@Micha123
Dass es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen kann, ist doch allen bewusst, die sich auf die Unbilligkeit berufen.
Vielen kommt es darauf an.
Nur so kann schlussendlich eine Klärung herbeigeführt werden.
Von daher ist nicht ganz verständlich, was die Frage nach dem \"bluten\" soll. Schließlich ist das Risiko überschaubar und überwiegt deutlich beim Versorger.
Am Landgericht Potsdam ist zudem bereits eine Sammelklage gegen EMB anhängig.
Ein Verhandlungstermin wurde auf den 01.06.2006, 14.00 Uhr bestimmt.
Die Erfahrungen in anderen Bundesländern zeigen, dass Einzelklagen vor Amtsgerichten bis zur Entscheidung über die Klagen an den Landgerichten zum Ruhen gebracht werden.
Man wird sich wohl auf das Verfahren in Potsdam konzentrieren.
Aber sicher ist das nicht.
Es ist jedoch bisher kein einziger Fall bekannt geworden, wo ein Kunde nach Unbilligkeitseinwand rechtskräftig zur Zahlung verurteilt worden wäre.
Es gibt auch keinen Anlass zur Klage, wenn zwischen der 1. und der 27. Mahnung etwa eine ausgelassen oder vergessen wurde. Denn es ändert ja nichts. Viele hatten sich schon jedwede Mahnungen verbeten und warten allenfalls auf Gerichtspost, um die Sache nicht weiter hinauszuzögern.
Klagen kamen indes nur ganz ganz selten den Verbrauchern ins Haus.
Gerade deshalb gibt es ja auch die Sammelklagen gegen Versorger.
Übrigends:
Gerade in Preußen sind \"Blutgerichte\" längst abgeschafft.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt