Die Stadtwerke Gotha haben eine Erfurter Anwaltskanzlei beauftragt.
Diese schreibt nun die Kunden einzeln an und fordert zur Zahlung der noch offenen Rechnungsbeträge auf - zur Meidung einer sonst notwendigen gerichtlichen Auseinandersetzung.
Als Zeichen des Guten Willens des Versorgers und dem Interesse an einer weiterhin guten, partnerschaftlichen Kundenbeziehung "verzichtet" die Anwaltskanzlei auf die Geltendmachung der Kosten ihrer Beauftragung.
Die Kollegen verweisen auf die Gaspreis- Urteile des LG Karlsruhe und des AG Grevenbroich, verschweigen dabei jedoch, dass beide Urteile nicht rechtskräftig sind und es auch zahlreiche andere Urteile gibt.
Wo die Zahlungen nach dem Unbilligkeitseinwand schon nicht verbindlich und fällig sind, sich die Kunden nicht im Verzug befinden, können auch keine Anwaltskosten für solche Schreiben verlangt werden.
Betroffene Kunden haben sich schon bei der VZ Thüringen gemeldet.
Wenn genügend betroffene Kunden zusammenkommen, kann man ja im Interesse einer schnellen Klärung an die Erhebung einer gemeinsamen Sammelklage denken.
Dabei kann auch Berücksichtigung finden, dass die Stadtwerke Gotha wohl eine Zeitlang im Visier der Thüringer Kartellbehörde waren.
Die entsprechende Konzentration in einem Verfahren ist geeignet, die Justiz zu entlasten.
Aus den Anwaltsschreiben geht deutlich hervor, dass die Gothaer Stadtwerke trotz der Beteiligungsverhältnisse der Transparenz- Offensive der E.ON Thüringer Energie nicht folgen wollen:
http://www.eon-thueringerenergie.com/EON_Thueringer_Energie/Beteiligungen.htmE.ON Thüringen - Vorstandsvorsitzender Dr. Bloemer hatte zur E.ON- Offenlegung gesagt, die Stadtwerke würden diesem Beispiel folgen müssen, wenn E.ON die Vorreiterrolle für mehr Transparenz bei den Gaspreisen übernimmt, wie die Thüringer Presse berichtete.
Die Stadtwerke Gotha sehen jedoch wohl keinen Grund, E.ON zu folgen, obwohl deren kaufmännischer Geschäftsführer selbst aus dem Hause E.ON gestellt wird.
Warum man die Preiskalkulation in Gotha nicht offen legen möchte, ergibt sich ggf. aus dem Umkehrschluss der Gründe für die Offenlegung der E.ON- Gaspreise:
http://www.eon-thueringerenergie.com/_gaspreis_popup/html/index.htmFreundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt