Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Einzugsermächtigung: Rückbuchung der Rückbuchung durch EVU??  (Gelesen 4832 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Anonymous

  • Gast
Hallo zusammen,

hatte meinem Stromversorger Anfang des Jahres das Widerspruchsschreiben geschickt. Die letzte Abschlagszahlung hatte ich rückbuchen lassen, da absehbar ist, daß ich diesen Betrag (auch nach den inzwischen gestiegenen Preisen) gar nicht verbraucht habe. Dies hatte ich selbstverständlich auch vorher dem EVU angekündigt.

Heute kommt ein Schreiben des EVU, das sinngemäß sagt, sie hätten meine Rückbuchung wieder rückbuchen lassen (sprich: sie haben den Betrag also noch einmal eingezogen), denn sie hätten ja schließlich eine Einzugsermächtigung für die Abschlagszahlungen.

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt: zum ersten März ist der Jahresabrechnungstermin und die Preise steigen um 9% (für die, die nicht widersprochen haben).

Wie soll ich jetzt damit umgehen? Einfach wieder rückbuchen lassen?

Ich fühl mich eigentlich im Recht, denn Einzugsermächtigung hin oder her, ich hab doch das Recht, überzogene Beträge rückbuchen zu lassen, oder?

Für praktische und rechtliche Hinweise wäre ich, wie immer dankbar. Ich würde meinem EVU ja gerne gut informiert antworten...  :wink:

Vielen Dank im voraus und
beste Grüße,
Maverick

Offline Maverick

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 99
  • Karma: +0/-0
Einzugsermächtigung: Rückbuchung der Rückbuchung durch EVU??
« Antwort #1 am: 15. Februar 2006, 15:09:47 »
... sorry, da war ich wohl schon wieder ausgeloggt.
Das obige Posting ist von mir.
Viele Grüße,
Maverick
.... Maverick didn't come here to lose!

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Einzugsermächtigung: Rückbuchung der Rückbuchung durch EVU??
« Antwort #2 am: 15. Februar 2006, 15:24:11 »
@Maverick,

würde rückbuchen lassen.

Desgleichen ist in etwa meiner Mutter passiert.

trotz Beschränkung/Widerspruch etc. haben die SW KH die volle Nachzahlung (298 €) der Jahresrechnung abgebiucht, trotz dass meine Mutter eine eigene Rechnung ( 49 €) aufmachte und den Betrag überwies.

Diesen haben Sie dann zur Anrechnung des ersten Abschlages (260 - 49 = 211) genommen, obwohl gleichsam auch dieser Abschlag auf 200 € begrenzt war
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz