fällig werden.

Und schließlich wollen die Versorger ja die Angemessenheit nachweisen und so die Kunden dazu bewegen, die Unbilligkeitseinrede aufzugeben.

Die Verbraucher vertreten dazu die Auffassung, dass hierzu die Offenlegung der Preiskalkulation notwendig wäre.

Es ist also vollkommen töricht zu erwarten, der Versorger würde von sich aus geringere Beträge in Rechnung stellen und somit seine Rechtsposition (§ 27 I AVBV) räumen. Das darf der womöglich gesellschafts- und aktienrechtlich überhaupt nicht. Man mag mir die deutliche Sprache nachsehen.

Das ändert aber nichts daran, dass trotz der Rechnungen und trotz § 30 AVBV nach dem Unbilligkeitseinwand bis auf weiteres nicht mehr fällig und zu zahlen ist als die entsprechend gekürzten Beträge, die man bitte genau und nachvollziehbar ermitteln und dem Versorger mitteilen sollte - wie auch den Umstand, dass man die entsprechende Zahlung exakt auf den sich aus der eigenen Gegenrechnung ergebenden Hauptsachebetrag leistet.

Dabei an den entsprechenden Nachweis denken.

@Cremer

Es geht nicht um Peanuts. Es geht um eine genau so eine Grundsatzfrage wie die, obe eine Sperre angedroht werden darf.

Mancher älterer Verbraucher mag allein dadurch eingeschüchtert sein, dass sich über die Zeit dreistellige Mahnbeträge auf seinen Rechnungen ansammeln.

Die Kartellbehörden reagieren auch erst, wenn sich viele Verbraucher beschweren.

In der Frage der Sperrandrohungen dauerte es zwei Jahre.

Wäre diese Unterstützung bereits im Herbst 2004 gekommen, wäre wohl so mancher Verbraucher nicht eingeknickt.

Die Kartellbehörden wurden überhaupt erst nach dem Verbraucherprotest tätig.




Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Cremer:
@Fricke,

Es haben sich bei meinen beiden Liegenschaften, wo ich Kunde bei den Stadtwerken Kreuznach bin, bereits 4 stellige Mahnkosten angehäuft, z.Z. etwa bei 1850 € und die 2000 €-Grenze wird zum Jahresende weit überschritten werden.

Na, dann ist es ein Fall für die Bundeskartellbehörde :wink:

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