Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
E.ON Avacon
Christian Guhl:
Jeder Kunde der Widerspruch nach § 315 einlegt, bekommt von Eon-Avacon eine sogenannte "Offenlegung der Gaspreise" zugeschickt.
Dies passiert bei jedesmal, wenn man den Widerspruch aufgrund einer Preiserhöhung erneuert. Ich habe zu Anfang dieser "Offenlegung"
widersprochen (entspricht nicht den Anforderungen....).Bei den letzten Preiserhöhungen habe ich auf dieses Schreiben nicht mehr reagiert.
Von anderen Mitstreitern wurde nun die Meinung vertreten, ich müßte jeder "Offenlegung"widersprechen, da der Versorger sonst davon ausgehen kann,
der Widerspruch hätte sich erledigt und er könnte bei Kürzung der Zahlungen
nun Sperrung der Versorgung androhen. Wie ist die Meinung hier ? Muß ich jedesmal dem Versorger mitteilen, daß die "Offenlegung" nicht ausreichend ist ?
Fidel:
Moin:
@Christian Guhl
Ich teile die Meinung Ihrer "Mitstreiter" und erneuere meinen Widerspruch bei jeder Erhöhung. Zum einen bin ich dann auf der sicheren Seite, zum anderen ist bei guter technischer Ausstattung der zeitliche Aufwand gering.
Gruß
Fidel
Fidel:
Aus der "Landeszeitung", 27.09.2006
Protest gegen Gaspreis wächst
E.ON-Kunden wollen gegen Energieriesen klagen oder Versorgung selbst in die Hand nehmen
(jm Lüneburg) Im Landkreis Lüneburg wächst der Widerstand gegen die Preispolitik von E.ON Avacon. Etwa 80 verärgerte Kunden versammelten sich im Dorfgemeinschaftshaus in Ochtmissen, um sich von der Verbraucherinitiative gegen die Gaspreise informieren zu lassen.
Außer vor Gericht zu ziehen, wägen die Gas-Rebellen auch ab, die Versorgung selbst in die Hand zu nehmen. Jörg Hartung und Thomas Wiegand, Gründer der Verbraucherinitiative, zeigten, welche Wege den Verbrauchern zur Wehr gegen die Gaspreise offen stehen. „Der erste Schritt ist in jedem Fall, die Berechtigung des Preises und der Erhöhung anzuzweifeln“, erläutert Wiegand. So mache sich der Kunde auch nicht strafbar, wenn er die geplante Erhöhung zum 1. Oktober nicht zahle, sondern weiterhin nur den bisherigen Preis.
Wer bezüglich der Formulierungen unsicher sei, könne sich an Musterbriefen orientieren. „Früher oder später wird der Streit mit dem Unternehmen vor Gericht führen“, ist Hartung sich sicher. Zwei Möglichkeiten dazu wägte die Lüneburger Anwältin Silke Jaspert-Stecher ab: „Der Kunde kann warten, bis er von E.ON verklagt wird, muss dann allerdings eventuelle Kosten alleine tragen.“ Einen Vorteil biete daher die Sammelklage. „Der Streitwert von allen Klägern summiert sich, die Kosten werden jedoch geteilt. Durch den größeren Streitwert geht die Klage vor das Landgericht, die Instanz des Amtsgerichts kann somit ausgelassen werden“, erläutert Jaspert-Stecher. Problem einer Sammelklage sei jedoch, dass sich nur Kunden mit dem gleichen Tarif zu einer Klagegemeinschaft zusammenschließen könnten.
„Momentan leisten wir jedoch nur Widerstand“, betont Wiegand, „die Lösung des Problems ist das nicht. Optimal wäre, eine Alternative zur Avacon zu haben.“ Die Idee dazu hat er bereits: Eine von Bürgern gegründete Genossenschaft, welche die Gasversorgung selbst in die Hand nimmt. „In Bremen und Delmenhorst gibt es die bereits. Bürger gründen eine Genossenschaft, melden sich bei der Bundesnetzagentur an und kaufen Gas ein“, erklärt Wiegand. Um das Gas durch die Netze der Energieversorger zu leiten, müsse zwar eine Gebühr gezahlt werden, doch das Gesamtpaket könne für den Verbraucher günstiger sein. Eine Kalkulation werde die Initiative bis zum nächsten Treffen in November anstreben. Problem dieser Idee: Verwaltung und Gaskauf müssen selbst organisiert werden.
ra-jaspert:
Aus der "Landeszeitung", 27.09.2006
Protest gegen Gaspreis wächst
E.ON-Kunden wollen gegen Energieriesen klagen oder Versorgung selbst in die Hand nehmen
Zwei Möglichkeiten dazu wägte die Lüneburger Anwältin Silke Jaspert-Stecher ab: „Der Kunde kann warten, bis er von E.ON verklagt wird, muss dann allerdings eventuelle Kosten alleine tragen.“ Einen Vorteil biete daher die Sammelklage. „Der Streitwert von allen Klägern summiert sich, die Kosten werden jedoch geteilt. Durch den größeren Streitwert geht die Klage vor das Landgericht, die Instanz des Amtsgerichts kann somit ausgelassen werden“, erläutert Jaspert-Stecher.
Nun ja, ganz so war es nicht formuliert......
Die Instanz des Amtsgerichts soll nicht "ausgelassen" werden, es soll vielmehr erreicht werden, direkt auf Landgerichtsebene einzusteigen, um auf diesem Wege gleich 3 Instanzen eröffnet zu haben. Beginnt der Rechtsstreit vor einem Amtsgericht, endet der Rechtsweg (in der Regel) nach 2 Instanzen mit der Entscheidung des Berufungsgerichts, eine Revision ist nur mit Zulassung durch das Berufungsgericht möglich.
Das, um Missverständnissen vorzubeugen.
Grüße allerseits.
Christian Guhl:
@fidel
Natürlich erneuere ich auch den Widerspruch bei jeder Preiserhöhung.
Das Problem war, ob man bei jeder Antwort auf den Widerspruch
(Pseudo-Offenlegung der Kalkulation mit Tortengrafik)dem Versorger mitteilen muß, daß dies so nicht ausreichend ist und man seinen Widerspruch
aufrechterhält. Übrigens hat Avacon sich etwas Neues einfallen lassen um die Kunden zu verunsichern : "Wie gewünscht, übersenden wir Ihnen mit diesem Schreiben eine Kopie der Offenlegung der Gaspreiskalkulation und möchten gleichzeitig darauf aufmerksam machen, dass die Offenlegung in der Ihnen
mitgeteilten Form mit diesen Daten ausreichend ist und vor Gericht durchaus Bestand hat."
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln