Liebe Mitstreiter,
die Regionalgas Euskirchen hat mit vor einiger Zeit die Jahresabschlussrechnung für 2005 zugesandt, in der \"natürlich\" meine Widersprüche gegen die Preiserhöhungen nicht berücksichtigt wurden. Daraufhin habe ich eine neue Berechnung erstellt, auf Basis der Preise vor der Erhöhung. Es hat sich eine Nachzahlung von 3,74 EUR ergeben, die ich an die Regionalgas Euskirchen überwiesen habe. Meine Berechnung habe ich der Regionalgas ebenfalls mitgeteilt.
Nun bekomme ich als Antwort folgendes:
Sehr geehrter Herr,
wir bestätigen den Eingang Ihres Schreibens vom 23.02.2006.
In unseren Kundenanschreiben hatten wir Ihnen dargelegt, dass wir den starken Anstieg der Erdgasbezugskosten leider nicht auffangen konnten und daher gezwungen sind, auch die Erdgasverbrauchspreise entsprechend anzuheben. Dabei möchten wir betonen, dass wir die eingetretenen Mehrbelastungen nicht in voller Höhe an die Kunden weiterbelastet haben.
Ihren Widerspruch gegen die Gaspreise gemäß § 315 BGB haben wir zur Kenntnis genommen, bitten jedoch um Verständnis, dass wir bis zur richterlichen Entscheidung über die Billigkeit der Gaspreise keine Rechnungskürzung vornehmen können.
In der Zwischenzeit sind bundesweit einige Gerichte mit der Klärung der Frage befasst, ob die Gaspreise nach § 315 einer Billigkeitsprüfung zu unterwerfen sind. Auch wir haben großes Interesse an einer baldigen Klärung der Rechstlage und haben dem Landgericht Bonn entsprechende Unterlagen über die Entwicklung der Erdgaspreise unseres Hauses vorgelegt. Rechtskräftige Entscheidungen über die Billigkeit der Erdgaspreise werden für die kommenden Monate erwartet.
Da die Erhöhung der Erdgasbezugskosten nicht in voller Höhe an die Verbraucher weitergegeben wurde, gehen wir davon aus, dass die Verbraucherpreise nicht verändert werden, so dass die ausstehenden Beträge sofort fällig werden.
Sollte jedoch entgegen unserer Erwartungen eine Änderung der Verbraucherpreise gerichtlich veranlasst werden, würde eine entsprechende Änderung der Abrchnung von uns aus vorgenommen werden.
MfG
Regionalgas Euskirchen
Was haltet ihr von diesen Ausführungen ? Ich bin mir nicht sicher, wie der Passus \"...so dass die ausstehenden Beträge sofort fällig werden\" zu verstehen ist. Heisst dass, das hier bald eine Mahnung ins Haus steht ? Müsste ich das Schreiben der Regionalgas erwidern ?
Vielen Dank für Eure Enschätzungen !
Viele Grüße
Jogi