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E.ON Avacon

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Randy:
Hallo,

bei RWE kann man Referenzbrennwerte (vermutlich Norm-Brennwerte) der verschieden RWE-Teilnetze Monat für Monat einer pdf.-Datei entnehmen.

http://www.rwetransportnetzgas.com/generator.aspx/homepage/netzzugang/netzinformation/referenzbrennwerte/property=Data/id=246974/referenzbrennwerte-november06.pdf

Möglicherweise gibt es etwas Vergleichbares auch bei anderen Netzbetreibern.

Aus welchem Teilnetz das eigenen EVU das Gas bezieht, ist den RWE-Netzkarten zu entnehmen.

http://www.rwetransportnetzgas.com/generator.aspx/homepage/netzzugang/netzinformation/teilnetze-und-gasbeschaffung/language=de/id=202216/page.html

Ich fürchte aber, sehr viel weiter bringt diese Info die Diskussion auch nicht.

jroettges:

--- Zitat ---...sehr viel weiter bringt diese Info die Diskussion auch nicht.
--- Ende Zitat ---
Richtig. Die GVU müssen sich um amtliche Testate bemühen und diese den Kunden zugänglich machen. Solange sie das nicht tun, sollte jeder Kunde den angegebenen Brennwertfaktor als "unbillig" anzweifeln, denn er ist ja einseitig festgesetzt und für den Kunden völlig intransparent.

Christian Guhl:
Am 15.12.06 wurde eine Sammelklage gegen Eon-Avacon beim Landgericht Braunschweig eingereicht. 52 Kunden, die im Erdgastarif "Classic" beliefert werden,
klagen gegen die Preiserhöhungen seit 01.09.2004 und gegen den Gaspreis insgesamt.
Vertreten werden die Kläger durch Rechtsanwalt Dr.G.Regenbrecht von der auf Energierecht spezialisierten Kanzlei RITTER GENT KOLLEGEN aus Hannover.

hollmoor:
@Christian Guhl u.Hitzacker

Ich wünsche euch alles Gute u.hoffe auf einen positiven Ausgang für euch.

hko:
Ich habe diesen Beitrag zuerst unter Stadtwerke München eingestellt, möchte in hier aber auch noch zur Diskussion stellen. Es geht um Strompreise der E.ON Mitte.

halllo zusammen,
ich habe erst jetzt diese Forum gefunden, daher auch erst heute meine Frage (ich wohne in Hessen, Problem gehört aber sachlich durchaus auch hier her).

zunächst eine Auflistung:
Widerspruch wegen Unbilligkeit usw (Musterbrief) Anfang März 2006
danach
10 Mahnungen erhalten
11 Briefe mit den üblichen Desinformationen und Drohungen
2 rechtswidrige Abbuchungen (zurückgeholt und den korrigierten Wert überwiesen)
1 Abschaltversuch (bin Hausbesitzer, Zutritt dem Abschalter nicht gestattet, daher nur Versuch)

Nach der 2. Mahnung, dem 3. Brief und den beiden rechtswidrigen Abbuchungen habe ich mir gedacht, wenn die Mahngebühren in Höhe von 7,- Euro verrechnen wollen, dann ich doch wohl auch. Ab Mai 2006 enthalten alle meine Schreiben als Abschluss folgenden Absatz:

Für dieses Schreiben berechne ich Ihnen zur Deckung meines Zeitaufwandes und meiner Kosten einen Betrag von 7,00 Euro, den ich Ihnen bei der fälligen Endabrechnung von Ihrem Rechnungsbetrag abziehen werde.

Kann ich meinem Stromversorger eine derartige Gegenrechnung stellen? Schließlich habe ich ja sehr viel Zeit investiert und auch Kosten gehabt.

Gruß und Dank für interessante Beiträge

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