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E.ON Avacon

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Fidel:
Moin:

@Christian Guhl


--- Zitat ---Übrigens hat Avacon sich etwas Neues einfallen lassen um die Kunden zu verunsichern : "Wie gewünscht, übersenden wir Ihnen mit diesem Schreiben eine Kopie der Offenlegung der Gaspreiskalkulation und möchten gleichzeitig darauf aufmerksam machen, dass die Offenlegung in der Ihnen
mitgeteilten Form mit diesen Daten ausreichend ist und vor Gericht durchaus Bestand hat."

--- Ende Zitat ---

Sie genießen bei E.ON Avacon anscheinend eine Vorzugsbehandlung ;-) Ein Schreiben dieses Typs habe ich bisher noch nicht erhalten. Aber erhielte ich ein solches Schreiben, würde ich selbstverständlich meinen Widerspruch erneuern. Und natürlich darum bitten, mir den Eingang meines Schreibens zu bestätigen.

Gruß
Fidel

Monaco:
@Christian Guhl

Vor einigen Wochen hatte (wahrscheinlich) Herr Fricke eine Ausarbeitung über Anforderungen an eine Offenlegung einer (Versorger)Kalkulation hier im Forum veröffentlicht.

Vielleicht können Sie diese Ihrem Versorger schicken, damit er begreift, dass das (berühmte) Kuchendiagramm bei Weitem nicht ausreicht. Woher man die Hoffnung schöpft, dass dieses einem Gericht genügt, weiss man in der Chefetage Ihres Versorgers wohl selbst nicht.

Allerdings hatten auch wir so ein Kuchendiagramm zugeschickt bekommen. Ob Sie es glauben oder nicht, man kann hieraus sehr viel mehr herauslesen (besser herausrechnen), als man zunächst denkt.

So hatten wir unserem Versorger mal eine Rechnung aufgemacht, wonach sich der Gaspreis nach Übergang über die deutsche Grenze beinahe verdoppelte. Was glauben Sie, wie schnell man die Diskussion zu diesem Thema eingestellt wissen wollte.

Wenn Sie möchten, krame ich einmal in meinen Unterlagen und kann Ihnen entsprechende informationen ggf. noch übermitteln. Wäre gespannt, wie Ihr Versorger darauf reagiert!

Abschließend zu den Widersprüchen. Ich persönlich versuche - zumindest meinem Versorger gegenüber - immer das "letzte Wort" zu haben. Ich habe stets Widersprüche bekräftigt und nach zusätzlichen Argumenten gesucht. Allerdings reagiere ich nicht mehr auf die 2-wöchentlichen Mahnungen unseres Versorgers. Dies habe ich aber auch mitgeteilt, so dass der versorger nie behaupten kann, er wäre nicht informiert oder annehmen könnte ich hätte irgend etwas stillschweigend akzeptiert. Macht - zugegeben - etwas Arbeit, aber die scheint sich ja zu lohnen. Und man lernt immer wieder dazu.

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Fidel:
Moin:

@Monaco


--- Zitat ---Vor einigen Wochen hatte (wahrscheinlich) Herr Fricke eine Ausarbeitung über Anforderungen an eine Offenlegung einer (Versorger)Kalkulation hier im Forum veröffentlicht.
--- Ende Zitat ---


Diese Ausarbeitung würde mich interessieren. Hätten Sie möglichweise einen entsprechenden Link?

Gruß
Fidel

Christian Guhl:
@monaco
Bin sehr interessiert an der Ausarbeitung ! Vielen Dank im voraus!
@fidel
Die Sonderbehandlung galt nicht mir, sondern einem Bekannten, der erstmalig Widerspruch einlegte.Vielleicht meinte man deshalb, man könnte es ja mal probieren.
Auch ich hatte das vorher noch nicht gesehen. Wird ja vielleicht jetzt
eine Standardaussage in den Schreiben. Bei jedem Widerspruch der gleiche Text war ja auch schon langweilig.

Monaco:
@Christian Guhl
@Fidel


Habe trotz längeren "suchens" den Beitrag leider nicht gefunden. Hatte ihn mir allerdings damals ausgedruckt:

Benötigte Unterlagen für eine Billigkeitsprüfung von Gaspreisen und ihren Erhöhungen im Allgemeinen und der Gaspreise und Gaspreiserhöhungen der EON Hanse AG im Besonderen

Kurzexpertise für die VZ Hamburg
von Prof. Dr. Uwe Leprich, Energie & Ernährung Consult GbR, Saarbrücken, 22.02.2006.

Vielleicht haben Sie beim Suchen mehr Erfolg. Sonst hilft ggf. noch ein Fax (pn).


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

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