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Autor Thema: Gasversorgung Euskirchen  (Gelesen 5303 mal)

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Offline Achim59

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Gasversorgung Euskirchen
« am: 28. Mai 2006, 22:59:37 »
Guten Abend;

In diesen Tagen bekam ich meine Gasabrechnung für die Heizperiode Mai 2005 -  Mai 2006.

Für die Abrechnung der vorausgegangenen Heizperiode (2004-2005) hatte ich einen Preis von 4,24 Ct/KWh angenommen, diesen entnahm ich der "Energiedepesche".

Gibt es einen Anhaltswert um welchen Faktor der Gaspreis für die vergangene Heizperiode (2005-2006) gestiegen ist, bzw. welcher realistisch angesetzt werden kann ?


Die Gasversorgung Euskirchen setzt mir den gekürzten "unbilligen" Teil  der vergangenen Heizperiode (2004-2005) mit auf die aktuelle Rechnung. Ich beabsichtige diesen Teil wieder abzuziehen, da die Billigkeit des Preises nicht bestätigt ist, bis jetzt jedenfalls. Da ich bei der Gasversorgung ein Guthaben erwirtschaftet hatte, verminderte sich dieses durch diesen unbilligen Teil.

Ferner teilte mir die Gasversorgung Euskirchen mit Schreiben vom 27.3.06 mit, daß in einem Klagefall vor dem Landgericht Bonn umfangreiche Unterlagen vorgelegt wurden, aus denen die Erhöhungen der Erdgasbezugspreise eindeutig nachgewiesen wurden, die Erhöhungen nicht einmal in voller Höhe an die Kunden weitergegeben wurden.
Eine Entscheidung dazu des Gerichts ist mir nicht bekannt, also müßte das Verfahren noch offen sein, so daß von einer Billigkeit der Erhöhungen der Gaspreise bis jetzt nicht auszugehen ist ?

Gruß
J. Rutka, Meckenheim

Offline RR-E-ft

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Gasversorgung Euskirchen
« Antwort #1 am: 29. Mai 2006, 01:47:07 »
@Achim59

Man sollte den seinerzeit  in der Energiedepesche genannten Wert vergessen und die Unbilligkeit gegen den Gesamtpreis einwenden und hiernach nur die Preise 08/04 unter Vorbehalt weiterzahlen.

Es liegen neue Erkenntnisse vor:

Denn mit dem Urteil des LG Bremen ist zunächst immer zu fragen, ob es überhaupt eine wirksame Preisanpassungsklausel im Vertrag gibt, auf welche Preiserhöhungen gestützt werden könnten.

Eine Entscheidung des LG Bonn liegt - soweit ersichtlich - noch nicht vor:

http://www.wdr.de/themen/wirtschaft/wirtschaftsbranche/energie/gaspreise/060131.jhtml


Zudem ist eine solche auch noch nicht rechtskräftig.

Sollte das LG Bonn dort nicht die Unbilligkeit der Erhöhung feststellen können, stände damit das prozessuale Gegenteil- die Billigkeit der Preise - zudem noch nicht rechtskräftig fest.

In dem Streit vor dem LG Bonn soll es wohl möglich nur um die Billigkeit der Preiserhöhung gehen (abhängig vom Antrag der Kläger). Vergleiche hierzu unter Grundsatzfragen den Thread zum Beschluss des LG Bonn vom 31.01.2006.

Erst mit der Rechtskraft einer solchen Entscheidung, die den billigen Preis insgesamt  feststellt, wird die Forderung fällig und man kann nach dem Unbilligkeitseinwand in Verzug geraten. Wohlgemerkt, wenn man selbst verklagt wird.

Man sollte deshalb die Energiedepesche Sonderheft lesen. Es ist hier nicht möglich, alle Nuancen darzustellen.

Im Übrigen gibt es hier wohl schon einen Thread zur Regionalgas Euskirchen.

Bitte immer erst die neuesten Beiträge lesen. Dann ist es ggf. nicht notwendig, dass jeder seine letzte Jahresverbrauchsabrechnung zur Diskussion stellt.


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline RR-E-ft

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