Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
E.ON Avacon
RR-E-ft:
http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/2182/artid/5785417
BerndWagner:
Hallo zusammen,
Im Januar 06 (1.Termin) und erneut im Juni 06 (2. Termin) habe ich gemäß der Anweisungen dieser tollen Seite (vielen Dank dafür!) die Einzugsermächtigung beschränkt ("Erneut beschränken wir die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung nur zum Einzug von Entgelten und Abschlagszahlungen zu den bisherigen Preisen. Darüber hinaus gehende Abbuchungen sind nicht von der Einzugsermächtigung gedeckt.")
Dennoch hat E.ON Avacon Ende Juni 06 (11 Tage nach dem o.a. 2. Termin) den Ihrer Meinung nach offenen Restbetrag aus der Jahresverbrauchsabrechnung zu ihren erhöhten Preise (deren Billigkeit ich angezweifelt habe) von meinem Konto abgebucht. Wegen des hohen Posteingangs bittet E.ON Avacon dies zu entschuldigen!
Ich habe daraufhin meine Bank beauftragt, den per Einzugsermächtigung abgebuchten Betrag zurückzuholen. Gleichzeitig habe ich natürlich den meiner Meinung nach offenen Restbetrag (aus meiner Gegen-Jahresverbrauchsabrechnung) an E.ON Avacon überwiesen.
Nun möchte E.ON Avacon doch tatsächlich neben der Differenz aus deren Jahresverbrauchsabrechnung und meiner Jahresverbrauchsabrechnung auch noch Rückläuferkosten in Höhe von 4 Euro von mir haben, obwohl sie - meiner Meinung nach - ohne entsprechende Einzugsermächtigung abgebucht haben.
Muss ich darauf irgendwie extra reagieren?
Danke und viele Grüße
BerndWagner:
Hallo,
hier mein Beitrag zu der Brennwertsamlung:
Brennwert 12.5.05 bis 22.5.06 = 9,3172
(wenn Brennwert = Faktor in der Abrechnung ist)
Ciao
Monaco:
@BerndWagner
Sie bräuchten darauf nicht unbedingt reagieren. Es kann jedoch nicht Schaden, wenn Sie im nächsten Schreiben an Ihren Versorger auch erwähnen, dass Sie die Forderung zurückweisen, weil die Höhe des Einzuges nicht von Ihnen gebilligt war und er eigenmächtig und ohne Ihr Einverständnis einen Betrag abgebucht hat, der nicht fällig ist.
Ob Ihr Versorger diese Forderung zu den aufgelaufenen Zahlungsrückständen hinzuaddiert, kann Ihnen ziemlich egal sein. Die machen den "Kohl auch nicht mehr Fett" und zuerst muss Ihr Versorger seine Forderungen einmal gerichtlich durchsetzen. Dass dies nicht so einfach zu sein scheint, können Sie hier im Forum nachlesen.
Unser Versorger (MITGAS) hatte uns schriftlich zugesagt, eine gleichlautende Forderung auszubuchen. Hat man für den betreffenen Zeitraum auch getan. Nun fordert man diese Rückbuchungsgebühr (alter Abrechnungszeitraum) jedoch für die neue Abrechnungsperiode. Offensichtlich hat man noch immer massive Zuordnungsprobleme. Aber damit muss der Versorger zurechtkommen. Man verteilt eben gern einmal ein paar Hilfspunkte an seine Widersacher. Wenn das nicht löblich ist ...
Mit freundlichen Grüßen
Monaco.
RH:
@Christian Guhl
Bitte teilen Sie mir mit, gerne auch mit einer PN, welche Staatsanwaltschaft Sie in Ihrer Angelegenheit involviert haben. Sofern Sie mir auch einen Ansprechpartner beim Bundeskartellamt nennen können, wäre ich Ihnen sehr verbunden.
Natürlich freue ich mich auch über jede andere Auskunft, die Informationen über behördliche Ermittlungsverfahren gegen E.ON Avacon enthält.
Vielen Dank!
RH
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