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E.ON Avacon

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Christian Guhl:
Eon-Avacon zum Verhältnis der GVV auf Sonderverträge :
"In den Bestimmungen der von Ihnen abgeschlossenen Sonderverträge ist vereinbart, dass die Regelungen der jeweiligen Verordnung über die
Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung von Tarifkunden gelten,
sofern nichts Anderes vereinbart wurde. Diese Vertragsbestandteile werden mit dem Inkrafttreten der Grundversorgungsverordnungen natürlich nicht hinfällig.
Wir werden zu einem späteren Zeitpunkt allerdings eine
Vertragsumstellung vornehmen und unsere Kunden darüber informieren, dass stattdessen die entsprechenden Regelungen der Grundversorgungsverordnungen zur Anwendung kommen. Diese räumen den Kunden mehr Rechte ein, sodass dies nicht zu Ihrem Nachteil ist.
Allerdings sind auch für Kunden, die zu Allgemeinen Tarifen bzw. den
Allgemeinen Preisen im Rahmen der Grundversorgung beliefert werden,
die AVBEltV bzw. AVBGasV automatisch nicht mehr gültig. Nur für solche
Versorgungsverhältnisse, die nach dem Inkrafttreten des neuen Energie-
wirtschaftsgesetzes zu Stande kommen, gelten stattdessen die Grund-
versorgungsverordnungen unmittelbar."

Cremer:
@Christian Guhl,

das sind ja tolle Vertragstexte

AKW NEE:
Hallo und guten Tag,
im Dezember sind von der Avacon erstmals, soweit mir bekannt ist, Mahnungen verschickt worden, in denen zuerst mit der Eintreibung des Betrages durch ein Inkassounternehmen gedroht wird und alternativ dazu mit einem gerichtlichen Mahnverfahren.

Häufig handelt es sich bei diesen Unternehmen um Anwaltskanzleien, die in Ihrem Briefkopf eine lange Liste von Anwälten anführen. Es scheint mir, das hier ein neues Instrument der Einschüchterung eingesetzt werden soll.

Liegt hier eventuell eine Nötigung, oder ähnliches vor?
Gruß

Cremer:
AKW NEE,

da ist man vom Tatbestand der Nötigung noch weit entfernt.

Fidel:
Moin:

@AKW NEE


--- Zitat von: \"AKW NEE\" ---im Dezember sind von der Avacon erstmals, soweit mir bekannt ist, Mahnungen verschickt worden, in denen zuerst mit der Eintreibung des Betrages durch ein Inkassounternehmen gedroht wird und alternativ dazu mit einem gerichtlichen Mahnverfahren.

--- Ende Zitat ---


Wann haben Sie besagtes Schreiben erhalten? Ich bin ebenfalls E.ON Avacon-Kunde und wurde bisher noch nicht in der von Ihnen beschriebenen Art und Weise angegangen.

@die juristisch Versierten hier

Macht es juristisch einen unterschied, ob mein EVU selbst oder ein von ihm beauftragtes Inkassounternehmen versucht, die von mir als unbillig gerügten Preise durchzusetzen?

Gruß
Fidel

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