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E.ON Avacon

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Christian Guhl:
Natürlich kann man dem Versorger entstandene Kosten in Rechnung stellen.
Ob man sie bekommt , ist eine zweite Frage. Ich kenne Leute, die haben Eon-Avacon für jede Sperrandrohung 20,-€ für entstandenen Aufwand in Rechnung gestellt und von der Jahresabrechnung abgezogen. Der Erfolg ist, daß die Mahnungen jetzt um diese Summe höher sind. Geäußert hat sich Avacon nicht dazu.

Christian Guhl:
Hier die Presse-Information:
Helmstedt, 27. Dezember 2006
E.ON Avacon gibt neue Strompreise ab Januar 2007 bekannt
Beschaffungskosten und staatliche Abgaben lassen Strompreis steigen
Für viele E.ON Avacon-Kunden steigen zum Jahresanfang die Strompreise. Im Allgemeinen Tarif StromAlpha erhöht sich zum 1. Januar 2007 der Preis für eine Kilowattstunde (kWh) um netto 0,9 Cent. Das entspricht einer Brutto-Preiserhöhung von 1,07 Cent je kWh. Einschließlich der auf 19 Prozent steigenden Mehrwertsteuer auf den bisherigen Preis ergibt sich damit insgesamt eine Brutto-Preiserhöhung von 1,5 Cent je kWh.
Bei der zuständigen Preisgenehmigungsbehörde hatte E.ON Avacon die Festlegung neuer Strompreise beantragt. In diesen Preisantrag ist die gesamte Kosten- und Erlöslage des Stromgeschäfts eingeflossen, insbesondere die gestiegenen Strombezugskosten und die im Oktober gesunkenen Netzentgelte.
Zuletzt hatte E.ON Avacon den Strompreis Anfang 2006 anheben müssen. Deutlich höhere Beschaffungskosten und gestiegene staatliche Abgaben sind für die Preisanhebung verantwortlich, betont E.ON Avacon-Vertriebsvorstand Jochen Schnoor. So seien die Belastungen aus dem Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien, dem EEG, weiter gewachsen vor allem durch den Ausbau der Windenergie-Nutzung. Aber auch die Großhandelspreise für Strom und damit die Beschaffungskosten, zu denen E.ON Avacon Strom einkauft, seien stark angestiegen. "Was wir jetzt an unsere Kunden weitergeben, sind die Belastungen, die wir selbst am Markt erfahren. Hinzu kommt die politisch motivierte Erhöhung der Mehrwertsteuer.
Und hier eine Aussage vom Juni 2006 :
Guten Tag Herr Guhl,
heute melden wir uns noch einmal hinsichtlich Ihrer E-Mail vom
19.06.2006.Gerne nehmen wir nachfolgend Stellung.
Strompreise in der Beschaffung sind aufgrund sinkender Preise für die
CO2-Zertifikate seit Ende April stark gefallen. Hierbei handelt es sich
jedoch um Preise für die Belieferung ab 2007.
Auf die Beschaffungskosten für das aktuelle Lieferjahr hat diese
Entwicklung jedoch keinen Einfluss. Für 2006 haben sich alle Versorger zur  Abdeckung Ihrer Lieferverpflichtungen an Endkunden im Privatkundensegment bereits im Jahr 2005 eingedeckt.
Es stellt sich nun folgende Frage :
Warum hat Avacon sich nicht bei den stark gefallenen Preisen für 2007 eingedeckt ? Oder hat man das getan und nutzt nun die Gunst der Stunde um ordentlich Kasse zu machen ? Ich werde mal bei der Geschäftsführung nachfragen. Viel Hoffnung auf eine Antwort habe ich allerdings nicht.

hko:
@Christian Guhl
@Gerd Cremer

Die erste Reaktion von eon mitte:
Für die von Ihnen geforderten Kosten können wir im Zuge der Gleichberechtigung unserer Kunden nicht aufkommen.
Wir bitten um Ihr Verständnis.

Die zweite Reaktion:
Vorsorglich weisen wir bereits jetzt darauf hin, dass wir die Übernahme der von Ihnen geforderten Kosten ablehnen.

Ich glaube, dass es wohl nicht darauf ankommt, was das Versorgungsunternehmen meint. Irgendwann werden doch Gerichte das letzte Wort haben.
Ich orientiere mich mit meinen Kostenforderungen nur an der Höhe der Mahngebühren.
Ich erinnere mich daran, dass in der Reisebranche Gerichte im Falle von kurzfristigen Stornierungen den Kunden Schadensersatz in gleicher Höhe wie Reiseveranstalter von Kunden verlangen zugesprochen haben. Dies sollte doch sinngemäß auch hier gelten!?
Welche Meinung haben kampferprobte Mitstreiter?

Mit freundlichen Grüßen

Cremer:
@hko,

hätte die Reaktion nicht umgekehrt sein müssen? :shock:

Erst ablehnen, dann keien Übernahme wegen der Gleichbehandlung  :idea:

Christian Guhl:
Vor einiger Zeit ging es hier darum, ob der Tarif "Classic" ein Grundtarif oder ein Sondervertrag ist. Hier die Anwort von Eon-Avacon :
"Bei dem Tarif ErdgasClassic handelt es sich um einen Sondertarif für Privatkunden (Tarifkunde). Hierfür ist keine Vertragsunterzeichnung erforderlich und die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Monatsende."
Also ein Sondervertrag für Tarifkunden, die keinen Sondervertrag unterschrieben haben. Alles klar ???

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