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Autor Thema: 2. Mahnung!?!  (Gelesen 6249 mal)

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Offline Micha123

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2. Mahnung!?!
« am: 21. März 2006, 20:21:26 »
Hallo,

nachdem die EMB bisher immer nur Bittschreiben schickte flatterte heute eine 2. Mahnung ins Haus. Gefordert werden über 300 EUR.
Betragsmäßig kommt die Differenz ja hin aber eine 1. Mahnung haben wir nie erhalten.
Wie dem auch sei, Sie geben eine letzte Frist von 14 Tagen, dann würde der Vorgang der Rechtsabteilung übergeben und ein Mahnbescheid beantragt. Wir sollten uns dann auf eine Klage einstellen.
Den genauen Wortlaut habe ich erst in zwei Tagen, da unterwegs und das nur am Telefon erfahren.
Ich habe mir die FAQs durchgelesen. Da ist von einem geringen Risiko bis 300 EUR die Rede. Den Betrag haben wir ja mit der letzten Abrechnung geknackt.
Was nun, sind das verschärfte Drohungen oder werden wir nun vor den Kadi gezerrt und müssen bluten?
Danke

Gruß

Micha123

Offline RR-E-ft

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2. Mahnung!?!
« Antwort #1 am: 21. März 2006, 22:36:50 »
@Micha123

Dass es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen kann, ist doch allen bewusst, die sich auf die Unbilligkeit berufen.

Vielen kommt es darauf an.

Nur so kann schlussendlich eine Klärung herbeigeführt werden.

Von daher ist nicht ganz verständlich, was die Frage nach dem \"bluten\" soll. Schließlich ist das Risiko überschaubar und überwiegt deutlich beim Versorger.


Am Landgericht Potsdam ist zudem bereits eine Sammelklage gegen EMB anhängig.

Ein Verhandlungstermin wurde auf den 01.06.2006, 14.00 Uhr bestimmt.

Die Erfahrungen in anderen Bundesländern zeigen, dass Einzelklagen vor Amtsgerichten bis zur Entscheidung über die Klagen an den Landgerichten zum Ruhen gebracht werden.

Man wird sich wohl auf das Verfahren in Potsdam konzentrieren.

Aber sicher ist das nicht.

Es ist jedoch  bisher kein einziger Fall bekannt geworden, wo ein Kunde nach Unbilligkeitseinwand rechtskräftig zur Zahlung verurteilt worden wäre.


Es gibt auch keinen Anlass zur Klage, wenn zwischen der 1. und der 27. Mahnung etwa eine ausgelassen oder vergessen wurde. Denn es ändert ja nichts. Viele hatten sich schon jedwede Mahnungen verbeten und warten allenfalls auf Gerichtspost, um die Sache nicht weiter hinauszuzögern.

Klagen kamen indes nur ganz ganz selten den Verbrauchern ins Haus.
Gerade deshalb gibt es ja auch die Sammelklagen gegen Versorger.

Übrigends:

Gerade in Preußen sind \"Blutgerichte\" längst abgeschafft.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Maverick

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2. Mahnung!?!
« Antwort #2 am: 23. März 2006, 20:59:59 »
@Micha123

Nur nicht von der EMB aus der Ruhe bringen lassen. Mir haben sie auch mehrere \"Zahlungsaufforderungen\", verbunden mit zweiwöchigen Fristsetzungen geschickt. Auch bereits einen Brief, in dem man sinngemäß mitteilte, man sehe nun keinen Sinn mehr in weiterer Korrespondenz. Prompt kam 1-2 Tage später die \"2. Mahnung\"....
Das scheint also eine Masche der EMB zu sein.

Habe jedenfalls immer schön schriftlich widersprochen und auf die Rechtslage hingewiesen. Mal sehen, wann das nächste Schreiben kommt...

Meine bisher gesammelten Erfahrungen mit der EMB sind hier nachzulesen: http://www.forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=2267

Gruß,
Maverick
.... Maverick didn't come here to lose!

Offline Graf Koks

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2. Mahnung!?!
« Antwort #3 am: 23. März 2006, 23:46:49 »
@Micha123:


Stell\' Dir vor, der Vorgang geht in die Rechtsabteilung

und
es
passiert ...



NICHTS ...



Die EMB ist bereits mit einer Musterklage \"belegt\", die bald vor dem LG Potsdam verhandelt wird. Man muss kein Prophet sein, um vorherzusagen, was mit einer etwaigen Zahlungsklage der EMB geschehen würde (Aussetzung). Bislang hat die EMB glaube ich noch keinen einzigen ihrer protestierenden Kunden verklagt.


M.f.G. aus Berlin
Graf Koks

Offline Wansdorfer

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2. Mahnung!?!
« Antwort #4 am: 31. März 2006, 10:46:15 »
Hallo zusammen,

wer weiß was genaueres über die Sammelklage gegen die EMB? Wer hat die vernalasst? Kann man sich da noch anschließen?
Danke!
Stephan

 

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